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Streik

Beim Streik legen Arbeitnehmer ihre Arbeit nieder, um im Arbeitskampf ein bestimmtes Ziel zu erreichen.

Streik picture alliance / dpa

Bei einem Streik handelt es sich um die kollektive Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, deren klassische Ziele höhere Löhne und Gehälter sowie kürzere Arbeitszeiten sind.

Ein Streik ist legal erst möglich, wenn gewerkschaftlich organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht einigen können. Werden Tarifverhandlungen offiziell als gescheitert erklärt, kann gestreikt werden.

Solange ein Tarifvertrag noch nicht abgelaufen ist, besteht meist eine sogenannte Friedenspflicht. Während der Friedenspflicht sind nur Warnstreiks von einer Stunde Dauer zugelassen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag abbrechen, muss der Hauptvorstand der Gewerkschaft einen Streikbeschluss fassen. In der Regel ruft die Gewerkschaft dazu eine Urabstimmung aus. Stimmen mehr als 75 Prozent der Mitglieder dafür, kommt es zum Streik.

Wenn Arbeitnehmer im Rahmen eines legalen Streiks die Arbeit niederlegen, handeln sie nicht pflichtwidrig. Allerdings haben sie auch keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt. Die Gewerkschaft zahlt ihren Mitgliedern Streikgeld als Unterstützung. Arbeitgeber können auf einen Streik mit Aussperrung der Arbeitnehmer reagieren.

Der Streik als Mittel im Arbeitskampf beruht auf dem Artikel 9 von Absatz 3 des Grundgesetzes. Das Tarifvertragsgesetz bestimmt die Regeln, die bei einem Streik zu befolgen sind. Wichtig ist bei einem Streik das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Ziel eines Streiks sollte nie sein, den Gegner wirtschaftlich zu vernichten.

Im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit beendet. Seitdem können für Beschäftigtengruppen verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten. Im Jahr 2015 wurde ein Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Falls sich Gewerkschaften in einer Tarifauseinandersetzung nicht einigen können, gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern.

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