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Das Hick-Hack ist beendet: Was ändert sich nun beim Bürgergeld?
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Es waren zähe Debatten, Blockaden und am Ende steht ein Kompromiss: Das Bürgergeld ist auf den Weg gebracht worden. Der Vermittlungsausschuss billigte den Gesetzentwurf in einer kurzen Sitzung, der Bundestag und der Bundesrat haben zugestimmt.
Doch was bleibt vom Ursprung noch übrig? Was hat sich geändert? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
VIDEO: Arbeitsminister Hubertus Heil: "Bürgergeld öffnet Wege in die Arbeit"
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Ab 2023: Bürgergeld ersetzt Hartz IV - Langes Hin und Her beendet
Nun scheinen endlich alle Seiten zufrieden sein. Die Ampel-Koalition, allen voran die SPD, bekommt ihr Prestige-Vorhaben. Kurz vor knapp, denn eigentlich soll das Bürgergeld bereits mit dem Jahreswechsel in Kraft treten. Am Startschuss soll nun nicht mehr gerüttelt werden, denn wäre es nun nicht zu einer Entscheidung gekommen, wäre die Bundesagentur für Arbeit unter Druck geraten. Fakt ist: Der offizielle Nachfolger von Hartz IV kommt. Oder ist es doch eher ein Update?
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Was ändert sich beim Bürgergeld im Vergleich zu ALG II?
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld II.? Grundsätzlich sollen sich beziehenden Personen nun stärker auf ihre Weiterbildung beziehungsweise auf ihre Arbeitssuche konzentrieren können.
Der Staat will den Existenzdruck nehmen. Hierfür muss die Existenzsicherung garantiert sein, das bot der Vorläufer des Bürgergeldes, also „Hartz IV“ nur bedingt. Beim Bürgergeld handelt sich aber keineswegs um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Seit dem Veto der Union ist es sehr deutlich stärker an Bedingungen geknüpft.
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Streitpunkt höhere Leistungen: Wie viel mehr Geld erhalten Bürger nun?
Der wichtigste Kernpunkt des Bürgergeldes ist die Erhöhung der Regelsätze. Sie ist sogar die am mit Abstand höchste Erhöhung seit dem Hartz-IV-Start vor über 17 Jahren. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet das:
- Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres erhalten Alleinstehende von nun an 502 Euro statt 449 Euro. Das sind mehr als 50 Euro gegenüber dem Hartz-IV-Regelsatz.
- Jugendliche sollen fortan 420 Euro bekommen.
Übrigens: Mit den beschlossenen Regelsätzen war auch die Union von Beginn an einverstanden.
Antrag & Anspruch: Wer bekommt das Bürgergeld und wie bekommt man es?
Hier fällt die Antwort kurz aus. Alle Bürger, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld hatten, haben nun natürlich auch Anspruch auf das Bürgergeld. Wie seine Vorgänger soll auch das Bürgergeld sicherstellen, dass Arbeitssuchende ihren Lebensbedarf per Grundsicherung sicherstellen können.
Das wichtigste vorab: Es muss ein Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Allerdings reicht schon ein formloser Antrag. Wird aber schon vor dem Startschuss des Bürgergeld eine Leistung gewährt, muss kein neuer Antrag gestellt werden. Da das Bürgergeld Arbeitssuchenden möglichst schnell Abhilfe schaffen soll, sollte es rechtzeitig beantragt werden. Daher empfiehlt es sich ein Einschreiben per Post zu versenden, um einen genau Zeitpunkt der Antragstellung benennen zu können.
Kürzungen für Empfänger: Welche Sanktionen gibt es?
Eine der zentralen Forderungen der Union waren mehr Sanktionen für Empfänger. Dieser Forderung hat die Ampel-Koalition nachgegeben. Sanktionen bei ausbleibenden Bewerbungen sollen von Anfang an gestaffelt möglich sein. Die Kürzungen sollen beim ersten Mal 10 Prozent, beim zweiten Mal 20 Prozent und dann 30 Prozent betragen können.
Ursprünglich war eine sanktionsfreie „Vertrauenszeit“ von einem halben Jahr geplant. Sanktionen sollten in dieser Zeit nur unter besonderen Bedingungen greifen. Die Vertrauenszeit wurde komplett gestrichen.
Was passiert mit dem geplanten Schonvermögen?
Hier hat die Opposition den Rotstift gleich mehrfach angesetzt. Das Schonvermögen wird deutlich gestutzt.
- Die ursprünglich angedachten 60.000 Euro Schonvermögen werden nun auf 40.000 Euro gesenkt.
- Für jedes weitere Haushaltsmitglied liegt der Wert nun bei 15.000 Euro statt dem ursprünglich von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplanten 30.000 Euro.
Bürgergeld: Ändert sich etwas an der zweijährigen Karenzzeit?
Ja. Die ursprünglich von der Ampel geplante Karenzzeit von zwei Jahren wird verkürzt. Mit dem Jahreswechsel haben Leistungsbeziehende nur noch ein Jahr Zeit, in der sie ihr Erspartes nicht aufbrauchen müssen. Die Altersvorsorge wird übrigens nicht beim Schonvermögen berücksichtigt -sie ist gänzlich davon ausgenommen.
Anders sieht es beim Wohnraum aus. Die Art und Weise, wie anspruchsberechtigte Personen wohnen, soll erst nach einer Bezugszeit von einem Jahr relevant werden. Dann kann dies Auswirkungen auf die Zahlung des Wohnraumes bedeuten. Ob die Wohnsituation tatsächlich angemessen ist, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.
Bessere Zuverdienst-Möglichkeiten
„Bisher mussten Aufstiegschancen zu oft im Dunkeln gesucht werden. Mit den besseren Zuverdienstregeln schalten wir nun das Licht an, damit mehr Menschen durch eigene Anstrengung den Weg heraus aus der Bedürftigkeit finden,“ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, der dpa. Mit dem Bürgergeld lohne sich Leistung mehr. Dafür habe die FDP lange gekämpft. „Wenn zum Beispiel ein junger Mensch aus einer Hartz-IV-Familie eine Ausbildung macht, darf er aktuell nur rund 200 Euro behalten, im Bürgergeld werden es über 600 Euro sein.“ (dpa,rdr)
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