Streit in der EU„Veggie-Burger”-Verbot ist vom Tisch

Bezeichnungen wie Burger oder Schnitzel sollen laut EU nur noch für tierische Produkte verwendet werden, es bestehe Verwechslungsgefahr mit echten Fleisch-Produkten.
Bezeichnungen wie Burger oder Schnitzel dürfen weiter für vegane und vegetarische Produkte verwendet werden (Symbolbild).
picture alliance / Wolfgang Maria Weber | R7172

Das Verbot ist gescheitert!
Produktbezeichnungen wie „Veggie-Burger” oder „vegetarische Bratwurst” bleiben gegen den Willen des Europäischen Parlaments erlaubt. Abgeordnete konnten ein Verbot in Verhandlungen mit Vertretern der EU-Staaten nicht durchsetzen.

Diese Begriffe bleiben erlaubt – vorerst!

Es gibt einen Kompromiss: Burger ohne Fleisch dürfen in der EU weiter als „Veggie-Burger” verkauft werden. Auch andere allgemeinere Bezeichnungen wie Schnitzel oder Würstchen bleiben erst mal erlaubt. „Veganer Speck”, „Tofu-Rippchen” oder „Hühnchen” ohne Fleisch müssen aber umbenannt werden.

Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen.

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Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach der Einigung nun auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind laut Vertretern des Parlaments aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke („Cuts”) beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck.

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Aldi Süd, Lidl und Burger King waren gegen ein Verbot

Europäische Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst”, „Soja-Schnitzel” oder „Veggie-Burger” für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet.

Verbraucherorganisationen wie BEUC widersprachen ihr vehement. „Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt”, erklärte die BEUC-Expertin Irina Popescu. Sie forderte die EU-Gesetzgeber auf, stattdessen für klare Kennzeichnungen zu sorgen. Auch Lebensmittelkonzerne wie Aldi Süd, Lidl, Burger King und Rügenwalder Mühle hatten sich gegen das Verbot ausgesprochen.

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Bundesregierung lehnte das Verbot ebenfalls ab

Die deutsche Bundesregierung lehnte ein Verbot ebenfalls ab. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklärte zwar, ein Schnitzel sei für ihn persönlich immer Fleisch. Er folgte aber der Linie der Verbraucherorganisationen: Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten selbst am besten, was sie im Supermarkt kaufen.

Die Diskussion um die Bezeichnungen war Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Landwirtinnen und Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will. Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen das Paket noch final absegnen.

Die Entscheidung vom Donnerstag gilt bis Ende 2027. Bis dahin ist ohnehin eine Reform der Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU fällig. Im Zuge der Neuauflage dürfte die Diskussion um Burger und Schnitzel erneut aufkommen. (nlu mit dpa, afp)

Verwendete Quellen: DPA, AFP