Schon zum zweiten Mal!
Deutscher Online-Shop insolvent: Was ihr jetzt wissen müsst

Schon wieder macht ein beliebter Online-Shop dicht!
Der Onlineshop „Dress-for-less“ muss erneut Insolvenz anmelden. Für Kunden, die gerade noch etwas gekauft haben, kann das besonders ärgerlich werden. Denn nicht in allen Fällen gibt es bei einem Widerruf auch Geld zurück. Was jetzt gilt.
Rückerstattung von mehreren Faktoren abhängig
Für Kunden des Anbieters, der bekannte Modemarken zum Teil bis zu 70 Prozent reduziert verkaufte, ist das keine gute Nachricht. Denn wer kürzlich noch bestellt hat und nun Ware zurücksenden möchte, der könnte lange auf sein Geld warten.
Zwar hat eine Insolvenz nicht direkt Einfluss auf das gesetzliche Rückgaberecht von 14 Tagen – aber ob und wann eine Geldrückzahlung kommt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Unter anderem vom Datum der Insolvenz.
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Der Insolvenzverwalter für „Dress-for-Less“ wurde bereits am 22. Dezember bestellt. Wer vorher Waren bestellt und sich für eine Retour entschieden hat, muss nun warten. Denn wie die Verbraucherzentrale Sachsen schreibt: Der Kunde „muss die Forderung auf Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes zur Insolvenztabelle anmelden.“ Damit geht es aber erst im März los. Wer also jetzt eine Rückzahlung erwartet, wird erst in knapp zwei Monaten eine Aufforderung erhalten, sich für diese Tabelle anzumelden. Diese Anmeldung selbst soll dann allerdings „unkompliziert“ sein, heißt es von der Verbraucherzentrale. Oft sehen die Kunden allerdings nicht das komplette Geld wieder, schreibt chip.de.
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Was die Verbraucherzentrale jetzt rät
Wer nach dem 22. Dezember bestellt hat, könnte etwas mehr Glück haben. Denn diese Kunden werden aus der Insolvenzmasse heraus bezahlt. Wenn also noch genügend Geld da ist, bekommt man sein Geld zurück.
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Hat der Händler allerdings das Geld schon eingezogen und verfügt nicht mehr über die nötigen Mittel, kann die Insolvenz trotzdem Ärger für den Kunden bedeuten. Denn dann bekommt man sein Geld eventuell nur noch in Teilen zurück. Die Verbraucherzentrale Hessen rät Kunden in solchen Fällen, genau hinzuschauen. Eventuell könnte ein Weiterverkauf der Ware lohnenswerter sein als eine Rücksendung. (eon)
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