Besonders viele AfD-Kandidaten betroffen?
Mehrere Politiker sterben vor Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen – Spekulationen im Netz

Auffällige Häufung oder tragischer Zufall?
20.000 Mandate sind bei der Kommunalwahl im Westen Deutschlands am 14. September zu vergeben. Die Landeswahlleiterin weiß von 16 Todesfällen im Vorfeld des Termins (Stand 2. September). Im Internet kursieren Behauptungen, es wären auffällig viele Kandidaten der AfD gestorben.
16 Todesfälle vor NRW-Kommunalwahl
Von den bislang erfassten 16 Todesfällen betreffen demnach sieben die AfD und jeweils einer die SPD, die Sozialdemokratische Aktion (SDA), FDP, Grüne, die Tierschutzpartei, die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), Freie Wähler, die Partei Volksabstimmung sowie eine Wählergruppe. Die Fälle stammen 14 verschiedene Gemeinden: Altena, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Blomberg, Essen, Hellenthal, Krefeld, Märkischer Kreis, Much, Remscheid, Rheinberg, Schwerte, Solingen und Wuppertal. Angesichts von Spekulationen im Internet, dass besonders viele AfD-Kandidaten betroffen sein könnten, bekräftigte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, es gebe keine Hinweise auf eine signifikant erhöhte Anzahl von Todesfällen.
Solche Todesfälle von Bewerberinnen und Bewerbern ereigneten sich - unabhängig von Partei- oder Wählergruppenzugehörigkeit - bedauerlicherweise bei allen Wahlen, stellte der Sprecher fest. Da es keine Meldepflicht der kommunalen Behörden gegenüber der Landeswahlleiterin gebe, gebe es bei den genannten Fällen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unabhängig davon erhalte ihr Büro entsprechende Berichte und sie sichte auch eigeninitiativ Veröffentlichungen.
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Nachwahl bei Tod von Kandidatem möglich
Im Internet hatten unter anderem Andeutungen einzelner AfD-Politiker Spekulationen zum Tod von AfD-Kandidaten befeuert. In vier Fällen in Rheinberg, Schwerte, Blomberg und Bad Lippspringe hatte die Polizei unnatürliche Todesursachen beziehungsweise ein Fremdverschulden bereits ausgeschlossen.
Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Bewerber noch vor dem Wahltag stirbt. Eine solche Nachwahl kann, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden. (dpa/lha)
Verwendete Quellen: dpa