"Staat in einer Service-Pflicht: Alle Kinder sollen die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen"Kindergrundsicherung: Die Eckpunkte des Gesetzes stehen - was bedeutet das für Familien?

Es ist eins der großen Vorhaben der Ampel-Regierung: Die Kindergrundsicherung! Jetzt hat die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) Eckpunkte vorgelegt. Ein Ministeriumssprecher bestätigte auf RTL-Anfrage, dass ein entsprechendes Papier an die anderen Ministerien zur weiteren Abstimmung verschickt wurde. Die „Wirtschaftswoche“ hatte zuerst darüber berichtet.
Was ist für Familien nun geplant?
Viele Familien wissen von Leistungen nichts - das soll sich ändern

Die Kindergrundsicherung gehört zu den zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Diverse Leistungen vom Kindergeld über den Kinderzuschlag bis hin zur finanziellen Unterstützung für Klassenfahrten und Freizeit sollen darin gebündelt werden. Viele Familien beantragen Leistungen bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden nicht.
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Familienministerin Paus: "Alle Kinder sollen die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen"
"Mit der Kindergrundsicherung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern automatisch ein Garantiebetrag für jedes Neugeborene ausgezahlt. Mit einem zusätzlichen "Kindergrundsicherungs-Check" wollen wir darüber hinaus Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, gezielt ansprechen. Den ihnen zustehenden Zusatzbetrag können die Eltern dann bequem online über ein "Kindergrundsicherungs-Portal" beantragen. Die Kindergrundsicherung bedeutet einen Paradigmenwechsel. Wir sehen den Staat in einer Service-Pflicht: Alle Kinder sollen die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen," sagte Familienministerin Lisa Paus vor wenigen Tagen im RTL-Interview. Aus der bisherigen Holschuld der Bürger wird demnach eine Bringschuld des Staates.
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Was sich konkret durch die Kindergrundsicherung ändern soll
Kindergeld
Aktuell: Für jedes Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung oder dem Studium bis zum Alter von 25 Jahren zahlt der Staat aktuell 250 Euro Kindergeld pro Monat an die Eltern. Parallel dazu gibt es sogenannte Kinderfreibeträge: Ein bestimmter Anteil des Einkommens, abhängig von der Anzahl der Kinder, auf den keine Steuern fällig werden. Davon profitieren hohe Einkommen. Bei der Steuerberechnung wird vom Finanzamt automatisch ermittelt, ob sich Kindergeld oder Freibeträge für die Eltern mehr lohnen. Sind es die Freibeträge, wird das mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld verrechnet. Spitzenverdiener werden hier staatlich stärker entlastet als Geringverdiener mit Kindergeld.
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Künftig: Für jedes Kind soll es statt dem heutigen Kindergeld einen gleich großen „Garantiebetrag“ Kindergrundsicherung geben, dazu gestaffelt je nach finanzieller Lage der Familie einen Zusatzbetrag, so dass Kinder in armen Familien am meisten bekommen. Die Höhe des Garantiebetrags soll anfangs mindestens dem Kindergeld entsprechen, „perspektivisch“ aber „der maximalen Entlastungswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrags“. Die liegt momentan laut Ministerium bei 354 Euro im Monat. Sind die Kinder 18 und ziehen aus, soll das Geld direkt an sie gehen und auch als „Grundsockel“ zur Finanzierung von Studium und Ausbildung dienen.
Weitere Leistungen
Aktuell: Familien mit geringen Einkommen, die aber nicht so wenig haben, dass sie auf Bürgergeld angewiesen sind, können zusätzlich zum Kindergeld „Kinderzuschlag“ beantragen. Je nach finanzieller Situation gibt es maximal 250 Euro pro Kind. Außerdem haben diese Familien, wie auch Familien im Bürgergeldbezug, Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Der Staat übernimmt hier etwa Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Musikschule, Sportverein und Schulbedarf für Kinder.
Künftig: Diese Leistungen sollen nicht mehr extra beantragt werden müssen, sondern in die Kindergrundsicherung einfließen. Entsprechend wird zusätzlich zum genannten „Garantiebetrag“ der „Zusatzbetrag“ ausgezahlt. „Der maximale Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung wird so festgesetzt, dass er in der Summe mit dem Garantiebetrag das pauschale altersgestaffelte Existenzminimum des Kindes abdeckt“, heißt es in den Eckpunkten.
Anträge
Aktuell: Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen an unterschiedlichen Stellen beantragt werden; Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Leistungen aus dem Teilhabepaket bei kommunalen Ämtern und Jobcentern. Teilweise geht das elektronisch, teilweise läuft das über Papierformulare. Betroffene müssen sich selbst aktiv darum kümmern. Den Durchblick zu behalten ist schwer.
Künftig: Geplant sind ein „Kindergrundsicherungsportal mit einem anwendungsfreundlichen intelligenten Antragssystem“ und ein „automatisierter ‘Kindergrundsicherungs-Check’“. Durch einen Datenabgleich mit Finanzbehörden und Rentenversicherung soll die Kindergrundsicherungsstelle Familien darauf hinweisen, dass sie möglicherweise Ansprüche auf weitere Zahlungen haben.
2025 sollen Familien erstmals von der Grundsicherung profitieren
Die vorgelegten Eckpunkte sind Grundlage für einen Gesetzentwurf, der nun erarbeitet werden muss. Familienministerin Paus hatte diesen für den Herbst angekündigt. 2025 sollen Familien und ihre Kinder erstmals von der neuen Kindergrundsicherung profitieren. (dpa/eku)
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