So beantragen Sie Zuschüsse für Ihre Kinder
Nachhilfe, Ausflüge oder Schulessen: Dieses Geld steht Familien zu!

Verschenken Sie kein Geld, das Ihnen zusteht!
Viele Familien müssen rechnen: Reicht das Geld auch am Ende des Monats noch? Darunter leiden vor allem die Kinder. Was viele aber nicht wissen – oder zumindest nicht abrufen: Es gibt Hilfe vom Staat! Wer mit Unterstützung rechnen kann und wo man das Geld bekommt – in der Übersicht!
Bekommen Sie Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Grundsätzlich gilt: Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf das BuT Geld.
Außerdem: Alle, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und dafür keine Vergütung erhalten, können bis zum 25. Lebensjahr Leistungen für die Bildung beanspruchen, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website verrät.
Wichtig: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, dann werden Teile der Leistungen für Bildung und Teilhabe automatisch zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Darunter fallen auch Leistungen des persönlichen Bedarf Ihres Kindes, wie die Website Arbeitslosen Selbsthilfe schreibt. Zu den weiteren Leistungen und wie Sie diese bekommen unten mehr.
Lese-Tipp: Strandurlaub oder ab in die Berge: Wie der Staat Ihnen DAFÜR Geld zahlt!
Wo bekomme ich das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag des Bundes bekommen, haben Sie für das Bildungs- und Teilhabepaket einen anderen Ansprechpartner als das Jobcenter. Die Website der Arbeitslosenselbsthilfe verweist deshalb auf das für Sie zuständige Rathaus.
Ein Gang zum Rathaus lohnt sich also, dort werden Sie an die richtige Stelle verwiesen. An wen Sie sich wenden können – je nach empfangener Leistung – zeigt Ihnen auch die Tabelle unten.
Lese-Tipp: Empfänger von Bürgergeld - mit diesen Leistungen sparen alle Eltern mit Schulkindern
Art der Sozialleistung | Zuständige Stelle |
Bürgergeld | Jobcenter |
Wohngeld oder Kinderzuschlag | Wohngeldstelle |
Sozialhilfe | Sozialamt |
Asylbewerberleistungen | Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber |
Auch Sonderfälle sind möglich
Achtung: Auch wer keine der oben genannten Leistungen erhält, kann trotzdem einen Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Auch Geringverdiener können unter Umständen darauf zurückgreifen.
Übrigens: Auch rückwirkende Bewilligungen sind möglich. Fragen Sie deshalb am besten direkt bei der zuständigen Stelle nach, ob das auch in Ihrem Fall zutrifft.
Lese-Tipp: Kinderzuschlag 2023: Habe ich zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf 250 Euro pro Kind?
Das sind die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Wir haben die Leistungen des Bildungspakets für Sie in einer Tabelle zusammengefasst. Dabei werden verschiedene Bedürfnisse Ihres Kindes berücksichtigt und bezuschusst. Wie genau, sehen Sie in der Tabelle. Sonderfälle erklären wir weiter unten kurz.
Bedarf | Diese Leistungen stehen Ihnen zu |
Schulbedarf | Sie erhalten 116 Euro zu Beginn eines Schuljahres am 1. August und noch einmal 58 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres am 1. Februar für den Bedarf an Schulmaterial. Insgesamt als 174 Euro. |
Lernförderung | Die Kosten für Nachhilfe können übernommen werden, wenn dadurch ein Lernzeil erreicht werden kann. |
Mittagsverpflegung | Die Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kita können finanziell gefördert werden. |
Freizeitangebote | Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale zur Freizeitgestaltung. Zu den geförderten Aktivitäten gehören etwa Musikunterricht oder die Teilnahme an Feriencamps. Oder etwa die Mitgliedschaft in Fußballvereinen. |
Fahrt zur Schule | Zuschüsse gibt es auch beim Schulweg vorrausgesetzt, die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Arbeitslosen-Selbsthilfe
Wichtig! Sie müssen die Anträge stellen
Die meisten Leistungen werden – anders als der Schulbedarf – nicht automatisch mit einem Antrag erbracht, sondern müssen von Ihnen beantragt werden. Darunter fallen etwa Ausflüge. Bei diesen müssen Sie einen Beleg vorlegen, um Schul- oder Kitaausflüge erstattet zu bekommen.
Sonderfälle sind auch personalisierte Gutscheine und Sachleistungen. Einige Träger stellen beispielsweise Gutscheine für die Essensausgabe aus. Beachten Sie das und erfragen Sie, wo Sie ansonsten Nachweise erbringen müssen und wie Sie von der zuständigen Anlaufstelle bezuschusst werden.
Vergessen Sie nicht: Fragen kostet nichts und in einigen Fällen kann eine Erstattung auch rückwirkend erfolgen!
Lassen Sie sich nicht entmutigen und rufen Sie einfach die oben genannte, zuständige Stelle an. Erfragen Sie, wer der richtige Ansprechpartner ist und wo Ihr Antrag eingereicht werden muss. Die Anträge unterscheiden sich in den unterschiedlichen Behörden. Deshalb sollten Sie sich bei ihrer lokalen Stelle melden.
Lese-Tipp: Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag: Welche Leistungen Familien zustehen!
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