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Deutsche Rentenversicherung

Die deutsche Rentenversicherung ist zuständig für die Altersvorsorge von Beschäftigten sowie die Absicherung von Hinterbliebenen und in Fällen von Erwerbsminderung.

Deutsche Rentenversicherung

Der größte Träger der deutschen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund. An den Standorten Berlin, Gera, Brandenburg und Würzburg kümmern sich 15.000 Mitarbeiter um rund 23 Millionen Versicherungsnehmer sowie um fast zehn Millionen Rentner im In- und Ausland.

Der Hauptsitz der deutschen Rentenversicherung ist Berlin. In Würzburg laufen jedoch sämtliche Fäden zusammen. Hier befindet sich die "Datenstelle der Träger der Rentenversicherung", die unter anderem die Versicherungsnummern vergibt. Ferner ist dieser Standort Datenannahme- und Verteilstelle, um den Datenaustausch der Rentenversicherungsträger untereinander zu gewährleisten. Würzburg ist zudem Schnittstelle zu den Kommunen, den Familien- und Sozialgerichten sowie der Finanzverwaltung.

Das Leistungsprofil der deutschen Rentenversicherung

Zu den wichtigsten Leistungen der deutschen Rentenversicherung gehört die Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene im In- und Ausland. Das weitere Leistungsprofil deckt die Finanzierung von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Beteiligung am Versicherungsschutz der Rentner ab. Die Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung sind auch beratend tätig, denn sie informieren über die Altersvorsorge und erklären Antragstellern, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Arbeitgeber können sich gleichfalls in allen Fragen rund um das Thema Rente an diesen Versicherungsträger wenden. Regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer und Rentner über das Thema Rente gut informiert sind. Jedes Jahr versendet die deutsche Rentenversicherung die Renteninformation, die Auskunft über die erworbenen Rentenansprüche und die zukünftig zu erwartenden Rentenzahlungen gibt.

Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer abschlagsfreien Rente. Renten wegen Todes werden an überlebende Ehepartner der Versicherungsnehmer gezahlt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr bestanden hat. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden beim vorgezogenen Übergang vom Arbeitsleben in die Erwerbslosigkeit gezahlt. In diese Kategorie gehört auch die vorgezogene Altersrente nach dem Bezug von Arbeitslosengeld.

Wartezeit in der deutschen Rentenversicherung

Um Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung zu erhalten, müssen die Versicherungsnehmer eine sogenannte Wartezeit erfüllen, die auch als Mindestversicherungszeit bezeichnet wird. Abhängig von der Rentenart müssen Versicherte der deutschen Rentenversicherung zwischen fünf und 45 Jahren angehört haben.