Woran liegt das?Arbeitsagentur: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger nochmal gesunken

Kommt es zu unbegründeten Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen kann es für Hartz-IV-Empfänger beziehungsweise Bürgergeld-Empfänger grundsätzlich zu Leistungsminderungen oder auch Sanktionen kommen. Doch die Kürzungen sind im vergangenen Jahr zurückgegangen. So habe die Bundesagentur für Arbeit bei 2,7 Prozent der Leistungsberechtigten das zu bezahlende Geld gekürzt - insgesamt in 148.488 Fällen gegen 99.571 Personen. Im Jahr zuvor waren noch 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten betroffen, heißt es von der Bundesagentur in Nürnberg. Doch wie kommt es zu den rückläufigen Zahlen?
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Vor der Corona-Pandemie: Sanktionen in mehr als 800.000 Fällen ausgesprochen
Die Zahlen der Bundesagentur zeigen: 2021 wurden gegen 130.960 Personen Sanktionen ausgesprochen, in 193.729 Fällen. Vor der Corona-Pandemie waren es noch mehr als 800.000 Fälle.
Hintergrund der gesunkenen Zahl von Sanktionen ist unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das Sanktionen an strengere Regeln knüpfte. 2022 kam ein sogenanntes Sanktionsmoratorium hinzu. Von Juli vergangenen Jahres an führte es nicht mehr zu einer Minderung der Hartz-IV-Leistungen, wenn ein Empfänger einmalig etwa eine Meldung versäumte. Aber: Seit Beginn des Jahres 2023 hat sich das wieder geändert.
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Arbeitsagentur: Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn zumutbare Arbeit oder Ausbildung nicht angetreten wird
Von diesem Jahr an wurden die Hartz-IV-Leistungen durch das neue Bürgergeld ersetzt. Nach Angaben der Bundesagentur müssen damit auch wieder Erstverstöße geprüft und gegebenenfalls Leistungen gekürzt werden. „Eine Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen, oder eine Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht angetreten oder abgebrochen wird“, heißt es in der Mitteilung der Bundesagentur. (dpa/lwe)
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