So beantragen Sie Zuschüsse für Ihre Kinder

Nachhilfe, Ausflüge oder Schulessen: Dieses Geld steht Familien zu!

ILLUSTRATION - Ein Maedchen haelt am 18.01.2015 in Berlin ein Portemonnaie mit einem Geldschein darin hoch. Foto: Silvia Marks | Verwendung weltweit
Viele wissen überhaupt nicht, dass Sie vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren können. Wir zeigen Ihnen, wie das geht und wo Sie einen Antrag stellen.
mb, picture alliance / dpa Themendie, Silvia Marks
von Silas Merkelbach

Verschenken Sie kein Geld, das Ihnen zusteht!
Viele Familien müssen rechnen: Reicht das Geld auch am Ende des Monats noch? Darunter leiden vor allem die Kinder. Was viele aber nicht wissen – oder zumindest nicht abrufen: Es gibt Hilfe vom Staat! Wer mit Unterstützung rechnen kann und wo man das Geld bekommt – in der Übersicht!

Bekommen Sie Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Grundsätzlich gilt: Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf das BuT Geld.

Außerdem: Alle, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und dafür keine Vergütung erhalten, können bis zum 25. Lebensjahr Leistungen für die Bildung beanspruchen, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website verrät.

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Wichtig: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, dann werden Teile der Leistungen für Bildung und Teilhabe automatisch zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Darunter fallen auch Leistungen des persönlichen Bedarf Ihres Kindes, wie die Website Arbeitslosen Selbsthilfe schreibt. Zu den weiteren Leistungen und wie Sie diese bekommen unten mehr.

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Wo bekomme ich das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag des Bundes bekommen, haben Sie für das Bildungs- und Teilhabepaket einen anderen Ansprechpartner als das Jobcenter. Die Website der Arbeitslosenselbsthilfe verweist deshalb auf das für Sie zuständige Rathaus.

Ein Gang zum Rathaus lohnt sich also, dort werden Sie an die richtige Stelle verwiesen. An wen Sie sich wenden können – je nach empfangener Leistung – zeigt Ihnen auch die Tabelle unten.

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Dort stellen Sie den Antrag
Art der SozialleistungZuständige Stelle
BürgergeldJobcenter
Wohngeld oder KinderzuschlagWohngeldstelle
SozialhilfeSozialamt
AsylbewerberleistungenZentrale Leistungsstelle für Asylbewerber

Auch Sonderfälle sind möglich

Achtung: Auch wer keine der oben genannten Leistungen erhält, kann trotzdem einen Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Auch Geringverdiener können unter Umständen darauf zurückgreifen.

  • Übrigens: Auch rückwirkende Bewilligungen sind möglich. Fragen Sie deshalb am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach, ob das auch in Ihrem Fall zutrifft.

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Das sind die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

Wir haben die Leistungen des Bildungspakets für Sie in einer Tabelle zusammengefasst. Dabei werden verschiedene Bedürfnisse Ihres Kindes berücksichtigt und bezuschusst. Wie genau, sehen Sie in der Tabelle. Sonderfälle erklären wir weiter unten kurz.

Überblick zu den Leistungen aus dem Bildungspaket
BedarfDiese Leistungen stehen Ihnen zu
SchulbedarfSie erhalten 116 Euro zu Beginn eines Schuljahres am 1. August und noch einmal 58 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres am 1. Februar für den Bedarf an Schulmaterial. Insgesamt als 174 Euro.
LernförderungDie Kosten für Nachhilfe können übernommen werden, wenn dadurch ein Lernzeil erreicht werden kann.
MittagsverpflegungDie Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kita können finanziell gefördert werden.
FreizeitangeboteKinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale zur Freizeitgestaltung. Zu den geförderten Aktivitäten gehören etwa Musikunterricht oder die Teilnahme an Feriencamps. Oder etwa die Mitgliedschaft in Fußballvereinen.
Fahrt zur SchuleZuschüsse gibt es auch beim Schulweg vorrausgesetzt, die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Arbeitslosen-Selbsthilfe

Wichtig! Sie müssen die Anträge stellen

Die meisten Leistungen werden – anders als der Schulbedarf – nicht automatisch mit einem Antrag erbracht, sondern müssen von Ihnen beantragt werden. Darunter fallen etwa Ausflüge. Bei diesen müssen Sie einen Beleg vorlegen, um Schul- oder Kitaausflüge erstattet zu bekommen.

Sonderfälle sind auch personalisierte Gutscheine und Sachleistungen. Einige Träger stellen beispielsweise Gutscheine für die Essensausgabe aus. Beachten Sie das und erfragen Sie, wo Sie ansonsten Nachweise erbringen müssen und wie Sie von der zuständigen Anlaufstelle bezuschusst werden.

  • Vergessen Sie nicht: Fragen kostet nichts und in einigen Fällen kann eine Erstattung auch rückwirkend erfolgen!

Lassen Sie sich nicht entmutigen und rufen Sie einfach die oben genannte, zuständige Stelle an. Erfragen Sie, wer der richtige Ansprechpartner ist und wo Ihr Antrag eingereicht werden muss. Die Anträge unterscheiden sich in den unterschiedlichen Behörden. Deshalb sollten Sie sich bei ihrer lokalen Stelle melden.

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