Düsseldorfer Tabelle 2025So viel Unterhalt bekommen Trennungskinder ab Januar

Trennungskindern steht ab diesem Jahr etwas mehr Unterhalt zu!
Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend mehr zahlen.
Düsseldorfer Tabelle gilt als Richtlinie für Unterhaltszahlungen
Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Sie weist also den Unterhaltsbedarf eines Kindes aus. Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Das bedeutet: Je höher das Nettoeinkommen des getrennt lebenden Elternteils, desto höher auch der Mindestanspruch des Kindes. Der Anspruch auf Unterhalt hat ein Kind grundsätzlich gegenüber dem getrennt lebenden Elternteil. Der betreuende Elternteil braucht in der Regel keinen Barunterhalt für das minderjährige Kind zu leisten.
Im Video: So sorgt ihr für eure Kinder richtig vor
Jedes Jahr gibt das Oberlandesgericht Düsseldorf Mitte Dezember eine aktualisierte Tabelle heraus. Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft. Trotzdem richten sich die meisten Familiengerichte bei der Festsetzung des Kindesunterhalts nach der Tabelle, sodass sowohl Kinder als auch Eltern daraus die ungefähre Höhe des Kindesunterhalts entnehmen können.
Lese-Tipp: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Co. – diese Zuschüsse gibt es vom Staat
Düsseldorfer Tabelle 2025: Monatlicher Unterhaltsbedarf im Überblick
Studierende sollen mehr Unterhalt bekommen
Von 2023 auf 2024 sind die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle deutlich gestiegen. Zum Beispiel stieg der Mindestunterhalt bis zum sechsten Geburtstag von 437 Euro auf 480 Euro. So große Sprünge macht die Düsseldorfer Tabelle 2025 nicht: In derselben Altersklasse gibt es aber immerhin zwei Euro mehr. Etwas mehr angestiegen ist hingegen der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Er beträgt 2025 990 Euro, 2024 lag er bei 930 Euro.
02:28Das müsst ihr über "Buy now, pay later" wissen
02:08So wird man zum reichsten Menschen Deutschlands!
01:20Hype um Pokemon! Diese Karten sind ein Vermögen wert
01:33Diese drei Versicherungen braucht wirklich jeder!
02:13So unterstützt der Staat Studierende und Azubis
02:40So gelingt der Verkauf mit Flohmarkt-Apps
01:37Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
02:41Warum ist der Rasierer für Frauen teurer als für Männer?
01:39Darum wird der Stanley Cup auf Social Media gehypt
02:47So behaltet ihr den Überblick über eure Finanzen
01:52Wie KI diesem Frisör bei der Arbeit hilft!
01:36Wie Schwäbisch Gmünd für 1.000 Menschen ein Zuhause findet
01:50Was ist eigentlich ein ETF?
03:01Polizeigewerkschaft fordert Tempo 30 innerorts
02:42Wie das Ehe-Aus nicht zur Existenzbedrohung wird
02:22Unternehmer schlagen Alarm
01:13Wie teuer wird unser Kaffee?
02:25So teilt ihr euch die Arbeit im Haushalt fair auf
04:03Männer überschätzen ihren Anteil an der Hausarbeit
01:30Galeria hat große Pläne für Innenstädte
03:56Das kommt jetzt auf Mieter zu
03:49Darauf solltet ihr beim Einkauf mit Rabatt-Apps achten
02:13DIESE Modelle sind betroffen
01:08Wer dieses Jahr vom Führerschein-Umtausch betroffen ist
02:45Superreiche werden immer mächtiger
01:14Tech-Milliardäre liefern sich Wettlauf ums All
03:21Das kann das neue Vergleichsportal der Bafin
03:40Jeder Dritte schläft im Homeoffice!
02:44Ab jetzt gibt's ICE-Tickets für unter 11 Euro!
03:02Die Bonusprogramme der Supermärkte im Test
03:06Wir machen den Secondhand-Baumarkt-Check!
01:38"Für die Rente machen die eigentlich nichts"
04:45Deutsche verdienen so viel wie noch nie
01:43Hier verlieren Pendler jährlich 60 Stunden Zeit
02:25Bürgergeld-Empfänger sollen gemeinnützige Arbeit leisten
01:45Die Highlights der Technikmesse CES 2025
01:56Lebensmittelpreise werden auch 2025 steigen
01:33"Kein Lohn für den ersten Krankheitstag"
02:59So bringt ihr eure Finanzen zum Jahresbeginn auf Vordermann
02:41Lohnt sich der Wechsel? Unser Experte klärt auf!
01:36Das ist dran an Linnemanns Kritik
01:57Das sagen die Wahlprogramme zur Wirtschaft in Deutschland
01:43Morgens krank, nachmittags arbeiten – ist das sinnvoll?
01:17Ist das Weihnachtsgeschäft noch zu retten?
00:31Droht in Großbritannien die Guinness-Krise?
01:45Darum können sich betroffene Unternehmen nicht wehren
01:26So lebt es sich im ersten Haus aus dem 3D-Drucker
01:49Jetzt will der Fahrtenvermittler den ländlichen Raum erobern
01:12Das verändert sich an deutschen Flughäfen
00:32Schiffe auf der Mosel stecken nach Unfall fest
Lese-Tipp: Kindergeld oder Steuerklasse – wie getrennte Eltern besser entlastet werden können
Ebenfalls gleichgeblieben ist auch der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird. Er beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1.200 Euro und für Erwerbstätige 1.450 Euro. 2024 wurden diese Beträge wegen der Inflation angehoben.


