Google testet neue Suche

Fällt diese Funktion vielleicht für immer weg?

Google will in einem Experiment in Deutschland, Belgien und Estland am Beispiel der Hotel-Suche etliche Angebote in den Suchergebnissen entfernen.
Google macht ein Experiment in Deutschland am Beispiel der Hotel-Suche.
Andrej Sokolow/dpa

Zurück in die Vergangenheit?

Google hat seine Suchfunktion schon stark an die Anforderungen des EU-Digitalgesetz DMA angepasst. Um weitere Forderungen zu erfüllen, könnte eine Suchfunktion wieder aussehen wie vor Jahren.

Hotel-Suche im Netz wird sich ändern

Gut acht Monate nach dem Inkrafttreten des europäischen Digitalgesetzes DMA plant Google ein Experiment zur Hotel-Suche in Deutschland, Belgien und Estland. Bisher werden bei der Suche nach einem Hotel erst drei bezahlte Links angezeigt und dann eine interaktive Karte mit Hotel-Einträgen. Über diese Karte kann man Preise einsehen und Buchungen direkt anfragen.

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Die interaktive Karte und die Links zur Buchung sollen jetzt verschwinden. „Stattdessen werden wir eine Liste einzelner Links zu Websites ohne zusätzliche Funktionen anzeigen – ähnlich wie bei unserem alten ,zehn blaue Links’-Format von vor Jahren“, schreibt Oliver Bethell, Leiter der Rechtsabteilung von Google in einem Blog-Eintrag. Wie lange der Test laufen wird, ist nicht bekannt.

Kommt die Funktion wieder zurück?

Mit dem Experiment kommt Google den Forderungen von Wettbewerbern nach, die verhindern wollen, dass Reisende direkt über die Google-Suchergebnisse ein Hotel buchen können. Im März hatte Google bereits seine Flugsuche „Google Flights” in Europa eingestellt. Der US-Konzern reagierte so auf Beschwerden von Flug-Suchmaschinen wie Kayak.

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Die Hotel-Suche wird aber nicht endgültig verschwinden: Nach Abschluss des Tests soll wieder die gewohnte Anzeige mit allen Funktionen verfügbar sein. Mit dem Test will Google zeigen, dass weder die Verbraucher noch die Hotel-Branche profitieren, wenn die Forderungen der Wettbewerber erfüllt werden.

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Darum geht Google diesen Schritt

Nach den Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) dürfen große Online-Plattformen ihre eigenen Angebote nicht bevorzugen. Die Google-Suche gehört zu den Diensten, die die EU-Kommission im Sinne des DMA als sogenannte „Gatekeeper“ (Torwächter) ausmachte. Für sie gelten Vorgaben, die mehr Wettbewerb ermöglichen sollen. (iga mit dpa)

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