Inge Bell verliert 2025 beide Eltern. Und plötzlich bleibt alles an ihr hängen: Wohnung ausräumen, Verträge kündigen, Rechnungen bezahlen. Nach der Trauer beginnt der nächste Kampf – mit der Bürokratie.
Inge Bell: „Seit einigen Jahren hatte ich schon eine handschriftliche Vollmacht meiner Eltern, die aber so ein Dreizeiler war. Dass das aber ein völliger Blödsinn ist oder viele Dinge nicht abdeckt, habe ich da nicht gewusst.“
Erst als ihre Eltern pflegebedürftig werden, beginnt Inge intensiv zu recherchieren. Dabei stößt sie auf die sogenannte transmortale Vorsorgevollmacht – eine Vollmacht, die schon zu Lebzeiten gilt und auch nach dem Tod weiterwirkt. Eine reguläre Vollmacht gilt nur, solange die Person noch lebt.
Notar: „Also die Vollmacht ist im Prinzip die Vertretungsmacht, die ich einer anderen Person gebe. Das heißt also: Wenn ich möchte, dass jemand für mich Angelegenheiten regelt, dann muss ich ihm eine Vollmacht erteilen.“
Transmortale Vorsorgevollmachten lassen sich beim Notar, bei Beratungsstellen oder kostenlos online ausfüllen, zum Beispiel über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz. Jeder kann sie nutzen, lediglich die Beratung kostet.
Notar Robert Kopf rät: „Gerade beim Erbscheinsverfahren kann es durchaus Monate dauern, bis dieser Erbschein erteilt ist. In der Zwischenzeit könnte nichts geregelt werden. Durch diese transmortale Vollmacht schließe ich diese zeitliche Lücke.“
So lassen sich Verträge schneller kündigen, Wohnungen regeln und Kosten begrenzen. Doch bei einem Thema gibt es immer wieder Probleme: das Bankkonto – wie auch bei Inge Bell.
Inge Bell: „Es ist eine Schikane Angehörigen gegenüber, die ja denken: Mensch, ich habe doch diese Vollmacht und kann doch jetzt hier meine Rechnungen bezahlen, Friedhof und alles. Und dann sagt die Bank: Nein, bankeigene Vollmacht – und zwar mit persönlichem Erscheinen des Vollmachtgebenden.“
Wochenlang kämpft sie. Erst mit Hilfe ihres Anwalts erkennt die Bank die Vollmacht an. Experten raten deshalb, frühzeitig mit der Bank zu klären, welche zusätzlichen Formulare für den Zugriff auf das Konto nötig sind.
Und auch wenn dafür noch einmal 60 bis 100 Euro anfallen können, ersparen sie einem viel Ärger.
Bei Pflegediensten, Renten- und Versicherungskassen wird die transmortale Vorsorgevollmacht dagegen meist problemlos akzeptiert. Und auch in jungen Jahren kann sie schon wichtig werden:
Notar Robert Kopf rät: „Spätestens wenn Sie sich eine Immobilie anschaffen, sollten Sie über eine Vollmacht nachdenken. Oder wenn Sie andere große Erwerbsgeschäfte tätigen.“
Grundsätzlich gilt: Die Vollmacht sollte schriftlich, ausführlich und klar formuliert sein. Dazu gehört eine genaue Auflistung der Konten, Versicherungen und Zuständigkeiten des Bevollmächtigten. Bei Haus- oder Grundbesitz empfiehlt sich zusätzlich eine Beratung beim Notar. Dann bleibt einem der Ärger, wie Inge Bell ihn hatte, erspart.