Wir erklären den frühen AusstiegSie sind Jahrgang 1963 und wollen schon mit 63 in Rente? So geht es!

Seniorenpaar auf der Zahl 63, Symbolfoto Rente mit 63 Jahren
Mit 63 in Rente gehen? Unter Umständen könnte das für Sie eine Option sein. Wir klären die Fakten!
picture alliance, CHROMORANGE / Christian Ohde
von Silas Merkelbach

Schon mit 63 in die wohlverdiente Rente - so geht es!
Für alle 1963 Geborenen ist die Rente noch ein paar Jahre entfernt. Doch es gibt Möglichkeiten, bereits ein paar Jahre früher die Füße hochzulegen und den Ruhestand zu genießen. Wir erklären, wie der Jahrgang 1963 schon mit 63 in Rente gehen kann.

Das eigentliche Renteneintrittsalter ist 67 Jahre

Grundsätzlich gilt: Um eine Altersrente zu erhalten, müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht und eine bestimmte Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser Zeitraum beträgt fünf Jahre. Sie müssen also mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein, um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen. Das dann aber nicht viel Geld übrig bleibt, versteht sich.

Das Renteneintrittsalter liegt in Deutschland prinzipiell bei 67 Jahren. Allerdings: durch die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalter können einige bereits früher in Rente.

  • Für den Jahrgang 1963 heißt das: Sie dürfen schon mit 66 Jahren und zehn Monaten in Rente.

Wie sich das Renteneintrittsalter ergibt, zeigt auch die Tabelle unten.

Lese-Tipp: Rentenformel: So berechnen Sie Ihre Rente!

Renteneintrittsalter
Bis 1947Rente mit 65
1955Rente mit 65 und neun Monaten
1956Rente mit 65 und zehn Monaten
Ab 1958Rente mit 66
1959Rente mit 66 und zwei Monaten
1960Rente mit 66 und vier Monaten
Seit 1964Rente mit 67 Jahren

Die Rente mit 65 – so können Sie schon zwei Jahre früher in den Ruhestand

Falls Ihnen Ihr Renteneintrittsalter immer noch viel zu spät erscheint, können Sie unter Umständen bereits mit 64 Jahren und zehn Monaten in den Ruhestand gehen.

Die Voraussetzung laut Deutscher Rentenversicherung: Sie müssen mindestens 45 oder 35 Versicherungsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um bereits mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die 35 Versicherungsjahre gelten nur für diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen.

Lese-Tipp: Rente mit 63 - so geht's ohne Abzüge

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Wie kann ich bereits mit 63 Jahren in Rente gehen?

Im Fall einer vorliegenden Schwerbehinderung gibt es zwei Optionen: Wer keine Abschläge zahlen möchte, kann maximal zwei Jahre früher in Rente gehen. Wer jedoch die Abschläge in Kauf nimmt, kann weitere drei Jahre früher in den Ruhestand treten. Das bedeutet: Wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, können Sie früher in den Ruhestand gehen, allerdings mit Abzügen.

Für alle Versicherten ohne Behinderung ist dies ab 63 Jahren möglich, jedoch ebenfalls nicht ohne Abschläge. Wer entweder 35 oder 45 Jahre versichert ist, kann früher in Rente gehen, muss aber auf einen Teil der Rente verzichten.

  • Für den Jahrgang 1963 gilt konkret: Der frühstmögliche Renteneintritt ohne Abschläge ist im Alter von 64 Jahren und zehn Monaten. Mit Abschlägen ist aber bereits ein Renteneintritt mit 63 möglich. Dieser sollte aber gut überlegt sein.

Lese-Tipp: Rente mit 63? Wie Sie ohne Abzüge in den Ruhestand gehen!

Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente mit 63?

Die Abschläge berechnen sich in beiden Fällen wie folgt: Jeder Monat, den Sie vor dem Termin der Regelaltersgrenze in Rente gehen, führt zu einem 0,3-prozentigen Abzug von Ihrer Rente. Dieser Abzug erfolgt monatlich. Wenn Sie also beabsichtigen, ein ganzes Jahr früher in Rente zu gehen, würden Sie 3,6 Prozent Abschlag auf Ihre Rente hinnehmen müssen. Die maximale Abschlagshöhe ist jedoch auf 14,4 Prozent festgelegt. Das bedeutet, dass nie mehr als 14,4 Prozent Abschlag von Ihrer Rente abgezogen werden können. Im Fall von Schwerbehinderten liegt die Deckelung bei 10,8 Prozent.

Lese-Tipp: Endlich nicht mehr arbeiten: Immer mehr Menschen gehen früher in Rente!

Die Rente für den Jahrgang 1963 zusammengefasst

Zunächst lässt sich sagen: Sind Sie Jahrgang 1963, dann gehören Sie zum letzten Jahrgang, der nicht bis 67 arbeiten muss. Ansonsten sind Sie von den Regelungen der Rente genau so betroffen wie die Jahrgänge nach Ihnen. Der entscheidende Unterschied: Sie können zwei Monate früher die Seele baumeln lassen, und zwar ohne Abschläge.

Bevor Sie sich irritieren lassen: Die gängige Phrase „Rente mit 63“ trifft nur auf alle zu, die vor 1953 geboren sind. Die Generationen konnten nämlich mit 63 abschlagfrei in Rente gehen. Davon sind alle nachfolgenden Generationen leider ausgenommen.

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