Bei dem Thema sieht er rot: Matthäus K. aus Solingen. Es geht um die Farbe seiner Arbeitsklamotten. Darum tobt ein Streit, der jetzt sogar das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf beschäftigt. Der Monteur hatte in einem Industriebetrieb gearbeitet. Und DER schreibt als Arbeitskleidung eine rote Schutzhose vor.
"Der Kläger weigerte sich mehrfach, die rote Hose anzuziehen und er-hielt dafür zwei Abmahnungen. Er setzte sein Verhalten trotzdem fort. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin ordentlich das Arbeitsverhältnis."
Dem Monteur wurde also die rote Karte gezeigt. Das Unter-nehmen erklärt, die rotfarbende Arbeitshose sei verpflichtend: Es handle sich auf der einen Seite um einen einheitlichen Look des Betriebs. Auf der an-deren Seite sei Rot eine wichtige Signalfarbe. Für Matthäus K. nicht nach-vollziehbar. ER ärgert sich schwarz - letzter Ausweg: Klage beim Arbeitsgericht. Der Monteur will heute nicht vor der Kamera sprechen, dafür aber sein Anwalt.
"Meinen Mandanten stört eigentlich nichts an Rot selber, sondern mein Mandant fühlt sich gestört da-durch, dass der Arbeitgeber ihm die Farbe vorschreiben will. Er hätte sich vielleicht auch an Grün gestört oder an Blau. Er möchte gerne die Farbe selbst entscheiden, in der er zur Arbeit er-scheint."
Das Solinger Arbeitsgericht hielt die Kündigung des Mannes in erster Instanz für rechtens. Heute die Berufung am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Die Arbeitgeber-Vertreter hoffen, dass auch hier zu Gunsten ihrer Mandantin entschieden wird.
"Wir haben es hier in der Tat mit einem sehr kuriosen Fall zu tun. Es ist aber auch ganz klar, dass unsere Mandantin gerade in derartigen sensiblen arbeitsschutzrechtlichen Fragen aufgrund des bloßen Farbempfinden des Klägers hier keine Ausnahmen machen kann und auch nicht machen wird."
Am Nachmittag gibt es die Entscheidung dann "schwarz auf weiß". Das Landesarbeitsgericht urteilt: Die Kündigung war rechtmäßig, denn die Hose dient auch zum Schutz der Mitarbeiter, die Kleiderordnung sei gerechtfertigt.