Neue Strafen und ein digitaler FührerscheinNeue EU-Führerscheinrichtlinie: Das soll sich bald ändern!

Die EU arbeitet aktuell an einer neuen EU-Führerscheinrichtlinie. Diese soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und bringt einige Änderungen für EU-Bürger mit: Vieles, das aktuell noch verboten ist, soll dann erlaubt sein und Verkehrssünder sollen deutlicher für Vergehen bestraft werden. Die Änderungen im Überblick.
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EU will vierte Führerscheinrichtlinie noch 2023 auf den Weg bringen
Der Nachfolger der „3. Führerscheinrichtlinie“ in der EU soll noch 2023 auf den Weg gebracht werden. Das große Ziel: endlich einheitliche Regelungen für alle Bürgerinnen und Bürger der EU. Bis die „4. Führerscheinrichtlinie“ endgültig in Deutschland in Kraft tritt, muss aber noch einiges passieren, unter anderem muss sie in nationales Recht überführt werden. Diese Änderungen sind laut ADAC geplant:
Mehr Rechte mit Führerschein der Klasse B
Bisher durften Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Die EU plant diese Regelung nun zu ändern. Künftig sollen dann auch Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden dürfen. Darüber dürften sich vor allem Wohnmobilfahrer freuen. Diese waren für Führerscheinbesitzer der Klasse B nämlich bisher zu schwer. Zwar wären damit noch lange nicht alle Camper mit dem Führerschein fahrbar, immerhin aber schon deutlich mehr als vorher.
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Größerer Geltungsbereich für "kleinen Motorradführerschein"
Mit dem Führerschein mit der Kennziffer „B 196“ dürfen in Deutschland relativ problemlos Leichtkrafträder bis 125 ccm gefahren werden. Bisher allerdings nur in Deutschland. Mit der neuen Regelung könnten Fahrer mir einem 125er-Motorrad auch außerhalb der deutschen Grenzen unterwegs sein.
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LKW- und Busführerschein schon mit 18
In Deutschland kann man bisher einen LKW-Führerschein (Klasse C) erst mit 21 Jahren machen, einen für Busse (Klasse D) sogar erst mit 24. Auch das soll sich bald ändern. Wegen aktuten Mangel an LKW- und Busfahrern soll das Mindestalter für beide Führerscheinklassen auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
Führerschein wird digital
Eine weitere Neuerung: Der „Lappen“ soll endlich digital werden. Das heißt, künftig könnte es ausreichen, wenn man seine Fahrerlaubnis digital – zum Beispiel auf dem Smartphone – dabei hat. Im Falle einer Polizeikontrolle oder beim Mieten eines Autos würde das dann auch ausreichen. Außerdem soll ein QR-Code auf den Führerschein kommen – so soll der „Lappen“ noch fälschungssicherer gemacht werden.
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Anmerkung der Redaktion: Ergebnisse unserer Opinary-Umfrage sind nicht repräsentativ.
Änderungen für Fahrschüler

Auch beim Erwerb eines Führerscheins könnte es bald Änderungen geben.
Die neue Richtlinie sieht vor, dass Fahrschüler mit ihrer praktischen Ausbildung erst dann beginnen dürfen, wenn der theoretische Teil (inklusive bestandener Theorieprüfung) abgeschlossen wurde.
Außerdem könnten Teile der Ausbildung bald mit Fahrsimulatoren stattfinden.
Ebenfalls geplant: Führerscheinneulinge sollen nach einem Jahr zurück in die Fahrschulen kommen. Zum „Refresher-Kurs“. So sollen Unfallzahlen gesenkt werden.
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Das ändert sich bei den Strafen
Auch für Verkehrssünder gibt es bald Änderungen. Künftig soll es keine Rolle mehr spielen, in welchem Land eine Strafe begangen wurde. Ein Fahrverbot, das in Frankreich ausgesprochen wurde, soll dann auch in Deutschland gelten. Dafür müssten nationale Punktesysteme (zum Beispiel für Alkohol- und Drogenkonsum) angeglichen werden und alle Führerscheindaten in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden. (khe)
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