Nach Steuern und Abzügen

Beispielrechnung zeigt: Das bleibt vom Urlaubsgeld übrig!

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Ab in den Süden? Das Urlaubsgeld kann eine finanzielle Spritze für eine Reise sein. Aber wie viel landet tatsächlich auf dem Konto?
Wilfried Feder/Westend61/dpa-tmn

Sommerzeit ist Urlaubszeit!
Etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in Tarifverträgen darf sich auch dieses Jahr wieder auf etwas Extrageld im Sommer freuen. 1.600 Euro Urlaubsgeld brutto erhielten Tarifbeschäftigte 2023 im Schnitt in Deutschland – aber wie viel landet davon tatsächlich auf dem Konto?

Wer bekommt Urlaubsgeld?

Ob man Urlaubsgeld bekommt oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel davon, ob man in einem Tarifvertrag angestellt ist. Fast die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland – nämlich 46,8 Prozent – haben im letzten Jahr Urlaubsgeld erhalten, vermeldet das Statistische Bundesamt. Eine Online-Umfrage von lohnspiegel.de kommt sogar auf eine noch höhere Zahl: 74 Prozent der befragten Tarifbeschäftigten gaben an, Urlaubsgeld erhalten zu haben. Zum Vergleich: In der gleichen Umfrage gaben nur 36 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben ohne Tarif an, Urlaubsgeld zu bekommen. Durchgeführt wurde die Umfrage vom Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Ob und wie viel Urlaubsgeld man bekommt, wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Im Schnitt bekamen Tarifbeschäftigte im letzten Jahr laut Statistischem Bundesamt 1.602 Euro Urlaubsgeld, in den alten Bundesländern gab es tendenziell etwas mehr Extra-Geld als in den neuen.

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Urlaubsgeld ist steuerpflichtig

Etwa 1600 on top – das klingt erstmal super. Allerdings landet das Geld so nicht einfach auf eurem Konto. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, also eine Leistung zusätzlich zum regulären Lohn. Und damit ist das Urlaubsgeld voll steuerpflichtig. Da es im Normalfall nur einmalig im Jahr überwiesen wird, muss es unter den „sonstigen Bezügen“ versteuert werden, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Wie genau die Versteuerung aussehen kann, zeigt ein Rechenbeispiel des Vereins:

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Lisa hat keine Kinder, verdient im Monat 3.500 Euro brutto und gehört zur Lohnsteuerklasse 1. Sie ist gesetzlich renten- und krankenversichert, ihr Krankenkassen-Zusatzbeitrag liegt bei 1,5 Prozent, sie zahlt keine Kirchensteuer. Im Juni bekommt sie 2000 Euro Urlaubsgeld zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt.

Ohne das Urlaubsgeld würde ihr Jahresbruttogehalt voraussichtlich 42.000 Euro betragen (12 x 3500 Euro). Dafür wären pro Jahr 5.281 Euro Lohnsteuer fällig. Durch das Urlaubsgeld erhöht sich ihr Jahresbruttogehalt aber auf 44.000 Euro. Entsprechend erhöht sich auch die Lohnsteuer: 5.768 muss Lisa jetzt für dieses Jahr zahlen. Die Differenz – also 487 Euro – wird als Lohnsteuer vom Urlaubsgeld abgezogen. Zusätzlich werden Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen.

Wie viel dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist also von vielen individuellen Faktoren abhängig. Üblicherweise bleibe vom Urlaubsgeld etwas mehr als die Hälfte übrig, heißt es von der VLH.

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Wann kommt das Urlaubsgeld auf dem Konto an?

Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, ist normalerweise im Arbeits- oder Tarifbetrag geregelt. Wenn man auch Weihnachtsgeld bekommt, ist es üblich, dass das Urlaubsgeld ein halbes Jahr vorher überwiesen wird – also im Juni oder Juli. (iga)