Das ändert sich im Vergleich zu Hartz IV

Bürgergeld: Jugendliche können jetzt mehr dazu verdienen!

ARCHIV - 04.12.2018, Sachsen, Dresden: Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. (zu dpa «Bürgergeld, Rentenerhöhung, 49-Euro-Ticket: Das ändert sich 2023») Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das ändert sich 2023 - Wohngeld, Bürgergeld, und Rentenerhöhung
skm;cse,wst sab jai, dpa, Monika Skolimowska

Ein wenig Geld dazu verdienen, für Kino oder Schwimmbadbesuche. Das machen viele junge Menschen. Um ihr Taschengeld aufzubessern, üben viele eine Nebentätigkeit aus. Für Jugendliche aus Hartz-4-Haushalten hat sich das bislang aber kaum gelohnt. Denn den Großteil ihrer selbst erarbeiteten Einnahmen durften sie nicht behalten. Das ändert sich jetzt.

Lese-Tipp: Bürgergeld vs. Hartz IV: Das ändert sich alles!

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Nebenjobs lohnen sich jetzt so wieder mehr

Das Arbeitslosengeld 2 wurde um den Großteil ihres Zusatzverdienstes gekürzt. Das neue Bürgergeld ändert das nun, so dass sich die Jobs für junge Menschen lohnen. Bis zur Minijobgrenze von 520 Euro können Jugendliche mit dem neuen Bürgergeld ihr selbst verdientes Geld komplett behalten.

Bei der alten Hartz 4 Regelung war es so:

Um den Hartz-4-Satz aufzustocken, konnte ein Nebenjob von bis zu 1.200 Euro ausgeübt werden.
100 Euro von dem jeweiligen Einkommen gelten als „Freibetrag“, der nicht von dem Arbeitslosengeld 2 abgezogen wird.

Ansonsten galt:
Bei Einkünften bis 1.000 Euro: 20 Prozent
und bei Einkünften bis 1.200 Euro: 10 Prozent.
Der Rest wurde mit dem Hartz 4-Satz verrechnet.

Diese Regel galt auch für Kinder ab 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften, sprich ihrer Familie, die Hartz-4-berechtigt war. In der Praxis bedeutete dies, dass über den 100-Euro-Freibetrag ihnen praktisch kein Zusatzverdienst blieb. Arbeiten lohnte sich nicht.

Mit dem neuen Bürgergeld ändert sich das aber!

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Das ändert sich jetzt beim Bürgergeld für Jugendliche mit Schülerjobs sowie für Erwachsene

Ab dem 01. Juli 2023 können junge Menschen jetzt ihr Einkommen aus Schülerjobs bis zur Minijobgrenze von 520 Euro komplett behalten, ohne dass sich das Bürgergeld reduziert. Darüber hinaus werden Einnahmen aus Ferienjobs nicht verrechnet.

Auch neu: In der Einkommenspanne von 520 bis 1.000 Euro, werden die Freibeträge auf 30 Prozent angehoben.

Auch für die erwachsenen Bezieher des Bürgergelds gelten höhere Zuverdienst-Möglichkeiten.
Eine Beispielrechnung:

Ein erwachsener Bürgergeld-Bezieher bekommt 812 Euro Bürgergeld. Zusätzlich übt er eine Nebentätigkeit aus und verdient 600 Euro netto im Monat.

Von den 600 Euro, kann er 100 Euro als Freibetrag behalten. Von seinen übrigen 500 Euro netto, darf er (ab dem 01. Juli 2023) 30 Prozent, also 150 Euro behalten, da diese in der Spanne zwischen 520 und 1.000 Euro liegen.

Insgesamt kann er also 250 Euro von seinem Zusatzverdienst behalten. Die restlichen 350 Euro werden mit seinem Bürgergeldanspruch von 812 Euro verrechnet. Also erhält er jetzt 462 Euro Bürgergeld. Mit den übrigen 250 Euro Einkommen, stehen ihm monatlich 1.062 Euro zur Verfügung.

Also: 250 Euro Freibetrag + 350 Euro seines Einkommens + 462 Euro Bürgergeld = 1.062 Euro
Ohne Zusatzverdienst wären es 812 Euro.

Lese-Tipp: Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Wohngeldrechner und Rechenbeispiele

(fdo)

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