Streik bei Discover
Bei der Lufthansa-Tochter geht ab Dienstag nichts mehr
Der nächste Streik im Lufthansa-Konzern!
Beim Urlaubsflieger Discover kämpfen drei Gewerkschaften um das Recht, einen Tarifvertrag abzuschließen. Der viertägige Arbeitskampf wirkt sich auf die Fluggäste aus. Deshalb haben wir wichtige Tipps für euch.
Gewerkschaften machen klar: Ab Dienstag wird gestreikt
Bei der Lufthansa-Tochter Discover wollen die Gewerkschaften Vereinigung Cockpit (VC) und die Flugbegleitervertretung UFO streiken. Am Dienstag, 27. August, soll es losgehen – voraussichtlich bis Freitag, 30. August. „Bestreikt werden alle Abflüge von deutschen Flughäfen“, kündigte die UFO an. Passagiere der Airline müssen also in dieser Woche mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen.
Darum geht es beim Streik bei der Lufthansa-Tochter
Hintergrund des Streiks ist ein Gerangel unter den Gewerkschaften: Die Gewerkschaft Verdi hatte mit der noch jungen Fluggesellschaft Discover erste Tarifverträge für Piloten und Flugbegleiter abgeschlossen. Für die anderen Gewerkschaften kam der Abschluss überraschend: „In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde mit einer anderen Gewerkschaft ein sehr schlampiges Tarifwerk überraschend aus dem Boden gestampft”, hieß es in der UFO-Erklärung. Den Gewerkschaften VC und UFO geht es vor allem um den Einfluss beim Mutterkonzern Lufthansa, denn hier sind sie bisher tariflich fest verwurzelt.
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Mit Discover und der Lufthansa-Tochter City Airlines hat der Konzern allerdings zwei Fluglinien ins Leben gerufen, die tariflich nicht gebunden sind. Die Befürchtung der Gewerkschaften: Diese Airlines könnten künftig mehr Flüge übernehmen, wodurch es weniger Arbeitsplätze bei den tarifgebundenen Fluglinien im Konzern geben könnte.
Flug wegen Streik gestrichen? Das könnt ihr tun!
Besonders ärgerlich ist der Streik für alle, die in dieser Woche mit Discover in den Urlaub fliegen wollten. Passagiere haben aber einige Rechte und Möglichkeiten, wenn ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt:
Den richtigen Ansprechpartner finden: Im Fall von Pauschalreisen „sollten sich die Reisenden zunächst an den Reiseveranstalter wenden, da dieser die Verantwortung für die gesamte Reise trägt, einschließlich der Flüge“, sagt Fluggastrechtsexpertin Claudia Brosche von Flightright. Der Reiseveranstalter müsse dann dafür sorgen, dass man sein Urlaubsziel erreicht – gegebenenfalls auch mit alternativen Flügen. Für alle, die direkt bei der Airline gebucht haben, sei sie auch der richtige Ansprechpartner im Fall von Verspätungen und Ausfällen: „Die Fluggesellschaft ist in der Regel verpflichtet, Informationen über den Flugausfall zu geben, alternative Flüge anzubieten, Hotelunterkünfte zu besorgen oder eine Erstattung des Ticketpreises vorzunehmen“, sagt Brosche.
Entschädigung anfordern: Wer mehr als drei Stunden Verspätung in Kauf nehmen muss, habe Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, erklärt Brosche.
Ersatzflug: Fällt die Flugverbindung aus, haben Passagiere ein Recht auf eine Ersatzbeförderung. Darum muss sich die Airline schnellstmöglich kümmern „und auch fremde Fluggesellschaften oder Über-Eck-Verbindungen prüfen“, sagt Brosche. In manchen Fällen ist das aber mit einer langen Wartezeit verknüpft. In diesem Fall „haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und Hotelübernachtungen“, verrät die Expertin.
Erstattung: Wenn sich ein Flug um fünf Stunden oder mehr verzögert, können Passagiere auch auf den Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises fordern. Die Fluggesellschaft habe dann sieben Tage Zeit, den Preis zu erstatten, erklärt die Verbraucherzentrale. Einen Gutschein darf sie nur dann ausstellen, wenn ihr ausdrücklich zustimmt. Tipp: Bevor ihr euch für die Erstattung entscheidet, solltet ihr recherchieren, ob ihr einen anderen Flug buchen könnt und was das kosten würde.
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Expertin verrät Tipps: Das solltet ihr beachten, wenn ihr mit Discover gebucht habt
Für alle, die sich jetzt Sorgen um ihren Urlaub machen, hat Fluggastrechtsexpertin Claudia Brosche noch ein paar Tipps:
Überprüft regelmäßig eure Fluginformationen: Den Status eures Fluges könnt ihr auf der Website oder der App einsehen. Per Mail oder SMS könnt ihr euch auch über Änderungen informieren lassen.
Ticket zurückgeben oder umbuchen: Aus Panik vor dem Streik lieber das Ticket zurückgeben? Nicht die beste Idee: „In den meisten Fällen können Fluggäste ihre Tickets nicht ohne Weiteres zurückgeben, wenn der Flug offiziell noch nicht gestrichen wurde“, sagt Brosche. Aber: Wenn schon bekannt ist, dass es zu Flugstörungen kommen wird, bieten Airlines manchmal an, die Tickets kostenlos umzubuchen oder zu stornieren – selbst wenn der Flug noch nicht gestrichen wurde. Dafür wendet ihr euch am besten direkt an die Airline.
Alternative Pläne vorbereiten: Wer unsicher ist, kann schon mal für den Ernstfall planen. Zwar ist die Airline bei kurzfristigen Flugstreichungen verpflichtet, einen Ersatzflug zu organisieren, in der Praxis kann es aber vorkommen, dass das nicht funktioniert. Dann kann man sich den Ersatzflug selbst buchen und den Preis bei Discover zurückverlangen. „Wichtig hierfür ist, dass Passagiere sämtliche Dokumente aufbewahren, um den Anspruch belegen zu können“, sagt Brosche.