Minijob-Verdienstgrenze gestiegen

So viel mehr könnt ihr 2025 verdienen

Einiges wird für Verbraucher im neuen Jahr teurer.
Minijobber steht ab diesem Jahr ein höherer Lohn zu. Doch eine Berufsgruppe muss aufpassen.
Lino Mirgeler/dpa

Minijobber dürfen sich freuen!
Seit Januar könnt ihr mit einem Minijob mehr Geld verdienen. Was genau sich geändert hat – und welche Personengruppe jetzt aufpassen muss.

Mindestlohn ist gestiegen – Höhere Minijob-Grenze

Seit dem 1. Januar ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Damit ändert sich auch die gesetzliche Verdienstgrenze für Minijobs, wie die Minijob-Zentrale mitteilt: Statt wie bisher 538 Euro, dürfen Minijobber seit diesem Jahr bis zu 556 Euro pro Monat verdienen. Aufs Jahr gerechnet, darf man dann also 6.672 Euro verdienen.

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Was gilt als Minijob?

Bei Minijobs wird zwischen zwei Arten unterschieden:

  • Geringfügige Beschäftigung: Früher bekannt als 450-Euro-Job, darf hier der monatliche Lohn eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie viele Stunden gearbeitet wird, ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn. Minijobs sind an den gesetzlichen Mindestlohn geknüpft – das heißt bei der neuen Grenze von 556 Euro pro Monat darf ein Minijobber, der nach Mindestlohn verdient, maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten.

  • Kurzfristige Beschäftigung: Bei dieser Art des Minijobs darf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage gearbeitet werden. Hier spielt die Höhe des Verdiensts laut Minijob-Zentrale keine Rolle.

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Minijob-Verdienstgrenze wird erhöht: Diese Personen müssen aufpassen

Wer einen Minijob ausübt, muss nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und ist auch nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Arbeitnehmer, die aktuell zwischen 538 Euro und 556 Euro pro Monat verdienen, müssen deshalb aufpassen: Bleibt ihr monatliches Gehalt gleich, rutschen sie im nächsten Jahr in den Minijob. Damit wären auch sie nicht mehr automatisch kranken- und pflegeversichert. Wer das nicht möchte, sollte also zeitnah mit seinem Vorgesetzten reden, um Arbeitsumfang oder Stundenlohn entsprechend zu erhöhen. (iga)

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