Streit um Forderung von Arbeitsministerin BasMüssen Beamte und Selbstständige bald auch in die Rentenkasse einzahlen?

Arbeitsministerin Bas will, dass auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. (Symbolfoto)
Arbeitsministerin Bas will, dass auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. (Symbolfoto)
Marijan Murat/dpa

Ein Rentensystem für alle?
Die neue Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas will die gesetzliche Rente in Deutschland reformieren. „Wir müssen mehr Leute an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligen”, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern.”

Hier abstimmen: Ist ein Rentensystem für alle fairer?

Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner lobte den Vorstoß ausdrücklich. Dieser entspreche einer Forderung ihrer Partei. „Der Vorschlag ist ein erster Schritt zu einem Rentensystem für alle”, sagte Schwerdtner der Deutschen Presse-Agentur. Damit könne das gesetzliche Rentenniveau von heute 48 auf 53 Prozent steigen. „Das ist notwendig, damit alle Menschen im Alter in Würde leben können”, sagte Schwerdter. Experten sehen es allerdings als Herausforderung, das jetzige Rentenniveau überhaupt zu halten, ohne die Beitragssätze stark anzuheben.

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Beamtenbund ist gegen den Bas-Vorschlag

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) lehnte den Vorstoß von Ministerin Bas umgehend ab. „Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage”, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach der dpa.

Ein Einbeziehen der Beamtinnen und Beamten hätte zur Folge, dass die Dienstherren den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich zu tragen hätten. Zugleich müssten die Bruttobezüge der Beamtinnen und Beamten im Hinblick auf eine Beitragspflicht angehoben werden, erläuterte Silberbach. „Somit wäre eine Systemumstellung insgesamt mit enormen Kosten verbunden. Woher das Geld dafür gerade jetzt kommen soll, sagt Frau Bas nicht.”

Der Beamtenbund ist strikt gegen die Forderung der neuen Ministerin. (Archivbild)
Der Beamtenbund ist strikt gegen die Forderung der neuen Ministerin. (Archivbild)
Anna Ross/dpa
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Rente für Arbeitnehmer und Pension für Beamte

Der Altersabsicherung von Arbeitnehmern und Beamten besteht aus zwei eigenständigen Systemen. Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Diese wird zunächst einmal durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Da diese aber nicht ausreichen, kommen Milliarden-Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt dazu.

Beamte, Richter, Berufssoldaten und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten dagegen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Pension, die ganz vom Staat finanziert wird. Der Staat trägt auch die Altersentschädigung von Abgeordneten, da für sie während ihrer Zeit im Parlament keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

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Gesetzliche Rentenversicherung braucht dringend eine Reform

Die gesetzliche Rentenversicherung befindet sich in einer Art Demografie-Falle. Durch die anhaltend niedrigen Geburtenzahlen gibt es immer weniger Beitragszahler. Gleichzeitig steigt die Zahl der Rentenbezieher, weil die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach aus dem Berufsleben ausscheiden.

Union und SPD haben vereinbart, eine Rentenkommission einzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus.”

Dies belastet den Bundeshaushalt allerdings immer stärker. 2022 schoss der Bund 109 Milliarden Euro in die Rentenkasse. 2023 waren es bereits 112,5 Milliarden Euro - rund ein Viertel des gesamten Etats. Tendenz: weiter steigend. (jgr, mit dpa)