Richtige Versicherung reicht nicht ausStarkregen-Schäden immer größer: Was Immobilieneigentümer und Mieter jetzt wissen müssen

Müssen wir uns jetzt noch besser schützen?
Die Schäden durch Starkregen, Hagel oder Sturm haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Was Immobilieneigentümer bei der Versicherung beachten sollten und welche Rechte Mieter bei Schäden durch Starkregen haben.

Schäden durch Starkregen nehmen weiter zu

Starkregen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten bundesweit Schäden in Höhe von 12,6 Milliarden Euro verursacht, teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Von 2002 bis 2021 wurde rechnerisch jedes zehnte Wohnhaus durch Starkregen beschädigt, mit Kosten von durchschnittlich 7.600 Euro. Versicherer und Meteorologen fürchten, dass sintflutartige Regenfälle in Zukunft häufiger auftreten und damit auch die Schäden weiter zunehmen werden.

Das kann auch Allianz-Versicherungsvertreterin Maria Kaiser bestätigen. „Gerade die Elementarrisiken sind drastisch gestiegen“, erklärt sie im Gespräch mit RTL. Also Schäden, die vor allem durch Regen, Hagel oder Sturm verursacht wurden.

Laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen kann es in Deutschland jeden treffen: „Gegenden, die in den letzten 20 Jahren nur wenige Schäden durch Starkregen erlebten, haben bislang einfach Glück gehabt.“

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Die meisten Hausbesitzer haben eine Wohngebäudversicherung. Diese tritt ein, wenn das Haus beschädigt oder ganz zerstört wird. Allerdings ist laut GDV nur gut die Hälfte der Hausbesitzer gegen Elementarschäden versichert. Und die wird immer wichtiger.

Aufgepasst bei Schäden durch Rückstau: Auf Versicherungsbedingungen achten

„Die Elementarschadensversicherung greift, wenn wir einen Rückstau haben aus den Rohren. Wenn das Wasser hochgedrück wird durch die Toilette oder Waschbecken“, erklärt Allianz-Versicherungsvertreterin Maria Kaiser. Oder wenn der Keller durch den hohen Starkregen-Druck mit Wasser vollläuft.

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Doch auch wer bereits eine Elemenarschadensversicherung hat, muss aufpassen. Möglicherweise verlangt der Versicherer hier den Einbau von Rückstauklappen. Wird die Vorgabe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, auch bei einer abgeschlossenen Versicherung leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird.

Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz nach Ansicht der Experten aber sparen, wenn sich das Hab und Gut in sicheren, höheren Etagen befindet.

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Schaden wird nicht ersetzt, wenn es durch offene Fenster hineinregnet

Wichtig zu beachten: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereinregnet. Das heißt: Fenster und Türen müssen bei Unwettern immer geschlossen sein. Die Versicherten müssen hier ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Wer zum Beispiel das Kellerfenster offen lässt, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.

Mieter haben bei Unwetterschäden Recht auf Mietminderung

Mieter sollten wissen: Wenn die Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, gibt es das Recht auf Mietminderung, erklärt der Mieterverein München. Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Tipp: Die Mieter sollten die Schäden dazu auch dokumentieren.

Je nach Ausmaß sind unterschiedliche Minderungen möglich. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Sind die Schäden weniger groß, fällt auch die Mietminderung geringer aus. (mit dpa/aze)

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