Darf das vegane Getränk so heißen?Erst die Veggie-Wurst, jetzt der „Likör ohne Ei”? Veganer Eierlikör landet vor Gericht

Ende des Eiertanzes!
Veggie-Wurst ohne Wurst? Diskussionen wie diese um die Bezeichnung von veganen und vegetarischen Alternativen im EU-Parlament haben zuletzt die Gemüter erhitzt. Jetzt ging es auch einem cremigen Getränk an den Kragen: Ole Wittmann produziert veganen Eierlikör und nennt ihn „Likör ohne Ei”. Da herrscht Verwechslungsgefahr, findet ein Lobbyverband der Spirituosenindustrie und verklagte den Unternehmer. Jetzt hat ein Gericht entschieden.
Ei, Ei, Ei... was für eine Erleichterung!
Sichtlich zufrieden kommt Ole Wittmann am Dienstag (28. Oktober) aus dem Verhandlungssaal am Kieler Landgericht. Die Richter haben entschieden: Seinen veganen Eierlikör darf der Unternehmer weiterhin unter dem bisherigen Namen verkaufen. „Das Urteil ist zu meinen Gunsten ausgefallen”, verkündet Wittmann den Medienvertretern vor Ort mit einem breiten Grinsen. Für den Unternehmer aus Henstedt-Ulzburg ist diese Entscheidung ein großer Triumph, nachdem im Juli dieses Jahres der Streit zwischen Wittmann und dem Schutzverband der Spirituosenindustrie vor Gericht begonnen hatte.
Lese-Tipp: Veggie-Schnitzel und Tofu-Wurst ade? EU berät über Namensverbot
Lobbyverband hat keinen Appetit auf veganen Eierlikör
Der Verband hatte geklagt, der Name erinnere zu sehr an den klassischen Eierlikör, obwohl doch gar kein Ei drin sei. Laut EU-Recht dürfen geschützte Begriffe nur dann verwendet oder angedeutet werden, wenn das Produkt deren Definition entspricht. „Da es sich nun mal nicht um Eierlikör handelt, sondern genau gesagt wahrscheinlich um einen Sojalikör mit Farbstoff und Verdickungsmittel, darf die Verbindung zum Eierlikör nicht hergestellt werden”, so Christofer Eggers, Anwalt des Schutzverband der Spirituosen.
Eine Verwechslungsgefahr sah das Landgericht aber nicht. So erklärt Markus Richter, Sprecher des Kieler Landgerichts, dass „sowohl die Bezeichnung „Likör ohne Ei” als auch die Bezeichnung „Alternative zu Eierlikör” Assoziationen zum Eierlikör wecken können, dass aber eine Verwechslungsgefahr und eine Gefahr, dass damit Verbraucher in die Irre geführt würden, nicht besteht.”
Lese-Tipp: Umstrittener Rat – was hält Martin Rütter davon, Hunde an Silvester mit Eierlikör zu beruhigen?
Wittmann muss Geldstrafe zahlen
Ungestraft kommt der Unternehmer trotzdem nicht davon. Eine Zeit lang hat Wittmann sein Produkt „Eierlikör ohne Ei” genannt. Das ist dann doch zu viel des Guten, entscheidet das Gericht und verdonnert den 48-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro. Eine kleine Rüge, die Wittmann aber dennoch positiv gestimmt aus dem Gericht kommen lässt: „Es fällt eine große Last ab. Ja, dass einfach dieses Thema vom Tisch ist und ich mich wieder auf meine eigentliche Arbeit konzentrieren kann, nämlich „Likör ohne Ei” und Rum verkaufen.”
Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherche




