Jobcenter überweist ALG II
Hartz IV: Termine zur Auszahlung 2022 - Wann ist das Geld auf dem Konto
Rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland erhalten 2022 im Schnitt Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Das ALG stellt die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen ohne Job dar. Eine pünktliche Auszahlung ist daher besonders wichtig. Wann Sie das Geld auf Ihrem Konto haben und an welchen Terminen das Jobcenter in diesem Jahr überweist, lesen Sie hier.
Lese-Tipp: Bürgergeld – Das sind die Auszahlungstermine für 2023
Hartz IV: Auszahlungstermine von Arbeitslosengeld II im Jahr 2022
Generell gilt, dass das Arbeitslosengeld II am ersten Tag des neuen Monats auf Ihrem Konto sein sollte, damit der Lebensunterhalt gesichert sowie regelmäßige Zahlungen zum Monatsbeginn getätigt werden können. Die Auszahlungstermine können je nach Jobcenter variieren. Die Termine in der folgenden Tabelle für 2022 stellen den spätesten Auszahlungstermin dar, sodass Sie das Geld zum 1. des Folgemonats auf Ihrem Konto haben.
Monat | Auszahlungstermin | Wochentag |
---|---|---|
Januar 2022 | 30.12.2021 | Donnerstag |
Februar 2022 | 31.01.2022 | Montag |
März 2022 | 28.02.2022 | Montag |
April 2022 | 31.03.2022 | Donnerstag |
Mai 2022 | 29.04.2022 | Freitag |
Juni 2022 | 31.05.2022 | Dienstag |
Juli 2022 | 30.06.2022 | Donnerstag |
August 2022 | 29.07.2022 | Freitag |
September 2022 | 31.08.2022 | Mittwoch |
Oktober 2022 | 30.09.2022 | Freitag |
November 2022 | 28.10.2022 | Freitag |
Dezember 2022 | 30.11.2022 | Mittwoch |
Hartz IV: Auszahlung - Muss ich dafür ein Konto besitzen?
Generell gilt, dass Sie für die Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes nicht unbedingt ein Konto besitzen müssen. Sie können sich das Geld auch auf ein Konto überweisen lassen, von dem Sie nicht der Inhaber sind.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich Arbeitslosengeld per Scheck auszahlen zu lassen. Mit diesem Scheck können Sie dann zu jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder Postbank gehen und sich das ALG für den jeweiligen Monat bar auszahlen lassen. Doch Vorsicht: Laut Jobcenter entstehen durch diese Auszahlungsmethode Mehrkosten, die Ihnen pauschal von ihrem Arbeitslosengeld abgezogen werden. Auch an den Auszahlungsstellen werden noch einmal Gebühren fällig. Je nach Höhe des auszuzahlenden Betrages bis zu 7,50 Euro. Es ist also durchaus sinnvoll, ein Konto zu eröffnen, auf das das ALG überwiesen wird. (kmo)
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