Trügerische Sicherheit bei der Gasversorgung im SommerHabeck ruft Warnstufe zur Gasversorgung aus
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat wegen der angespannten Lage auf den Gasmärkten die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas ausgerufen.
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Habeck: Trügerische Sicherheit bei der Gasversorgung im Sommer
Habeck betonte, es gebe eine trügerische Sicherheit bei der Gasversorgung im Sommer. Man müsse sich aber auf den Winter vorbereiten. Deutschland habe im vergangenen Jahrzehnt viel versäumt. Die Abhängigkeit von Russland bei Energielieferungen müsse jetzt schrittweise reduziert werden.
Welchen Beitrag auch Privathaushalte – also wir alle – beitragen können, erklärt er im Video.
Warnstufe kann erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher haben
Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas, der nach dem russischen Angriff auf die Ukraine vorgestellt wurde. Anders als die seit dem 30. März geltende Frühwarnstufe könnte die Alarmstufe für Unternehmen und Verbraucher erhebliche Konsequenzen mit sich bringen.
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Grund seien die reduzierten Gaslieferungen aus Russland und die anhaltend hohen Preise. Aktuell sei die Versorgungssicherheit aber noch gewährleistet.
"Die Lage ist ernst", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck. "Die Drosselung der Gaslieferungen ist ein ökonomischer Angriff auf uns." Die Strategie von Russlands Präsident Wladimir Putin sei es, Unsicherheit zu schüren, die Preise hoch zu treiben und zu spalten. "Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen." Oberste Priorität sei es nun, die Gasspeicher zu füllen. Alternative Anbieter würden gesucht und erneuerbare Energien ausgebaut. Außerdem müsse mehr Gas eingespart werden. Doch dass die Preise steigen, das hält Habeck für „unabwendbar.“
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Versorgungsunternehmen sollen jetzt noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen.
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Das bedeuten die Warnstufen
Frühwarnstufe
Die Frühwarnstufe bedeutet, dass "konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise" darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt - sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- beziehungsweise Notfallstufe führt. Beim Wirtschaftsministerium tritt ein Krisenstab zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greife der Staat nicht ein. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen "marktbasierte" Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten: Dazu gehören laut Ministerium etwa die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen.
Jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten - sollte ab sofort seinen Verbrauch so gut wie möglich reduzieren, so das Ministerium.
Alarmstufe
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören laut Bundeswirtschaftsministerium beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Notfallstufe
Bei der Notfallstufe läge eine "erhebliche Störung" der Gasversorgung vor. Der Staat müsste einschreiten, um insbesondere die Gasversorgung der "geschützten Kunden" sicherzustellen - das sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei. Marktbasierte Maßnahmen reichten dann nicht mehr aus, um die Gasnachfrage zu decken. Es müssten dann zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen. (reuters/eku/aze)
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