Haben Sie Anspruch auf Geld aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket"?
Für Schulhefte oder das Kicken im Verein: Nur ein Bruchteil der Familien nutzt die Zuschüsse!

Das Geld kommt nicht an!
Schulbedarf, Mittagsverpflegung oder auch der Fußballverein: Kinder aus Familien mit wenig Geld haben Anspruch auf Unterstützung, aber bei einem Großteil kommt die Hilfe einfach nicht an! Wer ein Recht auf das Geld hat und wo Sie es beantragen können.
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Nur 18 Prozent der Kinder, die Anspruch haben, bekommen das Geld
Gerade einmal 18 Prozent der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, bekommen auch Mittel aus dem Topf. Das zeigt eine Untersuchung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die auf Daten der Bundesagentur für Arbeit basiert.
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist offenbar so gut verpackt und verschnürt, dass kaum einer es öffnen kann. Sein Ziel, Kindern und Jugendlichen aus einkommensarmen Familien die Teilnahme an Sport, Bildung oder Kultur zu ermöglichen, verfehlt es seit über einem Jahrzehnt meilenweit“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben alle Familien, die eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Sozialgeld,
Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Wer Bürgergeld bezieht, bekommt den Zuschuss über das Jobcenter, alle anderen müssen den Antrag bei ihrer Stadt, der Gemeinde oder dem Kreis beantragen.
Lese-Tipp: Der große Netto-Vergleich: Bürgergeld oder Arbeiten gehen – wer hat am Ende mehr Geld in der Tasche?
Diese Zuschüsse gibt es
Bedarf | Diese Leistungen stehen Ihnen zu |
Schulbedarf | Sie erhalten 116 Euro zu Beginn eines Schuljahres am 1. August und noch einmal 58 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres am 1. Februar für den Bedarf an Schulmaterial. Insgesamt als 174 Euro. |
Lernförderung | Die Kosten für Nachhilfe können übernommen werden, wenn dadurch ein Lernzeil erreicht werden kann. |
Mittagsverpflegung | Die Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kita können finanziell gefördert werden. |
Freizeitangebote | Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale zur Freizeitgestaltung. Zu den geförderten Aktivitäten gehören etwa Musikunterricht oder die Teilnahme an Feriencamps. Oder etwa die Mitgliedschaft in Fußballvereinen. |
Fahrt zur Schule | Zuschüsse gibt es auch beim Schulweg vorrausgesetzt, die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Arbeitslosen-Selbsthilfe
Kindergrundsicherung soll das Problem lösen - nur wann kommt die Umsetzung?
Die Kindergrundsicherung soll in Zukunft erleichtern, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt, die diese Hilfe benötigen. Hier sollen alle bisherigen Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag oder auch das Teilhabepaket gebündelt werden. Bürokratische Hürden sollen gesenkt werden. Familienministerin Lisa Paus wird nicht müde zu betonen, dass aus der „Holschuld der Bürger“ eine „Bringschuld des Staates“ werden soll.
Wann die Kindergrundsicherung allerdings vollumfänglich umgesetzt wird, ist bisher noch offen. Das Kabinett hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Der Bundestag hat in erster Lesung beraten, jetzt folgt die Ausschussarbeit. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Derweil warnt aber die Familienkasse, die für die Umsetzung zuständig ist, dass das geplante Startdatum zum 1. Januar 2025 niemals technisch umzusetzen sei.
(mit dpa)
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