Urteil um Produktwerbung bei Katjes und Mühlhäuser gefallen

Dürfen sich diese beliebten Produkte nicht mehr klimaneutral nennen?

Von wegen „klimaneutral“? Was drauf steht, sollte auch drin stecken!
Gerade bei Lebensmitteln gibt es mittlerweile viele Kennzeichen, wie Produkte produziert werden. Dabei ist die Interpretation von „emissionsfrei“ oder „klimaneutral“ häufig sehr weitläufig. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat jetzt in zwei Fällen entschieden. Verbraucher sollen wissen, wo sie dran sind.

Darf „klimaneutral“ drauf stehen, obwohl „klimaneutral“ nicht 100 Prozent drin steckt? JA! Aber...

Der Fruchtgummihersteller Katjes aus Emmerich darf seine Produkte weiter mit dem Label „klimaneutral“ bewerben – das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag entschieden und auch in der Berufung eine Unterlassungsklage der Frankfurter Wettbewerbszentrale abgewiesen.

Was steckt dahinter? Katjes hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt und auf den Verpackungen unter Hinweis auf eine Zertifizierung seine Weingummis als klimaneutral beworben. Die Fruchtgummis werden zwar nicht klimaneutral produziert, aber das Unternehmen ergreift Ausgleichsmaßnahmen und informiert die Kunden darüber auf seiner Webseite. Damit habe „der Hersteller seine Informationspflicht erfüllt“, betonte Richter Erfried Schüttpelz.

Der Fruchtgummihersteller habe die erforderlichen Informationen in ausreichender Weise zur Verfügung gestellt, heißt es weiter. So könne der Leser der Anzeige über den darin enthaltenen QR-Code die Webseite von „ClimatePartner.com“ aufsuchen, wo die erforderlichen Angaben entnommen werden könnten. Dies sei zur Information des Verbrauchers ausreichend, da es in einer Anzeige an Platz für nähere Angaben fehle.

Anders urteilte der Richter im Fall des ebenfalls beklagten Konfitürenproduzenten Mühlhauser mit Firmensitz in Mönchengladbach. Auf seinen Marmeladen fehlten die nötigen erklärenden Zusätze, darum dürften sie nicht als klimaneutral beworben werden.

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Was vor dem Urteil passiert ist

Nach Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale werde der Verbraucher dadurch getäuscht, da die Produkte nicht emissionsfrei hergestellt würden, sondern die Firmen lediglich Klimaschutzprojekte finanziell unterstützten. Im Prozess um den Wettbewerbsstreit hatte das Landgericht Kleve im Fall von Katjes in erster Instanz für das Unternehmen entschieden. Und im Juni 2022 die Klage der Wettbewerbszentrale mit der Begründung abgewiesen, dass den Lesern des Fachblatts bekannt sei, „dass Klimaneutralität auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne“. Zwar wurden die Süßigkeiten mit dem Wort "Klimaneutral" beworben. Was das genau bedeutet, konnten Interessierte aber im Netz nachlesen. Denn der Link zur Webseite war ebenfalls abgedruckt.

Im Fall von Mühlhäuser dagegen hatte das Landgericht Mönchengladbach im Februar 2022 der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben. Denn: Bei den Marmeladen gab es keinen Hinweis darauf, wie die angebliche "Klimaneutralität" erreicht worden ist. In erster Instanz hatte das Unternehmen deshalb damals verloren. (dpa/lwe)

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