Diese Zuschüsse und Hilfen gibt es vom Staat
Kindergeld und mehr: So können Sie das Maximum für Ihre Familie rausholen!

Diese Zuschüsse gibt’s vom Staat!
Das Leben mit Kindern ist teuer. Doch was viele Familien nicht wissen: Neben dem klassischen Kindergeld gibt es vom Staat zahlreiche weitere Leistungen.
Mit welchen Zuschüssen Sie Ihr Familienbudget erweitern können und mehr Geld für sich herausholen können – in der Übersicht!
Kindergeld: Höhe und Auszahlung
Für jedes Kind gibt es bis mindestens zum 18. Geburtstag Kindergeld. 250 Euro sind das derzeit. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren davon.
Für Familien, die besser verdienen, sind steuerliche Freibeträge attraktiver. Ausgezahlt bekommen aber alle Eltern zunächst das Kindergeld, das Finanzamt prüft dann mit der jährlichen Steuererklärung, was für Sie am günstigsten ist, so das Familienministerium. Die Höhe der Freibeträge finden Sie im nächsten Abschnitt.
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Steuerfreibeträge für Familien
Folgende Freibeträge für Kinder gibt es:
der Kinderfreibetrag in Höhe von 5.620 Euro im Jahr 2022 (im Jahr 2023 6.024 Euro)
der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro
Freibeträge gelten zunächst bis zum 18. Lebensjahr, danach gibt es aber auch noch Möglichkeiten, von den Freibeträgen zu profitieren, zum Beispiel wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert, ein freiwilliges Jahr macht oder aber wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann.
Für Alleinerziehende gilt:
Ihnen steht die Hälfte des Kinderfreibetrags von 3.012 Euro und die Hälfte des Freibetrags von 1.464 Euro zu. Weitere Entlastungen für Alleinerziehende finden Sie im gesonderten Abschnitt zu Alleinerziehenden.
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Entlastungsbetrag und Unterhaltsvorschuss: Hilfen für Alleinerziehende
Entlastungsbetrag
Alleinerziehende, die mit ihrem Kind und nicht mit einem weiteren Erwachsenen zusammenleben, bekommen einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Das sind 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag laut Familienministerium um 240 Euro.
Dieser Betrag wird bei der Lohnsteuerklasse II direkt berücksichtigt. Ein Wechsel in diese Lohnsteuerklasse muss beim Finanzamt beantragt werden.
Unterhaltsvorschuss
Wer keinen regelmäßigen Unterhalt vom Vater oder der Mutter des Kindes bekommt, kann Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt und gibt es bis zum 12. Lebensjahr. Kinder zwischen 12 und 17 haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie kein Bürgergeld bekommen oder das alleinerziehende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient.
Kinder bis fünf Jahre haben Anspruch auf 187 Euro,
bis zu Elfjährige 252 Euro
Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können bis zu 338 Euro bekommen.
Dieses Geld wird in der Regel beim zuständigen Jugendamt beantragt.
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Familien mit wenig Einkommen: Das gilt für Kinderzuschlag & Co.

Kinderzuschlag
Wenn Ihr Einkommen gerade mal so für Sie ausreicht, nicht aber noch für den Rest der Familie, können Sie zusätzlich zum Kindergeld auch den Kinderzuschlag beantragen. Seit Januar beträgt der maximal 250 Euro pro Kind, ist aber von der Höhe Ihres Einkommens abhängig und kann daher auch geringer ausfallen.
Lese-Tipp: Ausführliche Details zum Kinderzuschlag finden Sie hier.
Bildungs- und Teilhabe-Paket
Wer den Kinderzuschlag oder aber Wohngeld bekommt, kann auch zusätzlich für die Kinder Geld aus dem Bildungs-und Teilhabe-Paket bekommen. Darüber werden Schulausflüge oder Klassenfahrten finanziert, Schülerfahrkarten, es gibt insgesamt 174 Euro pro Kind und Schuljahr für den Schulbedarf. Außerdem Mittagsverpflegung oder aber auch Beträge für Sportverein oder Musikschule.
Lese-Tipp: Nachhilfe, Ausflüge oder Schulessen: So beantragen Sie Zuschüsse für Ihre Kinder
Schüler-Bafög
Schülerinnen und Schüler können auch Bafög bekommen. Dieses Bafög muss sogar nicht mal zurückgezahlt werden, sondern ist ein Zuschuss. Wie hoch die Förderung ist, hängt davon ab, ob die Schüler noch zu Hause wohnen oder schon allein leben. Es kann bis zu 632 Euro betragen. Details, wer genau förderberechtigt ist, können Sie auf der Seite bafög.de vom Bildungsministerium nachlesen.
Hilfen für Schwangere
Schwangere können über die Bundesstiftung Mutter und Kind Hilfen bekommen, zum Beispiel für die Erstaustattung des Babys.
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Sind Sie wohngeldberechtigt?
Zusätzlich zu diesen speziellen Familienleistungen lohnt es sich für Familien auch, zu prüfen, ob sie möglicherweise wohngeldberechtigt sind. Je nach dem, wo Sie wohnen und wie viele Menschen in Ihrem Haushalt wohnen, können hier mehrere hundert Euro Hilfe ausgezahlt werden. Beispielrechnungen und mehr Details können Sie hier nachlesen:
Lese-Tipp: Wohngeldrechner und Rechenbeispiele: Wie viel Wohngeld steht Ihnen zu?
(Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium für Familie und Forschung, Bundesagentur für Arbeit)
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