Wichtige Informationen zu eurer RenteWie ihr euren Rentenbescheid richtig lest

Alle Jahre wieder!
Derzeit flattert wieder bei allen Bürgern, die irgendwann in die Rentenversicherung eingezahlt haben, die Renteninformation ins Haus. Und die sorgt jedes Mal nicht nur für lange, sondern auch für fragende Gesichter. Wir erklären Punkt für Punkt, welche Informationen im Rentenbescheid stehen.
Versicherungsnummer (1) und Kontaktdaten (2)

Los geht’s bei der Renteninformation mit der
Eigenen Versicherungsnummer (1) und den
Kontaktdaten (2) der Deutschen Rentenversicherung
Solltet ihr Rückfragen zu eurem Rentenbescheid haben oder aus einem anderen Grund Kontakt zur Rentenversicherung aufnehmen wollen, müsst ihr immer die entsprechende Versicherungsnummer angeben – egal ob der Kontakt per Post, E-Mail oder Telefon erfolgt. Ansonsten kann euer Anliegen nicht zugeordnet und bearbeitet werden.
Rentenbeginn (3), Beitrags- und Steuerhinweis (4)

Nach der persönlichen Anrede geht es in der Renteninformation ans Eingemachte:
Unter Punkt (3) findet ihr den taggenauen Beginn eurer persönlichen Regelaltersrente, also das Datum des Tages, an dem eure Rente beginnt.
Punkt (4) ist ein Hinweis auf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und mögliche Steuern, die von der Rente noch abgezogen werden.
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Sofort (5) oder zum Renteneintritt (7): Die Höhe der Rente im Überblick

Richtig interessant wird es dann aber ab Punkt (5). In einem kleinen Kasten findet ihr drei unterschiedliche Rentenbeträge, die in unterschiedlichen Fällen ausgezahlt würden.
(5) Rente wegen voller Erwerbsminderung
Diesen Betrag würdet ihr erhalten, wenn ihr ab sofort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könntet.(6) Erreichte Rentenanwartschaft
Würdet ihr ab sofort nicht weiter in die Rentenkasse einzahlen (zum Beispiel wegen Renteneintritt oder Selbständigkeit), wäre der hier genannte Betrag eure monatliche Rente.(7) Höhe der künftigen Regelaltersrente
Verdient ihr auch in Zukunft so viel wie durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren, würdet ihr bei Renteneintritt diese Summe als Monatsrente erhalten. Nicht berücksichtigt sind allerdings Rentenanpassungen (siehe Punkt 8).
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Rentenanpassung (8) und zusätzlicher Vorsorgebedarf (9)

Unter Punkt (8) findet ihr zwei Beträge: Bei einer Rentenanpassung von einem Prozent (Betrag 1) oder zwei Prozent (Betrag 2) jährlich würde die Rente die entsprechend angegebene Höhe betragen.
Unter Punkt (9) befindet sich der Hinweis, dass ein zusätzlicher Vorsorgebedarf besteht und über die staatliche Rente hinaus eine private Absicherung sinnvoll ist.
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Aktuelles Rentenkonto online einsehen
Übrigens: Wer immer auf dem aktuellen Stand sein möchte und nicht auf die jährliche Zusendung des Bescheids per Post warten möchte, der kann sein Rentenversicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung auch online einsehen. Dafür benötigt ihr allerdings einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) oder eine Signaturchipkarte.
Außerdem können auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung alle Versicherungsunterlagen wie Rentenauskunft oder Versicherungsverlauf ganz einfach angefordert werden.