Ebay muss Daten ans Finanzamt melden
Was private Verkäufer jetzt beachten sollten
Verkaufsplattformen wie Ebay, Kleinanzeigen, Vinted oder Etsy müssen seit Januar 2023 Daten ans Finanzamt melden. Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt im Video, worauf man jetzt bei Verkäufen achten muss.
Einnahmen über 2.000 Euro werden automatisch gemeldet
Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. „Wenn jemand mehr als 30 Gegenstände im Jahr verkauft oder mehr als 2.000 Euro einnimmt, dann muss die Plattform das dem zuständigen Finanzamt melden“, fasst Rechtsanwalt Arndt Kempgens das neue Gesetz zusammen.
Das bedeutet für private Verkäuferinnen und Verkäufer: Sie selbst müssen wegen dem neuen Gesetz nicht aktiv werden. Aber sie sollten aufpassen.
„Bei Verkäufen über Ebay geht es ja immer um die Frage: Ist das jetzt gewerbliches Handeln? Wenn man viel verkauft, dann kann das tatsächlich gewerblich sein mit der Folge, dass man auch Steuern bezahlen muss“, sagt Anwalt Kempgens.
Mit dem neuen Gesetz muss jeder private Verkäufer damit rechnen, dass das Finanzamt ihm auf die Finger schaut. „Bisher kamen die Finanzämter an diese Informationen nicht oder nur sehr schwer heran – und das ist jetzt wesentlich erleichtert worden“, sagt der Anwalt.
Was muss ich machen, wenn sich das Finanzamt bei mir meldet?
Das Finanzamt kann also anhand der Daten prüfen, ob die Verkäufe gewerblich und damit steuerpflichtig sind.
„Und wenn das Finanzamt den Eindruck hat, das ist ja jemand, der das gewerblich macht, dann bekommt man Anhörungsbogen vom Finanzamt oder bekommt eben Steuerbescheide“, erklärt Rechtsanwalt Kempgens. „Es kann also ganz schön teuer sein, wenn man beispielsweise zu viel von den gleichen Sachen verkauft.“
An die Finanzbehörden werden der vollständige Name, die Wohnadresse, die Steueridentifikationsnummer, die Bankdaten, die Summe und die jeweilige Transaktionsnummer weitergeleitet.
Doch auch wenn beim Finanzamt der Verdacht besteht, dass es sich um gewerblich Verkäufe handelt, kann man noch reagieren: „Dann muss ich dem Finanzamt nachweisen, dass das nicht der Fall ist“, sagt der Anwalt. „Ich kann beispielsweise nachweisen, wo die Sachen herkommen. Wenn mir die jemand beispielsweise geschenkt hat oder wenn ich die aus einer Erbschaft habe. Oder ich habe vor ein paar Jahren Elektroartikel gekauft, die ich jetzt weiterverkaufe. Das ist völlig unproblematisch.“
Die neue Regelung gilt übrigens nicht nur für Warenverkäufe, sonder auch für Dienstleistungen. Dazu gehören auch zeitweise Wohnungsvermietungen über Plattformen wie Airbnb. Gelegenheitsvermieter müssen jetzt also besonders darauf achten, dass sie ihre Einnahmen aus der Vermietung korrekt versteuern.
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