Führerscheine, TÜV, E-Autos & mehr
Das ändert sich 2023 für Autofahrer

Mit dem neuen Jahr gelten auch neue Regeln für Autofahrer. Vor allem für Elektroautos ändert sich einiges und Besitzer von älteren Führerscheinen sollten sich informieren. Ein Überblick, was Sie für das Jahr 2023 wissen müssen.
Alte Führerscheine müssen getauscht werden
Um die Führerscheine europaweit einheitlich und fälschungssicher zu machen, müssen alle alten Dokumente ausgetauscht werden. In Deutschland müssen Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ihren Papierausweis bis zum 23. Januar durch die Plastikkarte ersetzt haben. Ab dann haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 ein Jahr Zeit.
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Dieser Umtausch ist notwendig für alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. In Deutschland betrifft das rund 43 Millionen Führerscheine.
Rosa muss zum TÜV
Wenn die Plakette am Auto rosafarben ist, muss der Wagen 2023 zur Hauptuntersuchung bei einer Prüforganisation. Pkw, die nicht erstzugelasssen sind, bekommen im neuen Jahr eine orangene Plakette und müssen in zwei Jahren wieder zum TÜV. Die Plakette für Neuzulassungen ist blau und die entsprechenden Autos haben drei Jahre bis zur ersten Hauptuntersuchung.
Neue Regel für Verbandkästen
Die Vorschrift, dass unter anderem zwei medizinische Gesichtsmasken im Erste-Hilfe-Kasten liegen müssen, ist bereits seit längerem in Kraft. Ab Ende Januar 2023 dürfen dann nur noch Verbandkästen mit der entsprechenden, neuen DIN-Norm verkauft werden.
Für Autofahrer gilt aber: Der alte Erste-Hilfe-Kasten muss nicht ausgetauscht, sondern nur um die fehlenden Teile ergänzt werden.
Andere Typ-Klassen bei der Kfz-Versicherung
Für viele Millionen Menschen in Deutschland werden sich ab kommendem Jahr die Beitragshöhen für die Kfz-Versicherung verändern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berechnet jedes Jahr die Beiträge neu und stuft die verschiedenen Automodelle ein.
2023 wird es für 8,1 Millionen Autofahrer teurer, da sie in eine höhere Typklasse rutschen. Für rund 4,8 Millionen wird es hingegen günstiger, da sie herabgestuft werden.
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Prämie für E-Autos sinkt
Wer sich ein elektrisches Auto anschaffen möchte, muss ab dem 01. Januar mit weniger Förderung rechnen. Der sogenannte Umweltbonus wurde umstrukturiert und die Prämie für Plug-in-Hybride fällt vollständig weg. Für den Kauf eines reinen E-Autos haben sowohl der Bund wie auch die Hersteller ihre Finanzspritzen reduziert, deshalb sinkt die Fördersumme von 9.570 Euro auf maximal 7.177,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Im September tritt dann eine weitere Änderung in Kraft. Ab dann sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Die Prämien werden ausgezahlt, bis das Budget für den Umweltbonus ausgeschöpft ist. Die Summe wurde für die kommenden zwei Jahre auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro gedeckelt.
THG-Prämie neu beantragen
Außerdem relevant für Besitzer von E-Autos: Bis Ende Februar 2023 kann noch die Prämie aus der Treibhausgasminderungs-Quote für das aktuelle Jahr beantragt werden. Auch gibt es Kombipakete, mit denen bereits jetzt die Zahlung für 2023 beauftragt werden kann. Allerdings könnte diese geringer ausfallen als bisher.
Keine Erhöhung beim CO2-Preis
Wegen des Ukraine-Kriegs und den vermutlich weiterhin teuren Energiekosten will die Bundesregierung die geplante Erhöhung des CO2-Preises aussetzen. Eigentlich sollten die Kosten pro Tonne CO2 von 30 auf 35 Cent steigen, was auch einen Preisaufschlag bei Benzin und Diesel bedeutet hätte. Diesen wird es nun doch nicht geben.
Maut in Österreich wird teurer, E-Vignette in der Schweiz
Wer im kommenden Jahr mit dem Auto durch Österreich fahren möchte, muss sich auf eine teurere Maut einstellen. Die Gebühren steigen noch stärker als gewohnt. Die Jahresvignette wird im kommenden Jahr 96,40 Euro kosten und ist damit 2,60 Euro teurer als jetzt. Die Vignette für zwei Monate kosten 29 Euro und für zehn Tage müssen Autofahrer 9,90 Euro zahlen.
Motorradfahrer zahlen weniger. Für eine Jahresplakette sind es 38,20 Euro, zwei Monate kosten 14,50 Euro und zehn Tage 5,80 Euro.
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In der Schweiz bleiben die Mautgebühren bei 40 Schweizerfranken oder 42 Euro beim Kauf im Ausland. Allerdings gibt es dort eine andere Neuerung: Ab 2023 kann in der Schweiz die E-Vignette zusätzlich zum klassischen Aufkleber genutzt werden. Eine Besonderheit bei der E-Vignette ist, dass die Gebühr nicht an das Fahrzeug, sondern ans Kontrollschild gebunden ist. Somit muss beispielsweise bei einem Fahrzeugwechsel keine neue Plakette gekauft werden.
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