Diese weit verbreitete Irrglauben sind im UmlaufZehn Mythen über die Rente: DAS sollten Sie besser schon jetzt wissen!

Na, wissen Sie, wie es mal mit Ihrer Rente läuft?
Sie haben vermutlich die grobe Vorstellung: Sie gehen mit 63, 65, 67 oder wann auch immer in den Ruhestand und dann läuft’s schon – irgendwie. Doch die meisten von uns bemerken erst kurz vorm Ruhestand, dass sie eigentlich ziemlich wenig darüber wissen.
Wir klären die wichtigsten Mythen rund um IHRE Rente.
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Mythos 1: „Das Geld, was ich eingezahlt habe, bekomme ich später als Rente ausgezahlt“
Nein, so läuft es nicht! Denn das Rentensystem ist ein Umlagesystem. Heißt: Ihr Beitrag jetzt fließt direkt ins Portemonnaie eines jetzigen Rentners. Nur eine kleine Reserve wird zurückbehalten, die unerwartete Schwankungen ausgleichen soll, schreibt die Zeitschrift Finanztest.
Stattdessen bekommen Versicherte für ihre eingezahlten Beiträge Rentenpunkte gutgeschrieben, aus denen sich später ihre jeweilige Rente errechnet. Ihre Rente also wird dann von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet. Deshalb spricht man auch vom Generationenvertrag.
Lese-Tipp: Engeltpunkt, Zusatzfaktor & Co.: Mit dieser Rentenformel berechnen Sie Ihre Rente!
Mythos 2: "Das Rentensystem ist am Ende"
„Das ist sehr unwahrscheinlich", so Finanztest. Das Rentensystem mit seinen rund 77 Millionen Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern steht nicht vor dem Kollaps. Im Gegenteil: Das Umlageverfahren schützt sogar recht zuverlässig vor unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten - weder Finanzkrise noch Corona-Pandemie hätten dem System nachhaltig Probleme bereitet. Blöd fürs Umlagesystem sind eine hohe Arbeitslosigkeit und die immer älter werdende Gesellschaft. Dem könne die Politik aber mit Anpassungen an verschiedensten Stellen begegnen - etwa durch Erhöhung des Renteneintrittsalters oder einer Erweiterung des Versichertenkreises um Beamte und Selbstständige.
Staatliche Zuschüsse, die der Bund leistet, sind hingegen nicht dazu da, die Rentenversicherung zu subventionieren, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Damit werde lediglich ein Großteil der Kosten sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen erstattet, die die DRV für den Bund erbringt, ohne dafür Beiträge erhalten zu haben. Solche Leistungen, wie etwa die Berücksichtigung von beitragsfreien Kindererziehungszeiten, würden aus Steuermitteln finanziert, weil sie nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern der Allgemeinheit zugutekämen.
Mythos 3: „Wenn ich im Osten arbeite, bekomme ich weniger Rente“
„Im Gegenteil", teilt die DRV mit. „Beschäftigte im Osten bekommen für das gleiche Gehalt mehr Rente als Beschäftigte im Westen." Jedenfalls noch. Denn bis Ende 2024 werden Ostgehälter mit einem Umrechnungsfaktor aufgewertet, was bei gleichem Einkommen zu einer geringfügig höheren Rente führt.
Bis Juli 2024 sollten aber die Rentenwerte von Ost und West angeglichen werden. Durch die bevorstehende Rentenerhöhung, die im Osten etwas größer ausfällt als im Westen, wird dieses Ziel nun schon ein Jahr früher erreicht.
Mythos 4: „Ob ich eine Ost- oder Westrente bekomme, hängt davon ab, wo ich wohne"
Das stimmt nicht, sagt Finanztest. Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Mischrente bekommen, hängt von ihren jeweiligen Beschäftigungsorten ab. Heißt: Haben Sie sowohl in Ostdeutschland als auch in Westdeutschland gearbeitet, werden Teilwerte berechnet, so Finanztest. Auch spätere Rentenerhöhungen bemessen sich anteilig nach den Beschäftigungszeiten in Ost und West.
Mythos 5: „Die Rente sinkt immer weiter ab"
„Die individuellen Renten sinken nicht, vielmehr steigen sie", teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Einer Prognose der Bundesregierung im aktuellen Rentenversicherungsbericht zufolge steigen die Renten bis zum Jahr 2036 um gut 43 Prozent. Der Grund: Die Renten folgen der Lohnentwicklung. Bei steigenden Löhnen steigen auch die Renten. Bei sinkenden Löhnen greift eine gesetzliche Rentengarantie, die das Absinken der Renten verhindert. Erst zum 1. Juli werden die Renten in Ost und West wieder angehoben - um 5,86 beziehungsweise 4,39 Prozent.
Aber: Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt dafür kontinuierlich an. Wer zum Beispiel 2023 in Rente geht, zahlt nur auf 83 Prozent seiner Rente Steuern, heißt es vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent an. Von der Steuer befreit bleibt nur, wessen Rente niedriger als der Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro pro Jahr ist. Für verheiratete Ehepaare verdoppelt sich der Grundfreibetrag, so die DRV.
Lese-Tipp: Mehr Geld im Jahr 2024! Was die Erhöhung für Rentner bedeutet
Mythos 6: „Ich gehe in Rente und bekomme automatisch das Geld monatlich überwiesen“
Schön wär’s, aber Sie müssen schon was tun: Nämlich einen Rentenantrag stellen. Und damit sollten Sie auch nicht bis auf den letzten Drücker warten. Die Rentenversicherung rät, drei Monate vor dem geplanten Termin, den Antrag zu stellen.
Lese-Tipp: Die Rente im Blick? In sieben Schritten bereiten Sie sich richtig auf den Ruhestand vor!
Mythos 7: „Ich habe 45 Jahre gearbeitet, dann kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen"
Das stimmt zumindest nicht immer, so die DRV. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, hat zwar grundsätzlich Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge - allerdings erst nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze. Je nach Geburtsjahr liegt diese zwischen 63 und 65 Jahren.
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Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Mythos 8: „Wenn ich früher in Rente gehe und Abschläge in Kauf nehme, gilt das nur bis zum regulären Renteneintritt“
Auch das ist ein echter Irrglaube! Einmal Abzüge, immer Abzüge. Und zwar jeden Monat 0,3 Prozent der Rente. „Diese Abzüge bleiben auch nach Erreichen der Regelrentenzeit bestehen", heißt es auf der Seite der DRV.
Mythos 9: „Auf die letzten Beschäftigungsjahre vor der Rente kommt es an“
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wieviel Rente Sie bekommen, hängt von Ihrem gesamten Arbeitsleben ab. Was man aber schon beobachten kann: Bei den meisten Versicherten steigen die Gehälter im Laufe ihres Lebens, Sie verdienen also meist in den Jahren vor Renteneintritt besser als zum Berufseinstieg. Der Rentenzuwachs ist in diesen Jahren also besonders groß.
Mythos 10: „Nur Ehefrauen bekommen eine Hinterbliebenenrente“
Ein Irrtum. Auch Männer haben natürlich auch Anspruch auf die Hinterbliebenen-Rente. Was Sie zum Thema „Witwenrente“ wissen müssen – hier können Sie alle Details nachlesen. (dpa/eku/awi)
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