Minijob-Verdienstgrenze gestiegen So viel mehr könnt ihr 2025 verdienen

Minijobber dürfen sich freuen!
Seit Januar könnt ihr mit einem Minijob mehr Geld verdienen. Was genau sich geändert hat – und welche Personengruppe jetzt aufpassen muss.
Mindestlohn ist gestiegen – Höhere Minijob-Grenze
Seit dem 1. Januar ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Damit ändert sich auch die gesetzliche Verdienstgrenze für Minijobs, wie die Minijob-Zentrale mitteilt: Statt wie bisher 538 Euro, dürfen Minijobber seit diesem Jahr bis zu 556 Euro pro Monat verdienen. Aufs Jahr gerechnet, darf man dann also 6.672 Euro verdienen.
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Was gilt als Minijob?
Bei Minijobs wird zwischen zwei Arten unterschieden:
Geringfügige Beschäftigung: Früher bekannt als 450-Euro-Job, darf hier der monatliche Lohn eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie viele Stunden gearbeitet wird, ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn. Minijobs sind an den gesetzlichen Mindestlohn geknüpft – das heißt bei der neuen Grenze von 556 Euro pro Monat darf ein Minijobber, der nach Mindestlohn verdient, maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Kurzfristige Beschäftigung: Bei dieser Art des Minijobs darf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage gearbeitet werden. Hier spielt die Höhe des Verdiensts laut Minijob-Zentrale keine Rolle.
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Minijob-Verdienstgrenze wird erhöht: Diese Personen müssen aufpassen
Wer einen Minijob ausübt, muss nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und ist auch nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Arbeitnehmer, die aktuell zwischen 538 Euro und 556 Euro pro Monat verdienen, müssen deshalb aufpassen: Bleibt ihr monatliches Gehalt gleich, rutschen sie im nächsten Jahr in den Minijob. Damit wären auch sie nicht mehr automatisch kranken- und pflegeversichert. Wer das nicht möchte, sollte also zeitnah mit seinem Vorgesetzten reden, um Arbeitsumfang oder Stundenlohn entsprechend zu erhöhen. (iga)
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