Engeltpunkt, Zusatzfaktor und Co.Rentenformel: So berechnet ihr, was ihr später bekommt!

Viele Menschen fragen sich: Mit wie viel Rente kann ich im Alter rechnen?
Werde ich von Altersarmut bedroht sein? Oder kann ich den Ruhestand wohlverdient genießen? Den meisten erscheint diese Frage unlösbar. Zugegeben, das zu berechnen ist ganz schön kompliziert. Auch, wenn man die Rentenformel kennt. Wir zeigen euch, wie sie funktioniert!
Mit der Rentenformel die eigene Rentenhöhe berechnen
Grundsätzlich hängt die Rentenhöhe von der Höhe sowie der Dauer der Beitragszahlungen und damit von der Arbeitszeit ab. Um auszurechnen, wie viel Geld euch bei Rentenbeginn zusteht, benötigt ihr folgende Rentenformel:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Beispielrechnung für die Rente:
45 Entgeltpunkte x 1,00 (Regelaltersgrenze) Zugangsfaktor x 37,60 Euro Rentenwert x Rentenfaktor 1,0 (wegen Alters) = 1.692 Euro monatliche Rente.
Das ist übrigens genau die Standardrente eines „Eckrentners", der 45 Jahre Beiträge für ein Durchschnittsentgelt eingezahlt hat.
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Jetzt erklären wir die einzelnen Punkte der Rentenformel:
Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe und errechnen sich aus dem versicherten Entgelt. Bei Berechnung der Rente wird dieses Entgelt Jahr für Jahr ins Verhältnis zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer gesetzt. Der Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet.
Das jährliche Durchschnittseinkommen für 2024 beträgt 45.358 Euro (vorläufiger Wert). Stimmt dieser Wert mit eurem persönlichen Durchschnittseinkommen überein, habt ihr genau einen Entgeltpunkt. Liegt euer Gehalt höher, dann erhaltet ihr einen höheren Entgeltpunktwert, liegt es darunter, dann erhaltet ihr entsprechend weniger als einen Entgeltpunkt.
Wenn ihr die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient, erhaltet ihr folglich 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr.
Zeiten, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden mit einem „hypothetischen“ Verdienst berücksichtigt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.
Im Video: Was ist die Aktienrente? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Zugangsfaktor
Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abzüge bei der Berechnung der Rente berücksichtigt.
Abzüge fallen beispielsweise an, wenn ihr vorzeitig in Rente geht. Zuzüge bekommt ihr etwa, wenn ihr nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf eure Altersrente verzichtet. Fallen weder Zu- noch Abzüge an, beträgt der Faktor 1,0.
Die Regelaltersgrenze wird bis 2031 nach und nach von 65 auf 67 Jahre angehoben – und zwar ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
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Aktueller Rentenwert & Rentenartfaktor
Mit dem Rentenwert wird der Betrag bezeichnet, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird regelmäßig der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst. Momentan beträgt er sowohl für West- als auch Ostdeutschland 37,60 Euro. Der Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli nach dem Rentenanpassungssatz neu festgelegt.
Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der Rente in Abhängigkeit von der Rentenart. Dabei wird berücksichtigt, ob es sich beispielsweise um eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente handelt.
Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten: 1,0
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5
Vollwaisenrenten: 0,2
Halbwaisenrenten: 0,1
Witwenrenten: 0,55 oder 0,6
Überprüft eure Renteninformation auf Richtigkeit!
Eigentlich müsst ihr nicht selbst rechnen. Denn die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich die sogenannte Renteninformation an die Versicherten. Und in diesem Brief werdet ihr über die voraussichtlich zu erwartende Rente und die bisher erworbenen Rentenansprüche informiert. Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet haben und die mindestens für fünf Jahre (60 Kalendermonate) Beitragszeiten zurückgelegt haben, bekommen automatisch diese Information. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen die Versicherten statt der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft.
Also: Den Brief nicht einfach nur abheften, sondern auf seine Richtigkeit prüfen. Sind im Versicherungsverlauf etwa alle Versicherungszeiten erfasst? Wenn zum Beispiel Kindererziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit auf dem Rentenkonto fehlen, solltet ihr eine sogenannte Kontenklärung beantragen.
Fragen beantwortet die Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0 800/10 00 48 00. Dort können Sie auch einen Antrag auf Kontenklärung anfordern.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)