Neue Regelung
Bürgergeldempfänger sollen monatlich einbestellt werden

Halten sich Bürgergeldempfänger an alle Absprachen?
Um das besser prüfen zu können, sollen Jobcenter laut einem Medienbericht Bürgergeldempfänger künftig öfter einbestellen dürfen. Bestimmte Personen sollen von der Maßnahme betroffen sein.
Monatlicher Termin im Jobcenter – diese Personengruppen sind betroffen
In Zukunft sollen Jobcenter Bürgergeldempfänger monatlich zu einem persönlichen Gespräch einbestellen können. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Formulierungshilfe, die dem RND vorliegt. Am 9. Oktober soll die neue Regelung im Kabinett beschlossen werden.
Es geht besonders um arbeitslose Leistungsberechtigte. Ob sie sich an Absprachen halten, solle in monatlichen Gesprächen überprüft werden, „wenn dies Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist“, zitiert RND den Entwurf. Diese Termine seien vor allem für Jugendliche, die Bürgergeld beziehen, und Langzeitarbeitslose vorgesehen. Außerdem sei die Maßnahme auch für all jene nützlich, die einen Integrations- oder Berufssprachkurs abgeschlossen haben.
Jobcenter müssen Gesprächsbedarf selbst einschätzen
Wie häufig die Gespräche dann aber im Einzelfall stattfinden, sollen die Jobcenter selbst entscheiden. „Dauer und inhaltliche Ausrichtung der persönlichen Gespräche sind durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der konkreten Ausgestaltung vor Ort festzulegen“, zitiert das RND das Papier. Das bedeutet: Wie genau die Gespräche im Einzelfall aussehen, ist den jeweiligen Jobcentern überlassen.
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Im Rahmen der Wachstumsinitiative hatte die Bundesregierung sich auf mehr Sanktionen für Bürgergeldempfänger geeinigt. Unter anderem müssen Menschen, die etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnen, künftig sofort mit einer Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten. Auch wer Bürgergeld bezieht und Schwarzarbeit geleistet hat, muss eine Leistungsminderung in Kauf nehmen. (iga mit dpa)
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