Es haben mehr Menschen Anspruch als man denkt

Wohngeldrechner und Rechenbeispiele: Wie viel Wohngeld steht euch 2024 zu?

von Esther Kusch

Anspruch auf Wohngeld? Mehrere hundert Euro Zuschuss sind möglich!
Ihr habt ein geringes Einkommen oder eine kleine Rente – und das Geld reicht trotzdem vorne und hinten nicht? Es könnte sein, dass es sich lohnt, Wohngeld zu beantragen. Im Schnitt können die berechtigten Haushalte mit 370 Euro rechnen.
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Wohngeld 2024: Wer ist berechtigt?

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen.

Berechtigt sind:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente

  • erwerbstätige Familien sowie Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich

  • Studierende können Wohngeld beanspruchen, wenn nicht der ganze Haushalt einen BAföG-Anspruch hat

  • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können ebenfalls Anspruch auf Wohngeld haben

Ob ihr Wohngeld bekommt und auch wie hoch der Zuschuss ist, hängt von diversen Faktoren ab. Wie viele Menschen leben im Haushalt? Wie hoch ist die Miete und natürlich wie hoch ist das Haushaltseinkommen? Wenn die Oma zum Beispiel mit im Haushalt lebt, wird die Rente genauso mit eingerechnet wie auch Unterhaltsvorschüsse bei Alleinerziehenden.

Lese-Tipp: Düsseldorfer Tabelle – das gilt beim Unterhalt für Kinder.

Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt werden. Ob sich das überhaupt lohnen könnte, kann man nun mit einem Rechner auf der Seite des Bundesbauministeriums checken. Das Ergebnis dient aber nur einer ersten Orientierung, die genaue Summe wird dann von der zuständigen Behörde errechnet.

Wohngeld-Rechner: Hier könnt ihr ausrechnen, ob euch Wohngeld zusteht

Rechenbeispiele: Wie viel Wohngeld bekommt dieses Ehepaar mit Kind?

Ehepaar mit einem Kind

In diesem Beispiel werden folgende Daten berücksichtigt: Der Ehemann ist Arbeitnehmer, entrichtet Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung, zahlt keine Steuern vom Einkommen; Die Ehefrau ist arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I. Die Familie wohnt in einer Gemeinde mit der Mietenstufe I im Kreis Schleswig-Flensburg.

Zusätzlich bekommt diese Familie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro bestehen.

*(Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Ehepaar mit einem Kind
Monatliches Bruttoeinkommen1.900,00 Euro
Werbungskosten-Pauschbetrag- 102,50 Euro
Pauschaler Abzug (20 %)- 359,50 Euro
Monatliches Gesamteinkommen1.438,34 Euro
Belastung für das Eigenheim monatlich

500,00 Euro

Höchstbetrag530,60 Euro
Zu berücksichtigende Miete500,00 Euro
Wohngeld 335,00 Euro
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Alleinerziehende mit 2 Kindern (9 und 13 Jahre) - diese Zuschläge kann es geben

Für dieses Beispiel wird eine Alleinerziehende betrachtet, die arbeitet und auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Sie zahlt keine Steuern vom Einkommen und erhält Unterhalt für die Kinder. Berechnet wird eine Wohnung in einer Gemeinde der Mietenstufe VI (Wiesbaden)

Auch sie bekommt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro bestehen.

Alleinerziehende mit zwei Kindern
Monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld)1.460,00 Euro Unterhaltsvorschuss 474,00 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag-83,33 Euro0,00 Euro
1.376,67 Euro474,00 Euro
Pauschaler Abzug (20 %)-275,33 Euro

0,00 Euro

1.101,34 Euro474,00 Euro
Abzüglich Alleinerziehenden-Freibetrag (jährlich: 1.320 Euro)- 110,00 Euro
Monatliches Gesamteinkommen1.465,34 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete

650,00 Euro

Höchstbetrag853,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete650,00 Euro
Wohngeld 183,00 Euro

Wohngeld: So viel kann einem Ehepaar mit 2 Kindern zustehen

In diesem Beispiel wird ein Ehepaar aus einer Gemeinde mit der Mietenstufe VII betrachtet (München). Beide Ehepartner arbeiten, allerdings entrichtet nur der Ehemann Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen.

Hinzu kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro. Die Familie könnte darüber hinaus auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro haben.

Ehepaar mit zwei Kindern
EhemannEhefrau
Monatliches Bruttoeinkommen1.990,00 Euro430,00 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag-83,33 Euro

0,00 Euro

1.906,67 Euro430,00 Euro
Pauschaler Abzug (30 %)-572,00 Euro

0,00 Euro

Monatliches Gesamteinkommen1.764,67 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete770,00 Euro
Höchstbetrag1.095,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete770,00 Euro
Wohngeld275,00 Euro

Alleinstehende Rentnerin: So viel Anspruch auf Wohngeld besteht

Für dieses Beispiel wird eine Rentnerin betrachtet, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, aber keine Steuern vom Einkommen zahlt.

Wohnort: Gemeinde der Mietenstufe I (Jüterbog, Stadt)

* Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Anspruch auf Berücksichtigung des Grundrentenfreibetrags im Wohngeld, sofern in der Rente ein Zuschlag für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen (sog. Grundrentenzuschlag) enthalten ist.

Lese-Tipps:

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Alleinstehende Rentnerin
Monatliche Bruttorente860,00 Euro
Werbungskosten-Pauschbetrag-8,50 Euro
851,50 Euro
Pauschaler Abzug (10 %)*-85,15 Euro
Monatliches Gesamteinkommen 766,35 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete

335,00 Euro

Höchstbetrag366,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete335,00 Euro
Wohngeld 250,00 Euro

Wohngeld-Beispiel: Ehepaar mit 3 Kindern, Schwiegermutter wohnt im Haus

Für dieses Rechenbeispiel gibt es die Besonderheit: Die Oma wohnt mit im Haushalt.

Berechnet wird hier: Der Ehemann entrichtet als Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Steuern vom Einkommen, die Ehefrau ist Hausfrau. Die Mutter/Schwiegermutter bezieht eine Rente, für die sie Beiträge zur gesetzlichen Krank- und Pflegeversicherung zahlt, Steuern fürs Einkommen werden nicht fällig. Die Mietenstufe ist II (Arnsberg).

Die Familie hat zudem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kindergeld in Höhe von 219 Euro für das erste und das zweite Kind und 225 Euro für das dritte Kind. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro bestehen.

Ehepaar mit 3 Kindern, Oma wohnt im Haushalt
EhemannSchwiegermutter
Monatliches Bruttoeinkommen Euro2.500,00645,00 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag- 83,33 Euro0,00 Euro
Werbungskostenpauschale0,00 Euro- 8,50 Euro
2.416,67 Euro636,50 Euro
Pauschaler Abzug (30 % / 10 %) -725,00 Euro -63,65 Euro
Monatliches Gesamteinkommen 2.264.52 Euro
Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete780,00 Euro
Höchstbetrag842,00 Euro
Zu berücksichtigende Miete780,00 Euro
Wohngeld 251,00 Euro

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