Diese Förderungen vom Staat müssen Sie kennenElterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag: Welche Leistungen Familien zustehen!

Lachende Kinderaugen entschädigen für vieles, aber wahr ist auch: Kinder sind verdammt teuer! Vom Staat gibt es daher einige Familienleistungen, die Eltern kennen sollten. Den Überblick darüber zu behalten, ist nicht immer leicht.
Welche Förderungen es gibt und wie sie beantragt werden – in der Übersicht!
Lebensunterhalt für Familien mit Kindern immer teurer
Manche Eltern überlegen sich zweimal, ob ein Kind überhaupt bezahlbar ist. Der Staat greift Familien auch finanziell unter die Arme. Die folgenden Leistungen vom Bund können die eigene Haushaltskasse entlasten oder aber auch Zeit für die Betreuung freischaufeln.
Elterngeld
Elternzeit
Kindergeld
Kinderzuschlag
Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss und Freibeträge für Kinder
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Elterngeld als finanzielle Unterstützung für Erziehende
Das Elterngeld gibt es für alle Mütter und Väter. Es gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Es kann alleine oder mit dem Partner beantragt werden. Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld gibt es für mindestens zwei Monate bis zu zwölf Monaten, wenn nur ein Elternteil die Hilfe in Anspruch nimmt. Wenn beide Eltern das Basiselterngeld nutzen, können sie es bis zu 14 Monate nutzen. Alleinerziehenden stehen auch 14 Monate zu. Für Eltern von Frühchen gibt es sogar länger Geld. Insgesamt sind je nach Einkommen von 300 bis zu 1.800 Euro drin. Höhere Beträge gibt es, wenn sie weitere kleinere Kinder haben oder Zwillinge bekommen.
Mit ElterngeldPlus können Sie Ihren Geldbezug verlängern. Die Plus-Variante gibt es ab dem 15. Monat und sogar doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Wenn Sie nicht arbeiten, gibt es aber nur halb so viel Zuschuss wie beim Basiselterngeld. Eltern, die wieder in Teilzeit arbeiten, werden mit höheren Bezügen belohnt. Hier sind von 150 bis zu 900 Euro pro Monat drin.
Eltern, die sich Familie und Beruf besonders partnerschaftlich aufteilen, können den Partnerschaftsbonus erhalten. Das sind zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide gleichzeitig einen gewissen Stundensatz (24 bis 32 Stunden) in Teilzeit arbeiten.
Das Elterngeld muss schriftlich oder online bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Wichtig: Der Antrag auf Elterngeld sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden, weil es nur rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt wird.
Elternzeit: Eine Pause von der Arbeit für das Kind nehmen
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung für alle Eltern, die angestellt sind. Bis zu 36 Monate gibt es für beide Elternteile. Partner können sich die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitten aufteilen. Der Arbeitgeber darf den Eltern für jeden vollen Kalendermonat Abwesenheit den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel verringern. Allerdings haben Eltern einen Kündigungsschutz, damit sie nach der Elternzeit wieder in ihr Arbeitsverhältnis einsteigen können.
Wichtig: Die Elternzeit muss in der Regel sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn angemeldet werden.
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Das Wichtigste zum Kindergeld und Kinderzuschlag
Das Kindergeld erhalten alle Familien – unabhängig vom Einkommen. Bis zu 250 Euro sind für jedes Kind pro Monat drin. Dieses gibt es grundsätzlich für:
alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
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Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Pro Monat beträgt er maximal 250 Euro pro Kind. Um den Kinderzuschlag zu bekommen, gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
Sie müssen Kindergeld für das betreffende Kind beziehen.
Einkommen von Paaren darf eine Mindestgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende nicht unterschreiten.
Sie haben für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können Sie den Bedarf Ihrer Familie decken.
Wichtig: Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderzuschlag müssen beantragt werden. In der Regel ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
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Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss und Freibeträge für Kinder
Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen einer werdenden oder jungen Mutter in der Zeit, in der eine Beschäftigung aus Schutzgründen verboten ist. Das Geld ist für Frauen gedacht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gibt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Der Zuschuss kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin beantragt werden.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Er ist vor allem für diejenigen gedacht, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten. Bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Bis zu 338 Euro pro Monat sind drin.
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Für manche Eltern lohnen sich die Freibeträge für Kinder mehr als das Kindergeld. Für dieses Jahr beträgt der Freibetrag 6.024 Euro. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden, wenn die Eltern die Anlage Kind ausfüllen.
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