„Sind sie heute Team Umtauschen oder Team Weihnachtsgeld auf den Kopf hauen?“ Umtauschen. Und was gibt’s umzutauschen? „Ein Hugo-Boss-Mantel für meinen frisch verlobten Sohn.“ Und die Ärmel sind zu kurz?“ „Nein zu lang!“, zu lang? „Zu lang!“ Abschneiden? „Nee“ Lieber umtauschen.
Doch einen echten Anspruch auf Umtausch gibt es nicht! Nur, wenn die Sache von Anfang an fehlerhaft war, so wie bei Ludwigs ferngesteuerten Auto.
Wenn etwas einfach nicht gefällt, reicht das normalerweise nicht!
„Ganz wichtig ist, dass der Umtausch eine freiwillige Kulanz-Geschichte ist. Da gibt’s keinen Anspruch drauf. Darum sollte man den Bon natürlich aufbewahren. Die Ware, wenn sie originalverpackt ist, auch nicht öffnen. Das Buch zum Beispiel, und natürlich unbeschädigt, unversehrt zurückbringen.“
Die meisten stationären Händler tauschen um – aus Kulanz. Anders im Onlinehandel: Sobald das Paket angekommen ist, haben Kunden das Recht innerhalb von 14 Tagen den Kauf rückgängig zu machen. Sogar ohne der Angabe von Gründen.
Oder mal was ganz anderes: Bei der Umtauschbörse auf dem Weihnachtsmarkt in Celle konnten, Beschenkte ihre ungeliebten Geschenke mit jemandem tauschen, der sich wirklich darüber freut.
Auch wenn nur 5 % der Weihnachtsgeschenke umgetauscht werden: In Summe sind das dann doch ganz schön viele.