Nach dem Liebes-Outing von Berlins Regierendem Bürgermeister Wegner Worauf bei einer Büro-Romanze zu achten ist und wann der Arbeitgeber eingreifen darf
Liebe am Arbeitsplatz: Kai Wegner und seine Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (beide CDU) machen es gerade vor.
Neben Ausbildung und Studium oder dem gemeinsamen Freundeskreis zählt der Arbeitsplatz in Deutschland als drittgrößte Singlebörse. Doch trotz Schmetterlingen im Bauch sollte man ein paar wichtige Regeln kennen.
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Dating am Arbeitsplatz: Jeder dritte Single hat Erfahrung damit
Zwar gibt es romantischere Möglichkeiten, neue Partner kennenzulernen, am Arbeitsplatz passiert es jedoch immer wieder: In einer durchschnittlichen Woche verbringen die meisten Vollzeitangestellten knapp 40 Stunden auf der Arbeit. Das ist mehr Zeit, die im Büro verbracht wird, als mit Freunden oder der eigenen Familie. Da kommt man sich schnell näher – beweist auch eine Studie von Elite Partner.
Das kommt häufiger vor, als man denkt, erklärt Psychologin Rosemarie Bender: „Die Menschen verbringen sehr viel Zeit auf der Arbeit und da hat man gemeinsame Themen, da geht man gemeinsam in die Kantine, da sitzt man vielleicht gemeinsam in einem Büro und da kommt man sich dann auch mal näher. Und aus Nähe kann dann auch sehr viel Sympathie entstehen.“
Hinzu kommt, dass sich auch Gesprächsthemen und gemeinsame Interessen schneller finden und so Unterhaltungen und das Kennenlernen leichter fallen.
Laut Studie sind Männer gleichermaßen von solchen Flirts oder Schwärmereien am Arbeitsplatz betroffen wie Frauen.
Lese-Tipp: Kai Wegner und seine Senatorin sind ein Paar!
Beruf und körperliche Anziehung sind kein Widerspruch
Ergebnisse der Studie zeigen, dass aus diesen Flirts oftmals Dates und Beziehungen hervorgehen. 42 Prozent der knapp 1.000 befragten Berufstätigen sind bereits mit Kolleginnen oder Kollegen ausgegangen, 32 Prozent gaben sogar zu, bereits geküsst zu haben.
Entsteht aus einem solchen Flirt eine Beziehung, dann zu 45 Prozent mit einer Kollegin oder einem Kollegen aus dem eigenen Team. 33 Prozent haben eine Beziehung zu einem Mitarbeiter geführt der in einer anderen Abteilung tätig war.
Auch bei romantischen Fantasien über Arbeitskolleginnen oder Kollegen liegen die Teammitglieder vorne. Vorgesetzten landen mit 15 Prozent an zweiter Stelle und CEOs bilden mit 5 Prozent das Schlusslicht.
Lese-Tipp: In der Liebe wie in der PolitikDreiecksbeziehung - ECHT kompliziert!
Im Video: Studie zeigt: Arbeitsplatz gilt als drittgrößte Singlebörse
Wie die Büro-Romanze zum Problem werden kann
Wenn Emotionen im Spiel sind, ist es nicht einfach, Privates und Berufliches voneinander zu trennen. Das ist aber notwendig, wenn man als Paar am Arbeitsplatz trotzdem professionell bleiben will. Ähnliches bestätigen auch die Befragten der Studie. Als größte Herausforderungen wurden dabei folgende genannt:
Die Beziehung geheim zu halten (45,5 %)
Berufliches und Privates voneinander getrennt zu halten (39 %)
Umgang mit der Wahrnehmung von Kollegen/Tratsch (27,5 %)
Sich gegen die physische Anziehung während der Arbeitszeit zu wehren (23,5 %)
Zusammenarbeit nach einem Streit/einer Trennung (20,8 %)
Was tun, wenn es zur Trennung kommt?
Bei knapp 48 Prozent ist das der Fall. 16 Prozent davon haben sich nicht im Guten getrennt. Dabei ist es wichtig, im Voraus zu besprechen, wie sich nach der Trennung am Arbeitsplatz gegenübergetreten wird.
In der Regel suchen Paare, deren Beziehung gescheitert ist, zunächst Abstand voneinander. Arbeiten beide im selben Büro, ist dies nicht möglich. Experten haben für solche Situationen folgende Tipps:
Urlaub nehmen, um sich in der Anfangszeit nach der Trennung aus dem Weg zu gehen.
Pausen sollten an unterschiedlichen Orten verbracht werden.
Bei zu hoher Belastung könne man über eine Versetzung nachdenken.
Den Job komplett zu wechseln, sollte nur die letzte Möglichkeit darstellen.
Beziehung am Arbeitsplatz: Das sagt die Rechtsanwältin
Und was sagt das Arbeitsrecht über die Liebe am Arbeitsplatz? In Deutschland darf sich der Arbeitgeber grundsätzlich nicht in das Privatleben der Angestellten einmischen. Ein grundsätzliches Verbot einer Beziehung darf der Arbeitgeber deshalb nicht aussprechen. Laut Rechtsanwältin Nicole Mutschke gibt es aber einige Dinge, auf die man achten sollte.
So gibt es in größeren Unternehmen oftmals einen Code of Conduct der festschreibt, wie sich Mitarbeitende verhalten sollten.
„Ein grundsätzliches Verbot für Beziehungen im Unternehmen dürfte der Arbeitgeber trotzdem nicht festlegen“, so die Anwältin, „aber der Arbeitgeber muss natürlich seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Das heißt, man wird schon gucken können, ob er vielleicht zum Beispiel so was wie Machtmissbrauch verhindern kann.“
Außerdem gibt die Fachanwältin für Arbeitsrecht zu bedenken: Während der Arbeitszeit muss grundsätzlich gearbeitet werden. Da darf weder eine Liebelei stören, die viel Zeit kostet, noch sollte mit dem Kollegen über Privates gequatscht werden. Sollte der Arbeitgeber aber ohne Regelverstöße des Paares eine Rüge oder Abmahnung aussprechen, können Angestellte dagegen vorgehen.
Eine Offenlegungspflicht der Beziehung gibt es laut Nicole Mutschke in den meisten Fällen nicht. Ob man die Beziehung geheim hält oder öffentlich macht, ist dem Paar selbst überlassen. Ein offener Umgang mit der Beziehung sei jedoch zu empfehlen, um das Arbeitsklima nicht zu belasten.
Keine Angst vor der Liaison am Arbeitsplatz
Die Studienergebnisse zeigen: Eine Beziehung am Arbeitsplatz ist nicht so selten, wie man denkt. Zwar lernen sich viele Paare im Arbeitsumfeld kennen, viele Menschen schrecken aber auch vor der Liebe am Arbeitsplatz zurück. Zu groß ist die Angst, den eigenen Job zu gefährden oder es sich mit den Kollegen zu verscherzen.
Eine Büro-Beziehung kann aber durchaus funktionieren, wenn man am Arbeitsplatz die nötige Distanz bewahrt und die Arbeit nicht immer mit nach Hause nimmt.
Der Artikel erschien das erste Mal am 14.Februar 2023 auf RTL.de.
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