Verschenken Sie Geld, das Sie beantragen könnten?

Kinderzuschlag 2023: Habe ich zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf 250 Euro pro Kind?

ILLUSTRATION - Ein Paar mit einem Kind steht auf einer Zwei-Euro-Münze, die auf einem 50-Euro-Schein liegt, aufgenommen am 16.02.2011. Foto: Andreas Gebert dpa/lby
Seit Januar ist der Kinderzuschlag sogar auf 250 Euro pro Kind erhöht worden.
picture alliance / dpa, Andreas Gebert

von Esther Kusch

Verschenken Sie möglicherweise Geld und wissen es vielleicht gar nicht? Familien mit einem kleinen Einkommen können nämlich einen Kinderzuschlag beantragen. Und zwar ZUSÄTZLICH zum Kindergeld. Seit Januar ist dieser Zuschlag sogar auf 250 Euro pro Kind erhöht worden. Da auch die Wohnkosten und die Zahl der Kinder zur Berechnung herangezogen werden, könnte es also für Sie auch interessant sein, wenn Sie Ihr Einkommen als gar nicht so gering bewerten. Es zu prüfen, lohnt sich also in jedem Fall.

Der Staat hat im Jahr 2022 Kindergeld und Kinderzuschlag jedenfalls in Rekordhöhe ausgezahlt. Laut Reuters hat die Familienkasse, die von der Bundesagentur für Arbeit geführt wird, über 49 Milliarden Euro an rund 10,24 Millionen Familien ausgezahlt. Das Geld sei etwa 17 Millionen Kindern zugutegekommen. Im laufenden Jahr dürften die Ausgaben erstmals die Marke von 50 Milliarden Euro übersteigen. Ein Grund: Zum Jahresanfang war das Kindergeld deutlich um 31 Euro auf 250 Euro monatlich für jedes Kind erhöht worden. Finanziert wird dies aus Steuereinnahmen.

Doch es könnten noch mehr Familien von staatlichen Hilfen profitieren – was Sie dazu wissen müssen, erklären wir Ihnen hier.

Rund 2,3 Millionen Kinder müssten Anspruch auf den Kinderzuschlag haben

Das Kindergeld bekommt jede Familie, den Kinderzuschlag muss man jedoch beantragen. Laut einer Schätzung des Familienministeriums haben rein rechtlich rund 2,3 Millionen Kinder in Deutschland einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Im Dezember 2022 wurden aber nur 800.000 Kinder erreicht, so eine Sprecherin auf RTL-Anfrage.

Warum nur so wenige Familien das Geld abrufen, könne nur vermutet werden. Die Bundesregierung habe aber das Ziel, „möglichst viele anspruchsberechtigte Menschen zu erreichen. Informations- und Beratungsangebote sollen helfen, Hemmungen abzubauen. Keine Familie muss sich schämen, eine Sozialleistung des Staates in Anspruch zu nehmen“, so die Sprecherin.

Wir sagen Ihnen, was Sie zum Kinderzuschlag wissen müssen und wann dieser ausgezahlt wird.

Anspruch auf Kinderzuschlag? Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Der Kinderzuschlag wird in der Regel erst einmal für sechs Monate gewährt. Beantragt wird er bei der Familienkasse. Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind laut „Bundesagentur für Arbeit“, dass:

  • Ihr Kind noch bei Ihnen im Haushalt lebt, unter 25 ist und nicht verheiratet ist.
  • Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten.
  • Sie mindestens 900 Euro als Paar oder 600 Euro als Alleinerziehende/r verdienen.
  • Sie insgesamt genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie hätten, wenn Sie zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen würden.

Lese-Tipp: Ob Sie Wohngeld-berechtigt sind, können Sie mit diesem Rechner und Beispielen überprüfen

Haben Sie mehrere Kinder, wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt, der Höchstbetrag pro Kind liegt bei 250 Euro. Es lohnt sich, einen Antrag zügig zu stellen, denn rückwirkend wird kein Kinderzuschlag ausgezahlt. Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag werden am gleichen Tag ausgezahlt.

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Wann wird der Kinderzuschlag 2023 ausgezahlt?

Wann Ihnen das Kindergeld überwiesen wird, hängt davon ab, welche Endziffer Ihre Kindergeldnummer hat. Dabei gilt: Je niedriger die Endziffer, desto früher im Monat wird Ihnen das Geld überwiesen. Familien mit der Endziffer 0 sind als erstes dran, bekommen das Geld direkt am Monatsanfang überwiesen. Familien mit der Endziffer 9 werden am Monatsende ausbezahlt. Alle Termine finden Sie hier in der Übersicht.

Den Antrag auf den Kinderzuschlag können Sie online stellen. Was Sie dafür brauchen sind Nachweise über Ihr Einkommen (und ggf. das Ihres Partners/Ihrer Partnerin), eine Erklärung zu Ihrem Vermögen und einen Nachweis über Ihre Wohnkosten.

Haben Sie mit Ihrem Gehalt Anspruch auf den Kinderzuschlag 2023?

 Girl holding thyme in front of father to smell in kitchen model released, Symbolfoto property released, SVKF00570
Für jede Familie wird der Anspruch auf den Kinderzuschlag individuell berechnet.
www.imago-images.de, IMAGO/Westend61, IMAGO/Svetlana Karner

Fragen Sie sich, ob Sie mit Ihrem Einkommen schon oder noch Anspruch haben? Ein paar Beispielrechnungen des Jobcenters geben Orientierung. Da für jede Familie der Zuschlag individuell berechnet wird, lassen sich keine allgemeingültigen Berechnungen aufführen.

Beispiel 1: Alleinerziehend, 1 Kind

Zahlt ein alleinerziehendes Elternteil von einem Kind circa 490 Euro Warmmiete, kann der Zuschlag bezogen werden, wenn der Verdienst bei rund 1.200 Euro bis etwa 2.700 Euro brutto liegt (Kind: 6 Jahre).

Beispiel 2: Alleinerziehend, 2 Kinder

Bei einer Warmmiete von circa 790 Euro, darf das Bruttogehalt bei 2 Kindern rund 950 Euro bis rund 3.900 Euro betragen. (Kinder: 6 und 8 Jahre). Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wurden nicht berücksichtigt.

Beispiel 3: Paar mit 2 Kindern

Bei einer Paarfamilie mit 2 Kindern und einer Warmmiete von etwa 690 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.200 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.100 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Liegt die Miete höher, zum Beispiel bei etwa 990 Euro darf das Bruttogehalt rund 1.450 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.350 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Beispiel 4: Paar mit 3 Kindern

Zahlt eine Paarfamilie mit 3 Kindern eine Warmmiete von etwa 990 Euro, darf sie rund 950 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 5.100 Euro (Doppelverdiener) brutto verdienen (Kinder: 6, 8 und 10 Jahre).

Antrag zum Kinderzuschlag: Welches Vermögen wird geprüft und mit wie viel Geld kann ich rechnen?

Für den Antrag wird auch Ihr Vermögen geprüft, aber nur, wenn es „erheblich“ ist, so die Informationen der Bundesagentur für Arbeit. Was heißt das also?

Von einem erheblichen Vermögen wird gesprochen, wenn es bei zwei Personen der Bedarfsgemeinschaft über 55.000 Euro, bei drei Personen bei 70.000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind sind 15.000 Euro möglich. Betrachtet werden dabei Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Aktien- und Fondsanteile oder aber auch Immobilien, allerdings nicht die (angemessene) Wohnung oder das Haus, was selbst bewohnt wird.

Auf der Webseite der Arbeitsagentur gibt es auch einen Rechner, den sogenannten KiZ-Lotsen, mit dem der Kinderzuschlagsanspruch individuell geprüft werden kann.

Familienministerin: "Viele Familien mit kleinen Einkommen kennen den Kinderzuschlag nicht"

"In unserem Land leben Kinder am Existenzminimum, weil ihre Eltern nicht wissen, dass sie Anspruch auf Unterstützung haben oder die Antragstellung zu kompliziert erscheint. Viele Familien mit kleinen Einkommen kennen zum Beispiel den Kinderzuschlag nicht. Auch deshalb soll der Kinderzuschlag zu den Leistungen gehören, die wir in der geplanten Kindergrundsicherung bündeln werden“, sagt Familienministerin Lisa Paus auf RTL-Anfrage. Ob Sie noch Anspruch auf weitere Leistungen und Hilfen für Ihre Familie haben, können Sie mit einem Infotool des Ministeriums prüfen.

Wir möchten von Ihnen wissen:

Politik & Wirtschaftsnews, Service und Interviews finden Sie hier in der Videoplaylist

Playlist: 30 Videos

Spannende Dokus und mehr

Sie lieben spannende Dokumentationen und Hintergrund-Reportagen? Dann sind Sie bei RTL+ genau richtig: Sehen Sie die Geschichte von Alexej Nawalny vom Giftanschlag bis zur Verhaftung in „Nawalny“.

Außerdem finden Sie Dokus zu Politikern wie die persönlichen Einblicke zu Jens Spahn oder zur aktuellen politischen Lage: „Klima-Rekorde – Ist Deutschland noch zu retten?“

Spannende Dokus auch aus der Wirtschaft: Jede sechste Online-Bestellung wird wieder zurückgeschickt – „Retouren-Wahnsinn – Die dunkle Seite des Online-Handels“ schaut hinter die Kulissen des Shopping-Booms im Internet.