Bürokratiewahnsinn in Deutschland?Hilfe, mein Baby braucht eine Steuer-ID!

Schon mit der Geburt fängt es an!
Bürokratie pur? Kaum ist der Nachwuchs auf der Welt, flattert bereits der erste Brief vom Finanzamt ein. Denn jedes Neugeborene bekommt eine eigene Steuer-Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID. Was ihr als frischgebackene Eltern beachten solltet.
Eltern bekommen Post vom Finanzamt
Man mag es kaum glauben, aber manchmal geht Bürokratie auch ganz schnell – wenn zum Beispiel in Deutschland ein Kind geboren wird. Dann kommt direkt die erste Post vom Finanzamt für das Neugeborene, inklusive Steueridentifikationsnummer. Darüber sind junge Eltern oft ziemlich verwundert. Im Netz machen sie sich über dieses vermeintlich „typisch deutsche“ Verhalten lustig.
Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig
Auch wenn es komisch klingt, die Nummer bekommen grundsätzlich alle neuen Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland automatisch zugeschickt. Also auch jedes neugeborene Kind. In dem Brief teilt das Bundeszentralamt für Steuern den neuen Bundesbürgern die Steuer-ID mit, die ein Leben lang gültig bleibt. Der Grund: Damit wird sichergestellt, dass steuerbezogene Daten immer derselben Person zugeordnet werden können.
Wofür braucht mein Kind die Steuer-ID?
Die Steuer-ID wird nicht erst im Berufsleben wichtig. Ihr müsst sie zum Beispiel der Familienkasse melden, wenn ihr Kindergeld beantragen möchtet. Außerdem ist die Nummer auch bei Anspruch auf Unterhaltszahlungen notwendig. Will man in der Steuererklärung Ausgaben wie die Krankenversicherungsbeiträge für das Kind als Sonderausgaben absetzen, braucht man ebenfalls die Steuer-ID des Kindes.
Lese-Tipp: Steuerspar-Tricks für Eltern: So holt ihr das Beste für euch raus
Wo finde ich die Steuer-ID?
Die Steuer-ID eures Neugeborenen findet ihr auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Falls das Schreiben verloren gegangen ist, kann man die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern. Das geht online oder per Brief. Aber Achtung: Auch wenn ihr eine erneute Mitteilung der Steuer-ID digital einreicht, wird euch die Nummer per Brief mitgeteilt. Das hat datenschutzrechtliche Gründe, heißt es auf der Website des BZSt.
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Der Brief wird dann automatisch an die Meldeadresse des Kindes gesendet. Braucht nach einer Trennung oder Scheidung der Elternteil die Steuer-ID, bei dem das Kind nicht lebt, ist eine Anforderung der Nummer aber auch möglich: Dazu braucht es einen Nachweis des Sorgerechts, der dem Antrag angehängt werden muss. Mehr Informationen zum Vorgehen findet ihr auf der Website des BZSt.