Kontenklärung, Erziehungszeiten anrechnen oder Rentenpunkte kaufen Abschlagsfrei früher in Rente – das könnt ihr mit 40, 50 oder 60 Jahren dafür machen!

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Wollen wir wirklich bis zum offiziellen Renteneintrittsalter arbeiten? Was ihr wissen solltet, wenn ihr das nicht wollt!
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von Esther Kusch

Sorgenfrei früher in Rente – so klappt’s!
Zeit für sich, Zeit für Reisen, Zeit für alles, was man während des Berufslebens irgendwie nie so richtig geschafft hat: Viele Menschen träumen davon, früher in Rente zu gehen zu können – WÄRE da nicht dieses Thema mit den Abschlägen. Wie schaffe ich es früher in Rente zu gehen und trotzdem mit dem Geld auszukommen?

45 Beitragsjahre für die Rente – was zählt denn alles dazu?

Um überhaupt abschlagsfrei in Rente zu gehen, braucht man laut Deutscher Rentenversicherung 45 Beitragsjahre. Und auf diese Zahl muss man erstmal kommen, denn nicht alles wird angerechnet. Für die Beitragsjahre zählen hier neben den Jahren, in denen man gearbeitet hat und Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, auch noch folgende Beiträge und Zeiten:

  • Beiträge für Minijobs, die ihr zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt habt. Hat nur der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden sie nur anteilig berücksichtigt.

  • Pflichtbeiträge und Erziehungszeiten für Kinder bis zum 10. Geburtstag.

  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht.

  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten zum Beispiel von Krankengeld.

  • Sogenannte Ersatzzeiten, zum Beispiel für Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

  • Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre gezahlt wurde.

Nicht berücksichtigt werden Zeiten,

  • in denen Arbeitslosengeld II (Bürgergeld, früher Hartz IV) gezahlt wurde.

  • Auch der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet keinen Eingang.

  • Ebenso nicht die Zeiten aus einem Rentensplitting zwischen Partnern

  • sowie Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnte, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Unbedingt eine Kontenklärung anschieben – so lassen sich Lücken finden!

Ob wirklich alle Zeiten bei dieser Rechnung berücksichtigt wurden, sollte man unbedingt mit einer Kontenklärung bei der Rentenversicherung prüfen. So lassen sich Lücken identifizieren und einfach korrigieren. „Am besten machen Sie das bis zum 45. Lebensjahr. Denn nur bis dahin können Sie freiwillig für bestimmte Lücken während Studium oder Ausbildungszeit nachzahlen“, so der Tipp des Rentenexperten Jan Scharpenberg von Finanztip. Außerdem rät er Eltern, Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten zu beantragen. „Die erhöhen nicht nur die Rente, sondern auch die Beitragsjahre. Die Berücksichtigungszeit für das erste Kind zum Beispiel allein um zehn Jahre.“

Und er rät dringend allen mit Minijob, genau zu überlegen, ob man sich wirklich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. „Dann hat man vielleicht ein paar wenige Euro mehr auf dem Lohnzettel, allerdings wird die Arbeitszeit dann auch nur zu einem Drittel angerechnet. Jemand, der im Studium oder generell als Zuverdienst drei Jahre im Minijob gearbeitet hat, wird als Beispiel dann nur eines davon als Beitragsjahr auf seinem Rentenkonto wiederfinden. Sollten am Ende genau diese zwei zu den 45 Beitragsjahren fehlen, wird sich sicher der ein oder andere wünschen, doch auf die paar Euro zusätzlich verzichtet zu haben“, so Scharpenberg zu RTL.

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Mit 40, 50 oder 60 – was kann ich jetzt noch tun, um früher in Rente gehen zu können?

Und welche Optionen gibt es darüber hinaus, finanziell entspannt in den Lebensabend zu segeln? Das kommt natürlich nicht zuletzt darauf an, wie alt man ist: Je länger ich noch Zeit habe, selbst vorzusorgen, desto besser. Wenig überraschend empfiehlt es sich daher, als möglichst junger Mensch an die Altersvorsorge zu denken. Aber was ist, wenn ich schon einige Jahre gearbeitet habe und die Zeit bis zur Rente immer kürzer wird – geht da dann auch noch was? Die gute Nachricht: Ja! Wir zeigen auf, was sich in welchem Alter empfiehlt:

Mit 40 Jahren:

„Es wird natürlich schwieriger, die eigene Rentenlücke zu schließen, je später man mit der privaten Altersvorsorge anfängt. Aber möglich ist es dennoch“, sagt der Rentenexperte. Der ETF-Sparplan bleibt seiner Meinung nach die erste Wahl für die Altersvorsorge. „Durch das eigene Alter ändert sich wenig an der grundlegenden Rentabilität einzelner Altersvorsorgeprodukte, sondern nur die Zeit, in der man von der jeweiligen Rendite profitieren kann. Um die fehlende Zeit auszugleichen, geht es dann eher darum, die Höhe der Einzahlungen nach oben anzupassen.“

Ein weiterer Tipp: Mit 40 kann man besser abschätzen, ob man längerfristig bei seinem Arbeitgeber bleiben möchte. Spätestens jetzt kommt die betriebliche Altersvorsorge ins Spiel. „Rein finanziell lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für Verbraucher in der Regel, wenn der Arbeitgeber 25 Prozent oder mehr hinzugibt.“ Ein neuer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge in der gleichen Form zu übernehmen. Ein Wechsel könnte also mit neuen Verträgen, neuen Kosten oder auch schlechteren Konditionen einhergehen.

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Mit 50 Jahren:

Hier kommt eine neue Möglichkeit ins Spiel: Rentenpunkte kann man kaufen! Damit könntet ihr mögliche Abschläge bei einem früheren Renteneintritt ausgleichen. Ab 50 ist das definitiv eine Option, die man in die eigenen Rentenpläne mit einbeziehen sollte, findet Scharpenberg. Hat man sich für diese Variante entschieden, ist man übrigens nicht daran gebunden, auch wirklich früher in Rente zu gehen. Zieht man diese Karte nicht, erhöht sich dadurch einfach nur die reguläre Rente.

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Kurz vor geplantem Rentenbeginn, mit 60?

Die gute Nachricht vorweg: Auch mit 60 oder sogar mit dem Rentenbeginn selbst, endet die Zeit nicht, in der man fürs Alter vorsorgen kann. Im besten Fall – und jeder wünscht sich doch 100 zu werden – habt ihr ab jetzt noch 40 Jahre! Daher ist auch mit 60 ein ETF-Sparplan durchaus noch sinnvoll. „Allerdings gilt es in diesem Alter umso mehr, die eigene Risikobereitschaft zu prüfen. Wer mit 60 Geld in einen ETF steckt, muss willens und in der Lage sein, mögliche Schwankungen bis 75 oder länger auszuhalten“, sagt Rentenexperte Scharpenberg. Und er hat noch einen weiteren Ratschlag: „Verbraucher sollten sich zu diesem Zeitpunkt auch mit der Optimierung der Auszahlung ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen. Beispielsweise kann es sich lohnen, die Einmalauszahlung der Betriebsrente nicht in das gleiche Jahre des Renteneintritts zu legen, um Steuern zu sparen.“