Rentensplitting statt Hinterbliebenen-RenteWirtschaftsexpertin will die Witwenrente abschaffen: Welche Folgen das für Sie im Alter hätte!

ARCHIV - 13.02.2020, Niedersachsen, Bassum-Bramstedt: Eine ältere Dame zählt Geld. Der Anteil der Rentnerinnen und Rentner, die mit Abschlägen in Rente gegangen sind, ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Foto: Christin Klose/dpa /dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wirtschaftsexpertin Monika Schnitzer will die Witwenrente abschaffen.
rid llu cul, dpa, Christin Klose
von Esther Kusch

Witwenrente abschaffen! Die „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer hat ihren Vorschlag zur Aufteilung der Rente noch einmal bekräftigt.
Wenn das so kommen würde – was würde das denn für Millionen Frauen und Männer bedeuten? Und was steht Verheirateten nach dem Tod Ihres Partners derzeit überhaupt zu?

Rentenansprüche: Worum geht’s eigentlich bei der Debatte?

ARCHIV - 09.11.2022, Berlin: Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, nimmt an der Vorstellung das Jahresgutachten 2022/2023 zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Teil. Die «Wirtschaftsweise» Monika Schnitzer hat als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel mehr Zuwanderung vorgeschlagen. «Deutschland braucht 1,5 Millionen Zuwanderer im Jahr, wenn wir abzüglich der beträchtlichen Abwanderung jedes Jahr 400 000 neue Bürger haben und so die Zahl der Arbeitskräfte halten wollen», sagte sie der «Süddeutschen Zeitung» (zu dpa "«Wirtschaftsweise»: Deutschland braucht 1,5 Millionen Zuwanderer»") Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
"Wirtschaftsweise" Monika Schnitzer: Wenn es nach ihr ginge, wäre die Witwenrente bald Geschichte.
mkx geo wst jat, dpa, Michael Kappeler

Die Wirtschaftsexpertin schlägt vor, dass die Rentenansprüche eines Ehepaares gleichmäßig verteilt werden, es also ein „Rentensplitting“ gibt. „Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrates am Montag im Deutschlandfunk. Bei einer Reform gehe es also eher um neugeschlossene Ehen. Den Vorschlag hat Schnitzer zuerst bei einer Podiumsdiskussion des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) gemacht. Prominenter Gast im Publikum: Hubertus Heil, Arbeitsminister und somit auch zuständig für das Thema Rente.

Die Möglichkeit des Rentensplittings besteht auch jetzt schon, dafür können sich Ehepaare gemeinsam entscheiden. (Mehr Details dazu weiter unten im Artikel). Geht es aber nach der Idee der Wirtschaftsexpertin solle es in Zukunft NUR noch das Splitting geben und nicht mehr die Witwenrente.

Markus Söder (CSU): "Finger weg von der Witwenrente! "

Schnitzer betonte aber: Der Vorschlag sei ihre persönliche Meinung und keine im Sachverständigenrat abgestimmte Position. Wellen schlägt es dennoch. Besonders die Union gibt sich entsetzt: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) twitterte dazu: „Finger weg von der Witwenrente! Das ist ein Angriff auf viele Familien und die Lebensplanung vieler Frauen“. Wäre es das?

Kleine Witwenrente, große Witwenrente – wieviel steht Hinterbliebenen zu?

Die Hinterbliebenenrente wurde 2002 reformiert. Für Witwen oder Witwerrenten wurde auch die Anrechnung von eigenem Einkommen geändert.

Witwenrente bekommen Sie, wenn:

  • Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (Mindestversicherungszeit) erfüllt oder diese vorzeitig erfüllt ist (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder er bereits eine Rente bezogen hat.

  • Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben.

  • Bei einer Heirat nach dem 1. Januar 2002 besteht der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente erst, wenn man mindestens ein Jahr verheiratet ist. Ausnahme: Der Partner stirbt bei einem Unfall. Dann besteht auch bei kürzerer Ehe ein Anspruch.

Unverheiratete Paare haben somit keinen Anspruch auf Witwenrente.

Wie hoch die Witwenrente ist, hängt auch davon ab, ob man Anspruch auf die Kleine oder die Große Witwenrente hat.

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Anspruch auf Kleine Witwenrente - das gilt

Die Kleine Witwenrente bekommen Sie:

  • Wenn Sie noch nicht 47 sind

  • Nicht erwerbsgemindert sind

  • Kein Kind erziehen

Sie bekommen 25 Prozent der Rente, auf die Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Ist der Partner vor dem 65. Lebensjahr gestorben, wird die Witwenrente mit Abschlag berechnet.

Der Anspruch ist auf 24 Monate begrenzt. „Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach einer solchen Übergangszeit selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können“, heißt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

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Große Witwenrente: Anspruch und Hinzuverdienst - so viel bekommen Sie

Haben Sie Anspruch auf die große Witwenrente, dann bekommen Sie 55 Prozent der Rente, auf die Ihr Partner Anspruch gehabt hätte oder die er schon bekommen hatte. Auch hier gilt: Ist er oder sie vor dem 65. Lebensjahr gestorben, werden entsprechende Abschläge berechnet.

Wichtig: Hat der oder die Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, wird es auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet, falls es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab. Heiratet der hinterbliebene Partner erneut, fällt die Witwen-/Witwerrente nach alter wie neuer Rechtslage weg.

Das sind die Obergrenzen zum Hinzuverdienst ohne Abzüge bei der Witwen-/Witwerrente:

  • in den alten Bundesländern 1.584,88 Euro

  • in den neuen Bundesländern 1.562,88 Euro

Angerechnet werden Ihr Gehalt oder andere Erwerbsersatzeinkommen, außerdem Ihre eigenen Einkünfte aus Vermögen, Betriebsrenten, private (Unfall-)Renten und das Elterngeld. Vergleichbare ausländische Einkommen werden ebenfalls angerechnet.

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Rentensplitting: Rentenanspruch aufteilen - diese Vorteile gibt es

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihre Rentenansprüche auch gleichmäßig aufteilen: Wer mehr verdient und somit mehr Ansprüche hat, gibt einen Teil an den Partner oder die Partnerin ab. Somit sind die Ansprüche, die während der Ehe erwirtschaftet werden, gleich hoch. Aber es ist eine Entweder-Oder-Entscheidung: Sie können zwischen der Hinterbliebenenrente oder dem Rentensplitting wählen.

Laut Deutscher Rentenversicherung kann sich das Splitting vor allem für diejenige oder denjenigen lohnen, der weniger Rentenpunkte sammeln konnte. Sie bekommen dadurch einen höheren Anspruch, sogar auch bei einer erneuten Heirat.

Profitieren würden Sie laut Deutscher Rentenversicherung, wenn:

  • Sie eine eigene Rente beziehen und ein so hohes eigenes Einkommen haben, dass eine Witwen- oder Witwerrente nicht ausgezahlt werden würde.

  • Sie durch das Rentensplitting einen eigenen Rentenanspruch erwerben können und eine Witwen- oder Witwerrente wegen Ihres zu hohen Einkommens nicht ausgezahlt würde.

  • Sie neu heiraten oder eine neue Lebenspartnerschaft begründen.

Schnitzer will mehr Anreize schaffen, selber zu arbeiten

Und warum nun dieser Vorschlag der Wirtschaftsexpertin, welche Idee steckt dahinter? Schnitzer will mit dem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: „Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abgezogen“, fügte Schnitzer hinzu. Doch in absehbarer Zeit wird die Idee wohl nur eine Idee bleiben: Es gebe keine derartigen Pläne, sagte die stellvertretende Regierungs-Sprecherin Christiane Hoffmann am Montag. Die Regierung lehne das ab, der Koalitionsvertrag sehe es nicht vor. „Die Hinterbliebenenrente ist sicher“, erklärte Hoffmann.

„Besonders für Frauen ist es wichtig, frühzeitig anzufangen, selbst fürs Alter vorzusorgen. Durch Kindererziehung, Teilzeit und Jobs in schlechter bezahlten Branchen bekommen Frauen im Schnitt 40 Prozent weniger Rente, als Männer. Laut Statista haben weibliche Rentner im Jahr 2021 hier 446 Euro weniger erhalten als Männer. Wer also allein durch den Job nicht genügend in die Rentenkasse einzahlt, sollte unbedingt selbst vorsorgen“, rät RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erklärt sie im Video. (mit dpa)

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