Gas-Alarmstufe ausgerufenDas sind die Folgen für alle Haushalte
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat heute die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. „Gas ist nun ein knappes gut in Deutschland“, erklärte Habeck. Die Zündung der zweiten Stufe könnte für Verbraucherinnen und Verbraucher Folgen haben, die sie schon bald deutlich spüren könnten. Im Video erklärt RTL-Finanzexpertin Susanne Althoff, welche das sein werden.
Habeck: "Kleine, banale Schritte machen einen Unterschied"
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat wegen der Gaskrise Privathaushalte aufgefordert, Heizungsanlagen zu warten. Mehr dazu in seinem Statement im Video.
Private Haushalte vor extrem hohen Gaspreisen nicht mehr geschützt
Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas. Anders als die seit dem 30. März geltende Frühwarnstufe könnte die Alarmstufe für Verbraucherinnen und Verbraucher deutliche Konsequenzen mit sich bringen.
Denn mit Aktivierung der Alarmstufe haben Energieversorger nach § 24 des Energiesicherungsgesetzes die Möglichkeit, umgehend die Preise für Gas oder Strom zu erhöhen. "Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt", erklärt Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er betont, dass von der Regelung auch Kundinnen und Kunden betroffen wären, die eine sogenannte Preisgarantie haben. Die wäre dann ausgehebelt.
Laut dem Energiexperten Engelke muss bereits jetzt eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro rechnen. „Wenn jetzt die Alarmstufe und die Feststellung der Reduzierung kämen, dann könnten noch weit höhere Zusatzkosten entstehen."
Im Klartext bedeutet das: Eine vierköpfige Familie müsste rund 200 Euro im Monat zusätzlich für Energie bezahlen – extrem viel Geld.
Stadtwerke können Preise nicht sofort erhöhen
Doch die Energieversorger können die Preise nicht sofort nach Aktivierung des Notfallplans sprunghaft erhöhen. Denn dafür muss laut dem Energiesicherungsgesetz die Bundesnetzagentur "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" feststellen und diese Feststellung auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Bundeswirtschaftsminister Habeck erklärte, das sei noch nicht notwendig.
Das zeigen auch die Füllstände der Gasspeicher. Diese liegen bei rund 58 Prozent und damit im Durchschnitt der letzten Jahre – obwohl die Russen die Lieferung des Gasmenge in den letzten Tagen um 60 Prozent reduziert haben.
Trotzdem betont auch Robert Habeck immer wieder, dass die Preise für Gas und Strom bereits deutlich gestiegen sind und die Preise auch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Viele Energieversorger hätten die monatlichen Preisabschläge bereits deutlich erhöht. Oberstes Gebot sei derzeit, Energie zu sparen.
Falls es doch zu einer Aktivierung der Preisanpassungsklausel und damit einer sprunghaften Erhöhung der Energiepreise kommt, könnten vielen Haushalte mit niedrigem Einkommen die Rechnungen nicht mehr bezahlen. Die Folge: Die Stadtwerke könnten dann das Gas sperren. Hier fordern Verbraucherschützer Nachbesserungen im Gesetz. Es dürfen keine Gassperren geben für Kunden, die ihre Gasrechnung nicht mehr bezahlen können. "Das wäre eine Sicherheitsmaßnahme, um vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen zu schützen", so Verbraucherschützer Engelke. Auch Habeck sieht die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. An den Gaspreisen kann auch er kaum etwas ändern. (mit dpa)
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