War es ein Lockangebot?Lidl äußert sich nach Ärger um Billig-AirTags

Manche Angebote sind wohl zu gut, um wahr zu sein!
Das dachten sich vielleicht einige Lidl-Kunden am Donnerstag, als sie vor leeren Regalen standen. Von den angepriesenen Smart Tags war nichts mehr zu sehen. Jetzt äußert sich der Discounter zu der Situation – und die Verbraucherzentrale gibt Tipps für den Umgang mit Lockangeboten.
Nach Minuten ausverkauft
Lidl machte seinen Kunden am 5. Juli ein unschlagbares Angebot: Die Smart Tag Finder der Eigenmarke Silvercrest waren für knapp zehn Euro erhältlich. Kunden, die die Lidl-App nutzen, sollten sie sogar für nur 4,99 Euro pro Stück erwerben können. Die Smart Tags sind eine Billigvariante der Apple AirTags: kleine Ortungsgeräte, mit denen man sowohl den verlegten Schlüssel zuhause, als auch das verloren gegangene Gepäckstück in kilometerweiter Entfernung wiederfinden kann. Kostenpunkt des Originals: 30 Euro. Kein Wunder also, dass viele auf das Lidl-Angebot ansprangen.
Lese-Tipp: Riesiger Lidl-Ärger um Billig-AirTags – Streit in den Filialen um „nur zehn Stück”
Wer dann aber am frühen Donnerstagmorgen bei Lidl stand, wurde meist enttäuscht. Im Netz macht sich Frust breit: Unter Videos, in denen das Angebot angepriesen wird, schreiben Nutzer, dass sie bereits kurz nach Ladenöffnung keine mehr bekommen hätten oder die Lidl-Filiale vor Ort die Smart Tags gar nicht erst vorrätig gehabt hätte. Diese Erfahrungen decken sich auch mit einer Stichprobe, die RTL.de am Donnerstag machte: Von fünf besuchten Läden hatte keiner am Donnerstagmorgen noch Smart Tags in den Regalen. „Wir hatten nur zehn Stück, die waren alle um 7 Uhr direkt weg“, erzählt eine Verkäuferin. Vor ihrer Filiale hätten die Kunden teilweise seit 6.30 Uhr gewartet – der Laden öffnet um 7.00 Uhr.
Im Video: Einkaufsrabatte im Tausch gegen eigene Daten
Was sind Lockangebote?
Auf der RTL-Facebookseite mutmaßt ein Nutzer: „Es wird absichtlich zu wenig Aktionsware angeboten… Es geht darum, Leute ins Geschäft zu locken...“ Hat er damit recht? Generell versteht man unter einem Lockangebot „eine Werbemaßnahme für eine besonders preisgünstige Ware oder Dienstleistung, die das anbietende Unternehmen nicht in ausreichender Menge für einen angemessenen Zeitraum bereitstellen kann“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Ziel sei natürlich, Menschen in die Filiale zu holen, die dann vielleicht andere Dinge kaufen, wenn das Angebot nicht mehr verfügbar sei. Genau deshalb gelten Lockangebote juristisch als Irreführung, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website.
Es kann aber natürlich immer mal vorkommen, dass besondere Angebote schnell vergriffen sind. Wenn Händler damit rechnen, dass ihre Ware sehr schnell ausverkauft sein könnte, müssen sie darauf in der Werbung hinweisen. Ob der Hinweis im Lidl-Prospekt mit den Worten „Schnell sein lohnt sich! Solange der Vorrat reicht“ ausreicht, könne man aktuell nicht abschließend sagen, erklärt Husemann.
Lese-Tipp: Lidl erhöht seinen Mindesteinstiegslohn
Lockangebot entdeckt? Das könnt ihr tun
Es ist natürlich ärgerlich, wenn ein Angebot nicht mehr verfügbar ist. Rechtlich hat man als Kunde darauf aber keinen Anspruch. Wenn ihr die Vermutung habt, dass es sich um ein Lockangebot handeln könnte, habt ihr als Verbraucher aber trotzdem ein paar Möglichkeiten:
Ist es tatsächlich ein Lockangebot, verstößt die Werbung gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Dagegen kann man zwar als Privatperson nicht vorgehen, ihr könntet den Verstoß aber zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen melden. Wenn die das Verhalten dann abmahnen, kann verhindert werden, dass eine Firma in der Zukunft wieder auf diese Art wirbt.
Nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) haben Verbraucher ein Anrecht auf Schadenersatz, beispielsweise für Fahrtkosten, wenn man nur wegen des Lockangebots zum Laden gefahren ist. Das durchzusetzen sei aber schwer, sagt Husemann, weil daran hohe Anforderungen geknüpft sind.
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Das sagt Lidl zu dem Vorwurf
RTL hat Lidl um eine Stellungnahme gebeten. Deutschlandweit seien noch Smart Tags verfügbar, schreibt Lidl am Donnerstagabend. Außerdem bezieht sich das Unternehmen auf die Prospektwerbung, um den Vorwurf des Lockangebots zu entkräften: „In unserer entsprechenden Werbung haben wir zusätzlich auffällig einen Hinweis zur Verfügbarkeit platziert.“
Auf unsere Frage, wie viele Smart Tags an die einzelnen Filialen in etwa geliefert wurden, antwortet das Unternehmen nicht – zumindest nicht konkret: „Für jede Aktion bestimmen wir den zu erwarteten Bedarf der jeweiligen Produkte auf Grundlage zahlreicher Faktoren wie beispielsweise unserer Erfahrungswerte aus vergleichbaren früheren Aktionen. Aufgrund einer unerwartet hohen Nachfrage kann es jedoch sein, dass einzelne Artikel bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft sind.“ Mit welcher Nachfrage Lidl bei den Smart Tags gerechnet hat und inwieweit diese übertroffen wurde – auch darauf gibt es keine Antwort.