Tolle Ferien für die ganze FamilieStrandurlaub oder ab in die Berge: Wie der Staat Ihnen DAFÜR Geld zahlt!

Shot of two adorable little children running at the beach with their parents in the background
Damit auch Familien Urlaub machen können, für die Ferien sonst unbezahlbarer Luxus sind, gibt es Zuschüsse, aber auch Ermäßigungen (Symbolbild)
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von Esther Kusch

Endlich Ferien! Doch Urlaub ist teuer, für manche Familien sogar purer Luxus, der kaum oder gar nicht bezahlbar ist. Was viele aber nicht wissen: Der Staat fördert und bezuschusst Familienurlaub.

Welche Art von Urlaub wird gefördert?

Deutschlandweit gibt es rund 80 Familienferienstätten. Hier gibt es familienfreundliche Unterkünfte – Urlaub am Meer geht genauso wie in den Bergen. Viele der Angebote bieten zudem auch noch ein kinderfreundliches Begleitprogramm mit Workshops oder attraktiven Spielmöglichkeiten an.

Wer bekommt Ermäßigungen?

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Auch Oma und Opa können mit den Kindern verreisen und der Urlaub kann gefördert werden.
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Grundsätzlich können alle Familien Urlaub in den Familienferienstätten machen. Aber insbesondere Familien „in besonderen Lebenslagen“ sind laut Familienministerium angesprochen.

Konkret also:

Wenn Sie nicht so viel verdienen, viele Kinder haben oder aber alleinerziehend sind. Auch wenn Sie Angehörige mit Behinderungen oder kranke und pflegebedürftige Familienmitglieder haben, richtet sich das Angebot an Sie. Sie leben in einer Patchwork-Familie oder haben Pflegekinder? Auch Sie können hier profitieren.

Ob Sie Ermäßigungen für die Ferienstätten bekommen, können Sie mit diesem Rechner überprüfen.

Wer bekommt Zuschüsse für den Urlaub und was muss ich dafür tun?

Nicht alle Bundesländer geben Familien Zuschüsse, aber in neun von 16 Bundesländern können Anträge gestellt werden. Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben solche Förderprogramme.

Die Voraussetzungen, unter denen diese Zuschüsse gewährt werden (Einkommensgrenze etc.) und das Antragsverfahren unterscheiden sich je nach Bundesland, so eine Sprecherin des Familienministerium auf RTL-Anfrage.

Sie können den Zuschuss für jedes Kind und jedes Familienmitglied beantragen, und zwar VOR Ihrer Reise. Das Familienministerium rät auf seiner Webseite: Planen Sie frühzeitig! „Da sich die Vergabe von Zuschüssen oft danach richtet, ob noch Fördermittel verfügbar sind, sollten Sie den Zuschuss so früh wie möglich beantragen.“ Das Land NRW zum Beispiel kann keine Förderungen für die Sommerferien 2023 mehr vergeben, die Nachfrage sei zu groß gewesen, heißt es auf der entsprechenden Webseite.

Lese-Tipp: Kinderzuschlag 2023: Habe ich zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf 250 Euro pro Kind?

Dürfen Oma und Opa auch mit den Enkeln verreisen?

Ja, das ist möglich! Dazu heißt es auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V: „Wir fördern die Begegnung unterschiedlichen Generationen. Auch an Familienfreizeiten können Großeltern mit Enkeln teilnehmen.“

Wieviel Geld kann ich bekommen?

Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Aber um eine Vorstellung davon zu bekommen – zwei Beispiele:

  • In Schleswig-Holstein sollen die Familien einen „angemessenen Anteil der Kosten tragen“, das heißt: Zwischen 9,70 und 12 Euro pro Tag und Kind zahlen Sie selbst. Insgesamt werden maximal 14 Tage Urlaub gefördert.

  • In NRW können Familien einen Urlaub über die Diakonie Ruhr-Hellweg beantragen. Die Familien selbst zahlen einen Eigenanteil von 50 Euro pro Erwachsenen und 25 Euro pro Kind. Wer sehr wenig verdient, kann auch von diesem Eigenanteil befreit werden. Die Ausgaben vor Ort, also das „Taschengeld“, zahlen die Familien selbst. In NRW stehen insgesamt für dieses Programm rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung

Lese-Tipp: Welche Landesförderung Ihr Bundesland anbietet, können Sie hier nachlesen.

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