Rentner in RageRentenerhöhung noch nicht auf dem Konto? Daran könnte es liegen

Seit Juli bekommen Rentner mehr Geld. Die Rentenerhöhung ist für rund 21 Millionen Menschen in Kraft getreten. Doch bei vielen ist die frische Geld-Spritze noch nicht auf dem Konto angekommen. Woran das liegt und was Sie bei der Rentenerhöhung jetzt unbedingt beachten müssen.
So viel Geld bekommen Rentner ab sofort
Hier gibt’s ab sofort mehr. Seit dem ersten Juli steigt die Rente in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in Ostdeutschland um 5,86 Prozent. Ein Rentner im Westen mit 1.500 Euro Rente bekommt damit etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten etwa 88 Euro mehr. Davon müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Die Erhöhung gilt sowohl für Altersrentner als auf für diejenigen, die wegen Arbeitsunfähigkeit bereits früher in Rente sind. Um wie viel Ihre eigene Rente genau steigt, können Sie in der Rentenanpassungsmitteilung nachlesen. Diese wird Ihnen per Post zugeschickt.
Lese-Tipp: Mehr Rente! Mit wieviel Geld Sie jetzt rechnen können!
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Noch kein Geld da? Darum könnte die Rentenerhöhung jetzt noch nicht auf Ihrem Konto sein
Das dürfte einige Rentner massiv verwundert haben. Die Erhöhung kommt mit dem Juli automatisch. Empfänger müssen eigentlich nichts dafür tun. Doch Hunderttausende Rentner haben noch keinen höheren Betrag überwiesen bekommen.
Der Grund: Wann die Rentenerhöhung bei den Empfängern ankommt, hängt vom Rentenbeginn ab. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dazu klar: „Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält bereits Ende Juni mehr Geld. Bei einem Rentenbeginn im April oder 2004 oder später ist das Rentenplus erst Ende Juli auf dem Konto“, heißt es.
Wer die Rentenerhöhung also noch nicht auf dem Konto hat, ist in der Regel erst nach April 2004 in Rente gegangen und muss sich daher noch etwas gedulden.
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Rentenerhöhung in Kraft: Ab wann Sie Steuern zahlen müssen
Achtung: Wer eine gewisse Jahresrente bekommt, zahlt Steuern! Das gilt, wenn Ihre Jahresrente nach Abzug ihres individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben (z. B. Krankheitskosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen) den Grundfreibetrag von 10.908 Euro überschreitet. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag von 21.816. Ab dann wird die Abgabe einer Steuererklärung zur Pflicht. (ser)
Lese-Tipp:Und plötzlich steuerpflichtig? Was Sie zur Rentenerhöhung im Juli wissen sollten
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