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Hartz IV
Hartz IV, benannt nach dem damaligen Volkswagen-Personalchef Peter Hartz, ist die größte (und umstrittenste) Arbeitsmarktreform in der Bundesrepublik.

Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II). Das Arbeitslosengeld II war eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende, das am 1. Januar 2023 vom Bürgergeld ersetzt wurde. Das Arbeitslosengeld I stellt eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung dar.
Hartz IV: Idee, Vorgänger und Einführung
Der Name Hartz IV leitet sich aus der vierten Stufe des so genannten Hartz-Konzeptes ab, das von einer Kommission unter dem Vorsitz des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz entworfen wurde. Die Vorschläge der Kommission traten zwischen 2003 und 2006 in Kraft. Die weiteren beschlossenen "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz I, II und III) beinhalteten unter anderem die Themen Zeitarbeit, berufliche Weiterbildung, geringfügige Beschäftigung sowie den Umbau der Bundeanstalt für Arbeit in die Bundesagentur für Arbeit. Der Erhalt von Hart IV lag dem Prinzip 'Fördern und Fordern' zugrunde: Wer die Leistungen bezieht, ist verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, um seine Hilfsbedürftigkeit zu beenden und sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.Vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II gab es die vom Bund finanzierte Arbeitslosenhilfe und die von den Kommunen getragene Sozialhilfe. Diese nebeneinander existierenden Sozialleistungen führten allerdings zu diversen bürokratischen Problemen. Daher wurden beide im Zuge der Arbeitsmarktreform zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Die Höhe dieser Grundsicherung war im so genannten Regelbedarf festgelegt. Dieser Wert wurde jährlich anhand der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise sowie der Löhne und Gehälter neu ermittelt. Einen Mehrbedarf über den Regelsatz hinaus konnten zum Beispiel alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger bekommen. Am 1. Januar 2023 ersetzte das Bürgergeld Hartz IV als Grundsicherung für Arbeitslose. Zuständig bleibt weiterhin das Jobcenter. Menschen, die bereits vor dem 1.1.2023 Hartz IV erhielten, mussten zum Start ins neue Jahr kein neues Arbeitslosengeld beantragen, sondern erhalten automatisch Bürgergeld.