Onlineshop, Umtausch, Gutschein RTL-Rechtsexpertin beantwortet die wichtigsten Fragen zur Galeria-Insolvenz

von Esther Kusch und Andreas Laukat

Was muss ich als Galeria-Kunde jetzt wissen?
Galeria Karstadt Kaufhof beantragt erneut ein Insolvenzverfahren. Mitarbeiter zittern mal wieder um ihre Jobs und wir Kunden fragen uns, was das jetzt eigentlich für uns bedeutet: Gilt mein Gutschein, kann ich sicher im Onlineshop einkaufen? Bekomme ich meine Ware noch?
RTL-Rechtsexpertin Nicole Mutschke beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Sind die Online-Shops der betroffenen Unternehmen trotz der Insolvenz sicher für Einkäufe?

Seit heute (9.Januar 2023) befindet sich das Unternehmen im sogenannten vorläufigen Insolvenzverfahren, das eigentliche Insolvenzverfahren ist also noch nicht eröffnet. Wie genau es mit den Onlineshops weitergeht, lässt sich daher noch nicht genau sagen. Viel wird hier von dem vorläufigen Insolvenzverwalter abhängen, der heute vom Amtsgericht Essen bestellt wurde.

Lese-Tipp: Was bedeutet die Galeria-Insolvenz nun für Mitarbeiter und Filialen?

Wie werden meine persönlichen und finanziellen Daten geschützt?

Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz gelten grundsätzlich auch im Insolvenzfall. Personenbezogene Kundendaten sind daher weiterhin geschützt.

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Bleiben Gutscheine, die vor der Insolvenz erworben wurden, gültig, und kann ich sie weiterhin in allen Filialen oder online einlösen?

Gutscheine bleiben zwar grundsätzlich auch bei einer Insolvenz des Verkäufers gültig. Ob die Gutscheine aktuell auch noch eingelöst werden können, dürfte vom vorläufigen Insolvenzverwalter abhängen.

Sollten Verbraucher überhaupt noch Gutscheine von betroffenen Unternehmen kaufen?

Wer noch Gutscheine kauft, geht ein Risiko ein, dass er den Gutschein später nicht mehr einlösen und den Gutscheinwert nur noch zur Insolvenztabelle anmelden kann.

Wie wirkt sich die Insolvenz auf das Rückgabe- und Umtauschrecht bei Produkten aus, die ich entweder online oder in einer Filiale gekauft habe?

Auch auf Rückgabe- und Umtauschrechte sowie gesetzliche Gewährleistungsrechte kann sich eine Unternehmensinsolvenz nachteilig auswirken. Möglicherweise bleibt hier am Ende auch nur eine Anmeldung zur Insolvenztabelle.

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Was passiert mit bereits aufgegebenen Bestellungen? Wie sicher ist es, jetzt noch zu bestellen?

Bei solchen bereits aufgegebenen Bestellungen und auch neuen Bestellungen kommt es grundsätzlich auf die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an, ob diese ausgeführt werden. Daher besteht prinzipiell ein Risiko, dass Bestellungen nicht mehr oder verzögert erledigt werden. Es bleibt daher natürlich abzuwarten, wie es in diesem Fall weitergeht.

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