Debatte über Kindergelderhöhung und KinderfreibeträgeWie die SPD mehr Kindergeld erreichen will!

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Mehr Kindergeld oder einen höheren Freibetrag?
Ist es gerecht, nur den Kinderfreibetrag, nicht aber das Kindergeld zu erhöhen? Nein, sagen SPD und Sozialverbände. Die FDP macht eine andere Rechnung auf.
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Kindergeld oder Freibetrag - wer profitiert denn von was?

Familien bekommen automatisch entweder Kindergeld oder es wird bei der Steuer der Kinderfreibetrag betrachtet – was besser für die jeweilige Familie ist, prüft das Finanzamt.

Aber was ist gerecht? Über das Thema diskutiert nun wieder die Ampel. Während die SPD das Kindergeld erhöhen will, will die FDP den Freibetrag anheben. Begründung: Das Kindergeld sei bereits gestiegen. Der Freibetrag rechnet sich aber erst ab einem gewissen Einkommen.

So muss zum Beispiel ein Ehepaar mit einem Kind rund 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen vorweisen, damit sich die Steuerentlastung durch die Kinderfreibeträge stärker auswirkt als das Kindergeld. Bei Familien, die auf den Spitzensteuersatz kommen, sind so mit den Freibeträgen jährlich bis zu 3.911 Euro Steuerentlastung drin. Auf den Monat gerechnet sind das 325 Euro, rechnet Capital vor. Zum Vergleich: Eine dreiköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro spart mit den Freibeträgen in Höhe von 9.312 Euro nur gut 2.420 Euro.

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Sozialverbände fordern: Kindergeld im ersten Schritt auf 300 Euro erhöhen!

Auch die Sozialverbände fordern eine Kindergelderhöhung: „Die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags führt bei Spitzenverdienenden zu einer Entlastung von 377 Euro im Monat, während Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen leer ausgehen, da das Kindergeld nach Lindner bei 250 verbleiben soll“, rechnet der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) vor. „Daher wäre es nur konsequent, solidarisch und auch gerecht, dass Kindergeld in einem ersten Schritt auf 300 Euro anzugeben und perspektivisch auf 377 zu erhöhen“, forderte Schneider.

Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte dem RND: „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Darum müssen perspektivisch Kindergeld und Kinderfreibetrag einander angepasst werden.“

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So will die SPD die Erhöhung finanzieren

Aber wie soll das angesichts klammer Kassen bezahlt werden? Die SPD will dabei an das Portemonnaie der Besserverdienenden:

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, schlägt vor, Steuerentlastungen für Spitzenverdiener teilweise zurückzunehmen, um mit den Mehreinnahmen parallel zur Anhebung der Kinderfreibeträge auch das Kindergeld erhöhen zu können. „Die starken Schultern können zugunsten der Mitte der Gesellschaft stärker belastet werden“, sagte Schrodi dem RND zur Begründung. Er verweist auf eine Bundesratsinitiative des Landes Hamburg, in der gefordert wird, den 2022 beschlossenen Inflationsausgleich bei höheren Einkommen nachträglich wieder zu kappen.

Das findet die FDP „befremdlich“: „Denn auf Anregung von Bundeskanzler Olaf Scholz wurde 2022 entschieden, das Kindergeld 2023 überproportional auf 250 Euro anzuheben und den Kinderfreibetrag im üblichen Verfahren anzupassen. Diese Entscheidung wird nun umgesetzt“, sagte FDP-Generalsekretär Djir-Sarai der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Er betont, die Regierung habe mit Kindergelderhöhung, der schnelleren Anpassung der Regelsätze der Grundsicherung für Kinder an die Inflation und dem erhöhten Kinderzuschlag schon erhebliche Entlastungen für Familien mit Kindern auf den Weg gebracht.

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Familienministerin ist zuversichtlich: Kompromiss ist möglich!

Die Familienministerin Lisa Paus ist aber zuversichtlich, dass die Ampel einen guten Kompromiss findet: „Es gibt jetzt verschiedene Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, und ich bin mir sicher, wir werden wieder einen guten Kompromiss finden“, sagte Paus im RTL/ntv Frühstart. „Ich freue mich, dass wir im kommenden Jahr diese Diskussion nicht mehr führen müssen, weil wir die Kindergrundsicherung haben. Das Gesetz ist auch klar geregelt, wie das Verhältnis dann sein wird. Und es gibt auch sozusagen bisher ja auch eine entsprechende Praxis.“ (eku, mit dpa)

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