Bundesfinanzministerium arbeitet an neuem GesetzespaketSteuerklasse 3 und 5 vor dem Aus? Reform betrifft Millionen Deutsche
Das Bundesfinanzministerium plant eine Reform bei den Steuerklassen. Für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Vorhaben wird derzeit ein Gesetzespaket erarbeitet. Dabei geht es vor allem um Änderungen bei den Steuerklassen 3 und 5. Das Grundprinzip der Steuerklassen erklären wir im Video.
Änderungen bei den Steuerklassen 3 und 5 geplant
Eigentlich ist es eines der größten Projekte der Ampel-Regierung: die Neuregelung der Steuerklassen. Durch den Ukraine-Krieg und die Energiekrise geriet das Thema fasst in Vergessenheit, doch es wird daran weiter gearbeitet – mit Folgen für Millionen Steuerzahler.
Wir erinnern uns, was die Regierungs-Parteien im Koalitionsvertrag festgehalten haben: „Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“
Damit soll die höhere Besteuerung in Klasse 5 vermieden und eine gerechte Verteilung der Steuerbelastung erreicht werden. Das betrifft vor allem das Ehegattensplitting.
Lese-Tipp: Ehegattensplitting & Elterngeld-Regelungen: Warum Frauen hier oft den Schwarzen Peter haben
Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?
Denn das Ehegattensplitting steht seit Jahren in der Kritik. „Das Ehegattensplitting kommt aus einer Zeit, wo einer gearbeitet hat und eine zu Hause auf die Kinder aufgepasst und den Haushalt geworfen hat. Das ist heute nicht mehr das Standardlebensmodell und überhaupt nicht angemessen“, erklärt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen im Gespräch mit RTL die derzeitige Lage.
Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 ist für verheiratete Paare die einzige Möglichkeit, vom Ehegattensplitting zu profitieren: Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen eines Ehepaares oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durch zwei geteilt („gesplittet“). Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, dann hat das Paar unterm Strich einen Steuervorteil.
Das Problem beim Ehegattensplitting: Der Partner mit dem höheren Einkommen erhält in der Steuerklasse 3 ein deutlich höheres Nettoeinkommen, der mit dem eh schon niedrigeren Einkommen in der Steuerklasse 5 ein deutlich geringeres Nettoeinkommen ausgezahlt. Und meist ist das in einer Ehe die Frau. Für viele Frauen fällt deshalb der finanzielle Anreiz weg, arbeiten zu gehen.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) will mit der Neugestaltung der Steuerklassen 3 und 5 „die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilen“.
Bundesrechnungshof fordert Abschaffung der Faktorverfahren in Steuerklasse 4
Doch ob es tatsächlich zu einer kompletten Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 kommt, ist noch offen.
Denn zur Wahrheit gehört auch: Das Faktorverfahren der Steuerklasse 4, das im Koalitionsvertrag erwähnt wird, ist bei den Steuerzahlern äußerst unbeliebt. Nur 0,6 Prozent der Antragsberechtigten nutzen dieses Verfahren, von den meisten Steuerberatern wird es gar nicht erst empfohlen.
Nicht ohne Grund: „Das Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination 4/4 für Verheiratete ist weder wirksam noch wirtschaftlich. Es verfehlt die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zur Förderung der Gleichstellung“, schreibt der Bundesrechnungshof. Er empfiehlt sogar, das Faktorverfahren abzuschaffen und zu prüfen, wie die damit verfolgten Ziele auf einem anderen Weg zu erreichen sind.
Und genau das passiert gerade. Doch egal, wie die neue Steuerklassen aussehen werden – für Millionen Deutsche wird es auf jeden Fall spürbare Veränderungen geben.
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