Diesen Antrag sollten Sie jetzt ausfüllen113 Euro on top im Monat möglich: So gibt es mehr Rente für Eltern!

So gibt’s mehr Geld im Alter!
Wer Kinder hat, steckt viel Arbeit und Zeit in die Erziehung und geht währenddessen oft nicht arbeiten. Verzichtet also nicht nur auf ein monatliches Gehalt, sondern auch auf Einzahlungen in die Rentenkasse. Einen Ausgleich gibt es über die so genannten „Kindererziehungszeiten“. Die müssen aber beantragt werden. Wie das funktioniert und wie viel mehr Rente dabei herausspringen kann, lesen Sie hier.
Worum geht es?
Als Ausgleich für die Zeit, die Eltern in die Erziehung ihrer Kinder gesteckt haben und währenddessen keine Beiträge in die Rentenkasse zahlen konnten, gibt es vom Staat Geld für Kindererziehungszeiten.
Dabei macht es einen Unterschied, wann die eigenen Kinder geboren wurden:
Kinder, die vor 1992 geboren wurden: pro Kind bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeiten, das entspricht 2,5 Rentenpunkten.
Kinder, die nach 1992 geboren wurden: bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten pro Kind, das entspricht drei Rentenpunkten.
Wenn zeitgleich in einem Zeitraum mehrere Kinder erzogen wurden, können noch mehr Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
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Anmerkung der Redaktion: Ergebnisse unserer Opinary-Umfrage sind nicht repräsentativ.
Wie viel Geld kann dabei rausspringen?
Die Rente, die es für die Kindererziehung gibt, soll in etwa so hoch sein wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten in dem jeweiligen Jahr. Deshalb gibt es für die jeweiligen Jahre Rentenpunkte. Rentenpunkte werden bei der Rentenzahlung mit einem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser wird jährlich neu berechnet, um die Inflation auszugleichen.
Seit dem 1. Juli 2023 liegt dieser Wert im Westen und im Osten bei 37,60 Euro.
Das bedeutet ganz konkret:
ein Kind vor 1992 geboren: 2,5 Rentenpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 37,60 Euro = 94 Euro mehr Rente pro Monat.
Ein Kind nach 1992 geboren: drei Rentenpunkte multipliziert mit aktuellem Rentenwert von 37,60 Euro = ca. 113 Euro mehr Bruttorente im Monat.
Wer zusätzlich neben der Kindererziehung gearbeitet hat, bekommt diese Beiträge zusätzlich zu dem, was man als Arbeitnehmer selbst eingezahlt hat.
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Wie funktioniert die Beantragung?
Klingt zu gut, um wahr zu sein? Hier kommt der Haken: Das Geld gibt es NICHT AUTOMATISCH vom Staat. Wer Anspruch auf das Geld hat, muss sich also selber darum kümmern.
So funktioniert die Beantragung:
Man braucht Antrag „V0800“, den man sich auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen muss.
Dieser muss ausgefüllt auch wieder an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden.
Zusätzlich braucht man als Nachweis die Geburtsurkunde des Kindes.
Auch nach der eigentlichen Kindererziehungszeit können Sie das beantragen. Allzu viel Zeit sollte man sich aber nicht lassen: die Beantragung muss in jedem Fall vor dem Renteneintritt abgewickelt sein. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den Antrag zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
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Wer hat Anspruch?
Auch wenn die Kindererziehungszeit umgangssprachlich auch „Mütterrente“ genannt wird, bekommen nicht nur Mütter das zusätzliche Geld. Auch Väter sind anspruchsberechtigt. Allerdings gilt zu beachten, dass immer nur ein Elternteil zur selben Zeit das Geld bekommen kann.
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“Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll,“ erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite. Wird so ein Antrag nicht abgegeben, bekommt das Elternteil, welches das Kind in dem Monat überwiegend erzogen hat, das Geld. Bei einer gleichwertigen Zeit hat grundsätzlich erst einmal die Mutter Anspruch auf das Geld.
Neben leiblichen Eltern können auch folgende Personen Kindererziehungszeit beantragen:
Adoptiv-Eltern
Stief- oder Pflegeeltern
Großeltern
andere Verwandte (wenn das Kind dort – und nirgendwo anders – in häuslicher Gemeinschaft wohnt).
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